Beiträge von Baerti

    Danke für eure Hinweise, ich muss mir das wirklich mal in einem Fachgeschäft vorführen lassen. Alleine schon die Auswahl:


    1. Daunen
    2. Daunen-Federn-Gemisch
    3. Kunstfaser
    4. Wolle
    5. Holzfasern
    6. Kamelhaarzeugs

    überfordert mich bei weitem. Das ist ja schon eine Wissenschaft für sich. Mal schauen ob ich hier einen Laden finde wo ich das alles mal anfassen kann.....


    Ich kann denen ja dann im Laden sagen ich hätte gerne eine ballistisch-beschusssichere-ökozertifizierte-abgesteppte-mehrkammer-Daunen-Feder-Holzschnitzel-Baumwolltecke mit Kamelhaar-Cover für die kältere Jahreszeit inklusiv aller Zertifikate in beglaubigter Kopie. Dann glaube ich müssen die vorhandenen Bettdecken so lange halten bis sie von alleine wegrennen.

    Eigentlich eine lächerliche Frage, trotzdem brauch ich mal von euch Erfahrungswerte. Ich brauch für die Familie 3 neue Bettdecken (Winter), die alten sind schon so um 15 Jahre alt und werden immer "platter". Prepperrelevant vielleicht mal wenn wir dauerhaften Heizungsausfall hätten (knock on wood….)


    Womit habt ihr gute Erfahrungen gemacht? Reine Daunendecken, Mischung aus Daune und Feder, irgendwelches Kunst-Material? Was für ein Gewicht sollte man nehmen, viel hilft viel dafür aber Atemnot? Abgesteppt oder so ein dickes Aufplusterding?


    Fragen über Fragen und irgendwie komme ich bei so einer einfachen Sache nicht so recht weiter. Das Einzige was ich will: wenn Federn/Daunen dann kein Lebendrupf. Preis max. 200€/Decke.


    Habt ihr Empfehlungen oder Tipps zum Kauf?

    Anmerkung Erfahrung Corona in eigener Sache: gestern ist mein Schwager positiv getestet worden. Auswirkungen warum er sich hat testen lassen: Kratzen im Hals was aber heute schon wieder weg ist und für 3 Tage Triefnase. Im Augenblick fühlt er sich wieder fit, ist jetzt aber in häuslicher Quarantäne.

    ich hab die Belege mittels des DEGOHA Links geliefert. In unserem Rechtssystem hast du wenn nicht explizit gefordert den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Diese ist für den Wirt mit der Kontrolle des Impfpasses und der analogen oder elektronischen Aufnahme in die Besucherliste erledigt. Darum geht es mir, dass eben keine Verpflichtung zur Kontrolle besteht ob Impfausweis und Gast übereinstimmen. Das könnte nur das Ordnungsamt oder die Polizei machen, da muss man dann differenzieren.

    Die Prüfung laut §4 ist nicht, ob der Gast irgendein Dokument vorlegen kann, sondern ob er geimpft ist. Wie will der Wirt prüfen, ob er einen tatsächlich Geimpften vor sich hat, wenn er nicht weiß, ob das Impfzertifikat überhaupt auf den Gast ausgestellt ist?

    Das ist deine Interpretation aber keine festgelegte Regelung. Zeig mir die doch bitte im Wortlaut.

    Das sieht in anderen Bundesländern ggf. anders aus.

    Wenn der Wirt die Identität nicht sorgfältig prüft, dürfte ihm das zumindest als Fahrlässigkeit, evtl. gar als Vorsatz ausgelegt werden. Damit begeht er eine Ordnungswidrigkeit.

    Die begeht er nicht. Verpflichtend ist die Prüfung.


    Zitat:

    "entgegen § 4 Absatz 4 Satz 2 keine Prüfung vornimmt"

    Die Prüfung erfolgt mittels Vorlage Impfausweis oder App. Fertig ist. Da steht nirgendwo was das der Wirt in Blockwartmanier die Personalien prüfen muss. Kann er über Hausrecht muss er aber nicht. Damit ist die Verordnung de facto ein unscharfes Schwert. Is so.

    Kann mir hier bitte einer den genauen Link geben wo von behördlicher Seite geregelt ist, dass der Wirt / Gaststätteninhaber verpflichtet ist die Personalien zu überprüfen?


    Meinem Kenntnisstand dazu gibt es so etwas nicht. Impfausweis oder Handy-App-Nachweis sind ausreichend.


    Wenn mir hier keiner die gesetzliche Regelung nennen kann, dann werte ich das weiterhin für mich als Wunschdenken, was nicht der Realität entspricht. Die DEGOHA als "höchste" Institution im Gaststättengewerbe (nicht staatlich) verweist an keiner Stelle auf solche Regelungen.


    Mit der Bitte um Belege.

