Eine mir bekannte, relevante Größe eines Krankenhauses ist die vollstationäre Fallzahl, m.W. würde ein Haus mit < 30.000 / Jahr nicht unter die KRITIS – Verordnung fallen.
Wobei da wohl langsam Bewegung in die Bewertung kommt.
Notwendigkeiten für die IT – Sicherheit ergeben beispielsweise auch aus den Vorgaben aus dem Sozialgesetzbuch (§ 75c SGB V (1) IT – Sicherheit in Krankenhäusern).
Viel Text halt.
Transalp