Beiträge von Thomas35

    Ein meiner Meinung nach sehr gutes, informatives Interview zum Thema Corona-Impfung mit dem Immunologen Prof. Carsten Watzl, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Immunologie - behandelt viele Themen, die auch hier im Forum andiskutiert wurden:

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    Das ist sehr eindeutig, vielen Dank für Deine Mühe.

    Entschuldige meinen indirekten Angriff auf Deine Person.

    Schwamm drüber, ich hab's nicht böse aufgefasst und bin manchmal selbst im Eifer des Gefechts etwas ruppiger. Danke, dass Du den A... in der Hose hast für eine Entschuldigung!


    Danke, das ist eine Stelle die ich gesucht aber nicht gefunden habe, die hättest du auch gleich posten können.

    Ich hatte bis vorhin selbst nicht aktiv danach gesucht, weil es aus meiner Sicht auch vorher schon klar genug schien. Schön, dass wir das geklärt haben, die Rechtslage in den 15 anderen Bundesländern suchst dann Du raus. :face_with_tongue:

    Sorry, das wird mir hier zu blöd. Warum sollte ich jetzt Gesetze und Verordnungen für Dich recherchieren, wenn Du selbst keine Quelle lieferst, die explizit etwas anderes aussagt, sondern die Quellen, die andere liefern, nur abtust, aufstampfst und sagst „das reicht mir nicht“? Ich habe weder Lust, noch Zeit oder Motivation für die Geschichte mit den Windmühlen…

    Die begeht er nicht. Verpflichtend ist die Prüfung.


    Zitat:

    "entgegen § 4 Absatz 4 Satz 2 keine Prüfung vornimmt"

    Die Prüfung erfolgt mittels Vorlage Impfausweis oder App. Fertig ist. Da steht nirgendwo was das der Wirt in Blockwartmanier die Personalien prüfen muss. Kann er über Hausrecht muss er aber nicht. Damit ist die Verordnung de facto ein unscharfes Schwert. Is so.

    Die Prüfung laut §4 ist nicht, ob der Gast irgendein Dokument vorlegen kann, sondern ob er geimpft ist. Wie will der Wirt prüfen, ob er einen tatsächlich Geimpften vor sich hat, wenn er nicht weiß, ob das Impfzertifikat überhaupt auf den Gast ausgestellt ist?

    Kann mir hier bitte einer den genauen Link geben wo von behördlicher Seite geregelt ist, dass der Wirt / Gaststätteninhaber verpflichtet ist die Personalien zu überprüfen?


    Meinem Kenntnisstand dazu gibt es so etwas nicht. Impfausweis oder Handy-App-Nachweis sind ausreichend.


    Wenn mir hier keiner die gesetzliche Regelung nennen kann, dann werte ich das weiterhin für mich als Wunschdenken, was nicht der Realität entspricht. Die DEGOHA als "höchste" Institution im Gaststättengewerbe (nicht staatlich) verweist an keiner Stelle auf solche Regelungen.


    Mit der Bitte um Belege.

    Ich habe dir doch die Regelung für SH verlinkt…

    Das MHD von Trockenhefe sollte nicht wesentlich überschritten werden. Wir wollten Martinsbrötchen backen und haben hierfür einen Teig mit Trockenhefe angesetzt. Das Päckchen war 08/2018 abgelaufen, wurde trocken und bei Zimmertemperatur gelagert. Leider ging der Teig absolut null auf, sodass kein Backen möglich war. Also die Martinsbrötchen verkackt.


    Fazit: Trockenhefe besser rotieren oder ältere als 1 Jahr über MHD entsorgen.

    Auch Trockenhefe sollte man im Kühlschrank lagern.

    2. Der Wirt ist nicht verpflichtet den Ausweis zu prüfen:


    https://www.dehogabw.de/inform…ten-und-mitarbeitern.html

    Das sieht in anderen Bundesländern ggf. anders aus.

    (1) Ordnungswidrig nach § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

    [...]

    14. entgegen § 7 Absatz 1 Nummer 2 andere als die dort genannten Personen bewirtet

    Wenn der Wirt die Identität nicht sorgfältig prüft, dürfte ihm das zumindest als Fahrlässigkeit, evtl. gar als Vorsatz ausgelegt werden. Damit begeht er eine Ordnungswidrigkeit.

    Ich habe noch von keinem Totimpfstoff gehört, dessen Zulassung in Europa beantragt wurde. Welchen meinst Du?


