Ein genereller Vorteil, den Zäpfchen gegenüber Tabletten/Dragees und anderen Darreichungsformen zum Schlucken haben ist, dass der Wirkstoff an der Leber vorbei in den Körper kommt, die bei geschluckten Medikamenten einen erheblichen Anteil verstoffwechselt, bevor er im Körper wirken kann. Das nennt sich First Pass Effekt und kann bei manchen Medikamenten mehr als die Hälfte vom eingenommenen Wirkstoff betreffen, die wirkungslos verpuffen, weil die Leber sie abbaut, bevor sie zur Wirkung kommen können.
Beiträge von theBrain
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Ben in Sachen Novalgin gibt es im deutschen Sprachraum etwas unterschiedliche Herangehensweisen, zumindest in AUT wird es aber bei stärkeren Schmerzen als Mittel nach (Dex-) Ibuprofen und vor Opiaten gerne verschrieben. Ich hatte auch schon mit einigen Ärzten hierzulande zu tun, die bei Kopfschmerzen relativ schnell eher zum Novalgin als zu Ibuprofen et al. greifen.
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Nochmal eine kurze Präzisierung/Richtigstellung meiner Aussagen zur Lage in AUT: Vor einigen Jahren gab es eine Novelle des Medizinproduktegesetzes (MPG), nach der ein Ablaufdatum festgelegt werden muss, was dazu geführt hat, dass speziell kleinere Rettungsdienststellen dann ihre Vorräte z.T. aufgrund großer Mindestbestellmengen, die dann nicht rechtzeitig verwendet werden konnten, entsorgen mussten, was für diese eine erhebliche finanzielle Belastung sowie eine eigentlich unnötige Resourcenvergeudung darstellte. Im Zuge einer erneuten Novelle wurde hier insofern nachgebessert, dass Verbandstoffe etc. jetzt bis 20 Jahre ab Produktionsdatum verwendet werden können (also über das Ablaufdatum hinaus) solange die Verpackung unbeschädigt ist.
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Weltengänger ja, stimmt, mein culpa. Wobei letzten Endes beides eine klare Überschreitung der Kompetenz wäre, weshalb es wieder egal ist...
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Da bin ich ganz bei dir. Langsam stellt sich da auch ein Umdenken ein, mittlerweile werden auf praktisch jedem Rettungsmittel TQ, Isi- Bandage und Quik-clot vorgehalten. Mittelfristig wird das auch im zivilen Laienbereich ankommen, alleine schon, weil diese Mittel mittlerweile in der Popkultur angelangt sind.
Die Sache mit den militärischen Ausbildungen nach TCCC- Schema sind sowohl in AUT als auch DEU in meinen Augen auf tönernen Füßen gebaut, die solange halten, bis die mal wer etwas beherzter auf Plausibilität abklopft. Im wesentlichen berufen sich ja beide Armeen auf einen rechtfertigenden Notstand, der ursprünglich mal dazu gedacht war, einem Ersthelfer in einer nicht vorhersehbaren Situation einen rechtlichen Rahmen zu geben, in dem er sich bewegen kann, wenn Maßnahmen indiziert sind, die in keinem Lehrbuch stehen (z.B. Thorakotomie bei Schwellung im Rachenraum,...).
Nach meinem Verständnis dient das juristische Vehikel des rechtfertigenden bzw. entschuldigenden Notstands also dazu, einem Helfer abseits von Lehrmeinungen einen Rahmen zu geben, in dem er in außergewöhnlichen Lagen einigermaßen sicher vor Strafverfolgung agieren kann, solang seine Handlungen das Patientenwohl zum Ziel hat.
Wenn ich jetzt Soldaten in einen Einsatz schicke, wo abzusehen (oder zumindest nicht auszuschließen) ist, dass derartige Maßnahmen nötig werden, ist die Berufung auf den nicht vorhersehbaren außergewöhnlichen Notfall in meinen Augen dünn. Mit der gleichen Begründung könnte ich dann auch Sanitäter im Regeldienstbetrieb Maßnahmen setzen lassen, die eigentlich über ihre Kompetenzen hinausgehen.