    Das was ich geschrieben habe stimmt, der Rest ist eher Wunschdenken von dir oder divergierende Erfahrungen in einem anderen Teil dieses Landes. Halten wir fest:


    1. Mitführungspflicht Ausweis gibt es nicht. Punkt. Alles was sich daraus ergibt ist Situationsbedingt aber ich muss keinen Ausweis mitführen.


    2. Der Wirt ist nicht verpflichtet den Ausweis zu prüfen:


    https://www.dehogabw.de/inform…ten-und-mitarbeitern.html


    Es reicht die Vorlage des Impfausweises und der Eintrag (elektronisch oder analog) in die Anwesenheitslisten. Ende Geländer. Selbst Kopien der Unterlagen dürfen Gaststätten nicht machen (Datenschutz) ausser der Gast stimmt explizit zu. Also kann man irgendeinen Impfpass vorlegen von Person XY und das ist der Nachweis. Nicht mehr. Alles darüber hinaus ist freiwillige Maßnahme des Wirtes über das Hausrecht, hab ich hier noch nicht erlebt in Hamburg.


    Damit sind wir bei der von mir erwähnten Verhältnismässigkeit.


    Den Wunschtraum über den Job hier Impfgegenern Druck zu machen wird man sich ob des Fachkräftemangels in die Haare schmieren können. Das sind feuchte Träume…..die Realität schaut zum Glück anders aus.

    recht seltene BAT 450 Laterne. Baujahr um 1938-42. leider 2 kleine Löcher im Boden die ich löten muss. Gehört zu den grossen Sturmlampen. Ist die in der Mitte. Zum Vergleich links eine Feuerhand 280 und rechts von ihr eine Feuerhand 260:


    image.jpg


    image.jpg


    Ich mag diese "Riesen" sehr gerne. Eine BAT 400 hab ich auch da. Mir fehlen von den Großen jetzt noch die Feuerhand 262 und die Feuerhand 282. werden sich auch noch finden……

    Rechtliche Grauzone wo Wirte quasi die "Blöden" sind. Nach der Coronaverordnung sind sie verpflichtet den Impfnachweis in Verbindung mit einer Personenverifizierung zu prüfen. Gemäß Gesetzeslage können aber nur Polizei, Zoll, Ordnungsamt und unter bestimmten Bedingungen Bank- und Finanzinstitute den Ausweis als Nachweis einzufordern. Außerdem gibt es in Deutschland keine Mitführungspflicht des Ausweises. Der Wirt und der Gast können aber mit Bussgeldern belegt werden, wenn nicht kontrolliert bzw. wahrheitsgemäß die Kontaktdaten angegeben werden. Insgesamt eine nicht der Realität angepasste Rechtslage.


    Hast du einen gründlichen Wirt wird er über den Kniff des Hausrechts den Ausweis sehen wollen. Allerdings hätte er bei der Kontrolle auch den Vorschriften Genüge getan wenn er sich das Impfzertifikat und irgend ein anderes Dokument vorlegen lässt aus dem die Identität hervorgeht. Und dann sind wir in der Realität wieder beim gefälschten Zertifikat auf den Namen Donald Duck und dem Deckblatt der lustigen Disney-Taschenbücher mit deinem Foto drauf (übertrieben). Wirte können und wollen halt nicht verlängerter Arm des Staates sein, die wollen nur deine Kohle, wir bewegen uns hier in der Handlungsweise der Verhältnismäßigkeit und da kann vom Staat nicht verlangt werden, dass er wie ein "scharfer" DDR-Grenzlurch kontrolliert.


    Was wir auch wieder in diesem Bereich sehen ist ein "wir machen mal und hoffen das etwas Sinnvolles dabei herauskommt" Gehabe. Weltfremd und rechtlich auf sehr tönernen Füssen.

    …..teilweise ostzonale Revival-Gefühle bei den Baumärkten durch Kontingentierung der Ware für die Kunden:


    https://www.welt.de/finanzen/a…ird-schon-rationiert.html


    Aber keine Sorge, nach der Prognose im Artikel wird diese dynamische Versorgungslage mit vermindert robustem Logistikunterbau wesentlich kürzer anhalten als die Dienstperiode eines Staatsratsvorsitzenden:


    Zitat

    "Verbandsvertreter Wüst rechnet damit, dass die allgemeine Lage und damit die Verknappung der Rohstoffe sich in zwei bis drei Jahren reguliert. "


    Bis dahin werden dann auch unsere Kinder das freudige DDR-Gefühl nachempfinden können wenn man nach erfolgreicher Jagd nach Mangelprodukten hin und wieder nach Hause kommt und es geschafft hat Nägel für die eigene Nissenhütte zu beschaffen. Und ich blöd bin echt davon ausgegangen das könnte länger dauern.