    Ich kenne bisher nur die Totimpfstoffe von Valneva und von Novavax, die beide noch keine Zulassung in der EU beantragt haben, weil sie noch nicht so weit sind mit den Studien (sind, glaube ich, beide noch in Phase III?). Dann gibt's die beiden chinesischen von Sinopharm und Sinovac, die aber leider nicht so gut funktionieren wie mRNA, und einen indischen. Meines Wissens haben die Hersteller aber keinen Zulassungsantrag bei der EMA gestellt. Daher nochmal die Frage: welchen Impfstoff meinst Du, dessen Zulassung abgelehnt worden sein soll? Ein Impfstoff kann ja nur zugelassen werden, wenn der Hersteller die Zulassung auch beantragt...


    Und generell zum Thema Totimpfstoffe: warum glaubst Du, dass die "besser" sind? Nur, weil das Funktionsprinzip älter ist als das von mRNA-Impfstoffen? Totimpfstoffe benötigen zum Beispiel Wirkverstärker, weil der Körper ohne sie keine (oder keine hinreichend starke) Reaktion auf abgetötete Viren zeigen würde. Und diese Wirkverstärker wiederum könnte man ebenfalls kritisch sehen...

    und die Entscheidung, keine Todimpfstoffe zeitnah zuzulassen, halte ich für eine Unding.

    Klär mich bitte auf - welcher Totimpfstoff hat Phase III erfolgreich absolviert und wurde nicht zugelassen? Meines Wissens ist noch kein Totimpfstoff so weit, dass die Zulassung beantragt werden könnte.

    In unserem Bundesland herrscht zum Glück noch Maskenpflicht in der Grundschule. Und die Kinder machen das ehrlich gesagt viel besser mit als die Erwachsenen.

    Ist das überhaupt erlaubt, daß mich José y María nach meiner Cedula fragen dürfen?

    Soweit ich informiert bin, dürfen das nur authorisierte Personen, wie z.B. die Policia Nacionál.

    Das dürfte bei euch wohl ähnlich aussehen, oder?

    Ich würde z.B. einem Gastronomen, einem Kinobesitzer oder einem Kontrolleur beim Fußballstadion meine Cedula, bzw. den Perso nicht zeigen.

    Warum sollte das nicht erlaubt sein? Die haben das Hausrecht und dürfen frei entscheiden, ob sie dich reinlassen… Und wie sollen sie sonst sicher prüfen, ob das wirklich „Dein“ Impfpass ist, den Du vorzeigst? Irgendeine Art von Ausweis, die vertrauenswürdig ist, wird dafür schon benötigt…

    Das kenne ich anders. Ohne Nachweis kein Platz. Egal ob in der Gastronomie oder neuerdings beim Sport.

    Auch Hotels kontrollieren, ebenso Veranstalter in den Hotels.

    Ich habe bisher nicht eine einzige Kontrolle erlebt, bei der wirklich alles geprüft wurde. Immer weggelassen wird der Scan meines digitalen Zertifikats mit einer speziellen App, die die Gültigkeit prüft - ich könnte also einen beliebigen, selbst generierten QR-Code vorzeigen. Sehr selten geprüft wird ebenfalls der Perso. Die meisten Kontrollen bestehen aus einem 5-sekündigen Blick auf meine Corona-Warn-App.

    tomduly - es gibt deutliche Unterschiede bzgl. der Sensitivität der Tests. Ich empfehle in dem Fall die Lektüre des Artikels eurosurveillance.org/content/1…917.ES.2021.26.44.2100441 - bzw., wenn es schnell gehen soll: die relevanten Ergebnisse stehen in Tabelle 3 unter der Überschrift "Subgroup of RDT with detection rates of 100% for Cq ≤ 25 and of >75% for Cq >25– <30" (in dem Abschnitt sind die Tests mit der besten Sensitivität aufgeführt). Je höher die Werte, desto höher die Sensitivität bei unterschiedlichen Virenlasten. Leider scheint der Artikel aber nicht zu untersuchen, inwiefern eine hohe Sensitivität bei den untersuchten Tests ggf. zu Lasten der Spezifität geht. Allerdings ist natürlich, wenn es um die eigene Sicherheit geht, die Sensitivität wichtiger als die Spezifität.

    Ehrlich gesagt wundert es mich nicht. Wenn die BWL'er im Controlling das Budget für IT-Sicherheit zusammenstreichen oder gute Bewerber nicht eingestellt werden, weil sie zu teuer sind, passiert eben sowas. IT-Sicherheit kostet Geld, aber sie macht sich bezahlt.