Versteht mich nicht falsch: Ich finde das Konzept von TCCC sinnig und richtig, habe es ausgebildet bekommen und bilde es auch selber gelegentlich aus. Aber der rechtliche Rahmen beschert mir etwas Kopfzerbrechen. Der Soldat, der das im Einsatz angewendet hat, hat die Lehrmeinung seiner Armee (hoffentlich) hinter sich, die ihn da vor eventuelle juristischen Konsequenzen schützt, so wackelig die Argumentation auch sein mag. Aber in einem zivilen Umfeld sehe ich noch einige Liter Wasser die Donau runter fließen, bis das wirklich salonreif wird. Und solange sich da die Platzhirsche, für die Abbinden durch den Laien seit 15 Jahren Teufelswerk war, nicht bewegen, sehe ich für etwaige mutige Ersthelfer im Fall des Falles eher schwarz, sollten sie irgendwelche juristischen Probleme bekommen.
Ps: Mit geschultem Personal ist hier alles ab Rettungssanitäter gemeint.
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In AUT gibt es da im Moment das Problem, dass der Platzhirsch unter den Rettungsorganisationen (ich nenne hier bewusst keinen Namen) sich auf den Standpunkt stellt, dass diese Art Notverband nur von nachweislich geschultem (lies: Rettungsdienst-) Personal verwendet werden darf und Abbinden egal womit durch den Ersthelfer sowieso ganz Pfui ist, sowie dass man die Quikclot Combat Gauze doch wunderbar (und beinahe ausschließlich) für großflächige Schürfwunden verwenden kann (und auch hier wieder nur durch geschultes Personal). Und solange hier kein Umdenken einsetzt, stehe ich dem Ganzen mit gemischten Gefühlen gegenüber: Klar, gut, dass es das gibt, aber die beste Ausrüstung ist wertfrei, wenn man damit nicht umgehen kann. Und weder Combat Gauze noch Isi- Bandage sind derartig selbsterklärend, dass ich davon ausgehen kann, dass das ein Laie auf Anhieb kapiert.
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Wie die Rechtslage in DEU und CH ausschaut, weiß ich nicht, in AUT ist das MHD bei Verbandstoffen recht egal, solange die Verpackung intakt ist. Wobei ich mit einem Schnellverband aus den 70ern auch vorsichtig wäre. Klar, besser als nichts, aber definitiv nicht optimal.
PS: Das gilt grundsätzlich auch für die Autoapotheke, die, wie auch schon weiter oben erwähnt wurde, allerdings ziemlich knackigen Temperaturschwankungen unterworfen ist, was zumindest diversen Kunststoffen und Klebern nicht gut tut. Auch das Verständnis der meisten Polizisten dürfte im Fall einer abgelaufenen Autoapotheke mangels Wissen über das Medizinproduktegesetz eher begrenzt sein. Und da muss man dann schon ziemlich sattelfest sein, um das stichhaltig zu argumentieren.
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Nachtrag: Wie von Axtwerfer angedeutet, spricht nichts dagegen, ein TQ mal zur initialen Blutstillung zu verwenden, um sich dann mal ein Bild von der Verletzung zu machen, und mehr Zeit für die Versorgung der Wunde mittels (Druck-) Verband zu haben. Danach kann das TQ wieder gelöst werden, sollte aber an der Extremität verbleiben, um im Spital darauf hinzuweisen dass hier (kurzfristig) abgebunden wurde. Spätfolgen sind bei einer derartigen Anwendung (sofern sie korrekt durchgeführt wurde) keine zu erwarten.
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Abbinden sollte aus meiner Sicht (nur) als letztes Mittel angewandt werden. An erster Stelle steht ein Druckverband. Nur wenn er die Blutung nicht stillen kann oder die Verletzung solcher Art und Position ist, dass ein Druckverband nicht ausreicht bzw. geeignet ist, kann im Notfall abgebunden werden.
