Doch doch ich verstehe durchaus was du meinst. Ich stimme nur nicht zu.
Dein Denkfehler liegt darin das du die Funktion des Stromnetzes und die Art der Abrechnung noch nicht verstanden hast
Sehr gut möglich.
Dann beantworte doch bitte einfach meine Frage wenn du weißt wie und von wem der Stromerzeuger/Stromanbieter sein Geld für die 500kWh aus deinem Beispiel erhält. Von dir jedenfalls nicht.
Und natürlich ist es klar, dass der Stromerzeuger nicht live und exklusiv für dich Strom produzierst sondern du den Strommix aus der Steckdose beziehst.
Es war ja nur ein Extrembeispiel.
Also so wie du es erklärst, könntest du deine Stromrechnung (ausser Grundgebühr) auf Null machen ohne dass dein Stromerzeuger für den von dir zuvor bezogenen Strom auch nur einen Cent sieht.
Und das findest du in Ordnung??? Das findest du fair? Das findest du Stromliefervertrags-konform?
Würde der von dir zurückgespeiste Strom sozusagen wieder an den Stromanbieter zurückfließen, sodass er ihn an jemand anderes verkaufen kann, wäre mein innerer Monk ja zufrieden.
Aber so wie es aktuell läuft wird der Stromanbieter halt meiner Auffassung nach betrogen weil er für seinen erzeugten Strom von niemandem Geld bekommt.
Staatsanwälte und angeheuerte Auftrags-Rechtsverdreher dürften das erstmal ähnlich sehen.
Vom weiteren rechtlichen Aspekten wollte ich ja eigentlich erst gar nicht anfangen, ich machs aber doch mal:
Durch das Rückeinspeisen und dem Rückwärtsdrehen des Zählers zwangsverkaufst du sozusagen deinen eingespeisten Strom zu deinem individuellen Strompreis an deinen Stromanbieter, da du ja offensichtlich zu seinen Lasten einspeist. Du reduzierst ja deine Stromrechnung.
Solange das vertraglich mit ihm so vereinbart ist, wäre es ja in Ordnung, nur bei Konsumentenverträgen ist das i.d.R. nicht der Fall.
Des Weiteren erzwingst auf diese Weise eine 3-4 mal höhere Einspeisevergütung als gesetzlich vorgesehen. Aktuell sind gesetzlich - glaube ich - 8,2c pro kWh vorgesehen.
Dass die eigene private Haftpflichtversicherung herunterstürzendes Glas von fest montierten Material abdeckt sollte dazu auch jedem eingänglich sein.
Dein Vermieter wird seine Gebäudeversicherung dafür garantiert nicht in Anspruch nehmen. Dein Risiko.
Ich nehme natürlich deine Meinung und die Zustimmung von anderen Forenteilnehmern gerne zur Kenntnis und ich möchte auch niemanden belehren.
Ich möchte eigentlich nur darauf hinweisen, dass es halt auch andere (Rechts-)Auffassungen und weitere Aspekte zu dem ganzen Sachverhalt gibt.
Wer sich also aktuell dafür entscheidet seinen Zähler rückwärts drehen zu lassen, sollte diese Aspekte idealerweise mit in seine Entscheidungfindung mit einfließen lassen.
Mir persönlich ists Wurscht.
Achso, für Österreich und Schweiz kann ich keine Aussagen treffen.