Alles anzeigenwenn jemand einen Teil der gekauften FFP2 Masken dazu verwendet, daß er die täglich bei der Fahrt zur
Arbeit im ÖPNV braucht, dürften das Werbungskosten bei der Nichtselbständigen Arbeit sein.
Wenn sie bei der Arbeit vorgeschrieben , so wie Sicherheitsschuhe und nicht vom Arbeitgeber gestellt werden , sind sie wohl Arbeitsmittel.
Bei Selbständigen und Gewerbetreibenen entsprechend Betriebsausgaben.
Hallo zusammen!
Danke für diesen Denkanstoß, wäre wahrscheinlich nicht so schnell drauf gekommen. Aber werden wir sehen in wie fern das berücksichtigt werden kann.
Liebe Grüße