Aber man sollte sich schon recht sicher sein, dass Schaden und Nutzen im Verhältnis stehen. Ich sag‘s ganz offen, ich fühl mich ein wenig unbehaglich, wenn viele Menschen mit einem TQ rumlaufen und denken, das sei das Mittel der Wahl und damit ließe sich alles lösen. Wenn ich mir vorstelle, dass ich Arm oder Bein verliere, obwohl es ein Druckverband auch getan hätte, dann schönen Dank ...
Seit bald 20 Jahren läuft ein groß angelegter Feldversuch im nahen und mittleren Osten, bei dem eine zumindest fünfstellige Anzahl an TQ angelegt wurde. In dieser Fallsammlung war von kleinen Fleischwunden bis Amputationen so ziemlich alles dabei, ebenso was die Anlegedauer etc betrifft. Unterm Strich konnte keine einzige Amputation aufgrund eines unnötig angelegten TQ nachgewiesen werden, während etliche Leben gerettet wurden, die ohne TQ verloren gewesen wären. Und in letzter Konsequenz gilt imho immer noch der Grundsatz Life before Limb. Klar muss ein TQ indiziert sein, aber diese Indikationen können je nach Situation (Terrorlage mit aktiven Schützen, Großschadensfall mit einer Vielzahl Verletzter,...) deutlich großzügiger ausgelegt werden.
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Konkret: Es gibt in der gesamten medizinischen Literatur keinen dokumentierten Fall einer schädlichen Wirkung wegen Ablaufdatum. Jedenfalls keinen, wo das Überschreiten des Ablaufdatums ursächlich für die Schädigung war. Der Hersteller garantiert mit dem Ablaufdatum hauptsächlich, dass bis zu diesem Zeitpunkt wirklich so viel Wirkstoff vorhanden ist, wie in der Dosierung angegeben (also z.B. 500mg Paracetamol in einem 500er Mexalen). Durch Umwelteinflüsse und Alterungsprozesse zerfällt der Wirkstoff mit der Zeit. Bei abgelaufenen Medikamenten ist das Hauptproblem, dass einfach die Dosis nicht mehr sicher bekannt ist. In großen Spitalsapotheken kommt es daher vor, dass Stichproben von gelagerten Medikamenten im Labor untersucht werden und deutlich über das Haltbarkeitsdatum hinaus verwendet werden, aber eben unter Berücksichtigung der niedrigeren Dosierung.
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Ihr solltet vielleicht auch euren Fokus weg von den Sanitätern hin zum Spitalspersonal, das euch in weiterer Folge dann versorgt, verlegen. Die RTW- Besatzung ist im worst Case zu zweit und hat einfach keine Ressourcen frei, um sich auf die Suche nach allerlei Hinweisen zu begeben. Daraus ergibt sich dann die Folgerung, dass alle Hinweise bzw Informationen möglichst am Mann sein sollten, bzw bei Gegenständen, die für gewöhnlich mitgenommen werden, bspw Handy und Geldbörse.
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Mr.Burns: Ich bin in der Tat Sanitäter, wenn auch nicht unmittelbar im öffentlichen Einsatz, dennoch ist es die Ausbildung, auf die es bei der Frage ankommt.
Der Hauptgrund, nach Hinweisen auf die Identität des Patienten zu suchen ist die Dokumentation, zu der ich in Österreich verpflichtet bin. Was wäre denn deine Befürchtung? Dass es ausschließlich für die Abrechnung des Einsatzes ist?
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Ich sehe in so einem Tattoo auch wenig Sinn. Wenn das nicht vollformatig über Brust und Bauch tätowiert ist, würde ich die Tätowierung vermutlich nicht als Hinweis für mich erkennen. Auch ich glaube, dass ein laminierter Zettel, gleich bei Ausweis bzw. E- Card mit dem letzten Stand der regelmäßigen Medikation, eventuellen Allergien und bekannten Vorerkrankungen (auch z.B. chronische Hep. B), größere Chancen hat, gefunden und als hilfreich erkannt zu werden hat. Alle Jahre erfindet da jemand das Rad neu, vor einigen Jahren waren es die ICE- Nummern im Handy oder die Notfalldose mit Medi- Liste etc. im Kühlschrank. Solange es sich hier keine (inter-) nationale Standardisierung von solchen Hinweisgebern durchsetzt, sehe ich in solchen Kleinprojekten wenig Nutzen. Was für mich als Sanitäter relevant ist, sind Name und Versicherungsnummer. Nach denen suche ich auch aktiv und wenn da jetzt ein laminierter Zettel dabei steckt, werde ich mir den sehr wahrscheinlich auch anschauen.
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@Hobbyholzspalter, so ganz kann ich deiner Einteilung in deiner Ansicht nach sinnvolle und sinnlose Impfungen nicht folgen. Beispielsweise wäre eine Impfung gegen Borrelien sicher sehr fein, es gibt sie meines Wissens nach aber einfach nicht.
Auch kann auf eine Impfung gegen Tollwut in Mitteleuropa getrost verzichtet werden, weil diese Krankheit hierzulande weitgehend ausgerottet ist und man (ähnlich wie bei Tetanus) im Verdachtsfall ohnehin im Zuge der medizinischen Versorgung prophylaktisch geimpft wird.
Warum man trotz Influenzaimpfung erkranken kann, habe ich bereits in meinem letzten Beitrag umrissen. Und in Sachen HPV wird sich in den nächsten Jahren noch einiges tun... Ob du jetzt dran glauben willst, oder nicht: wären Impfstoffe wirkungslos, würden sie nicht zugelassen werden.
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Ich sehe das ähnlich wie Thanatos: Vor ca 3 Jahren hat mich kurz vor Ostern (also untypisch spät) eine echte Influenza erwischt. Das bedeutete für mich knapp 2 Wochen Fieber im Bereich von 39,5°C, massive Lichtempfindlichkeit, Muskel- und Gelenkschmerzen und dazu noch alles das, was man gemeinhin mit Grippe assoziiert (also Schnupfen, Husten, etc.). Seit dem bin ich bei der jährlichem Impfung konsequent dabei.
Zu der Vermutung bzgl. Geldmacherei etc: Ja, klar ist das Geldmacherei der Pharmaindustrie, für lau machen die das alles (Forschung, Zulassung, Produktion,...) sicher nicht lange. Aber eben der gerne gehegte Verdacht der unlauteren Machenschaften oder Verschwörung gegen die gesamte Menschheit kann wohl getrost ins Reich der Mythen verschoben werden.
Was das Impfintervall betrifft: Es gibt eine unglaubliche Vielzahl an Influenzaviren, die obendrein auch noch mutieren. Daraus ergeben sich eine ähnlich große Vielzahl an Antikörpern, deren Produktion dem Körper mittels Impfung beigebracht werden muss. Gleichzeitig verliert der Impfschutz aber nicht nach 366 Tagen (367 in Schaltjahren) seine Wirksamkeit, es ist aber sinnvoll bzw. nötig, den Körper auf die Virenkollektion der nächsten Saison vorzubereiten. Die können mal näher verwandt sein, manchmal haben die kaum was miteinander zu tun. Ermittelt wird das mit diversen mathematischen Modellen im Winter vor der Saison, im Frühling und Sommer wird der Impfstoff gemäß den Prognosen produziert (typischerweise tri- und tetravalent, also auf die 3 bzw. 4 wahrscheinlichsten Virenstämme abgestimmt), um dann im Herbst/Winter zur Verfügung zu stehen.
Jetzt gibt es Jahre, da liegen die Prognosen recht gut, in anderen Jahren lässt die Treffsicherheit zu wünschen übrig (so war z.B. vor 2 Jahren glaube ich, der trivalente Wirkstoff beinahe wirkungslos, weil der zusätzliche Stamm, gegen den der tetravaltente Wirkstoff wirkte, in dieser Saison dominierte).
Lässt man sich jetzt aber konsequent impfen (idealerweise tetra- und nicht trivalent), erwirbt man über die Jahre einen recht breit aufgestellten Impfschutz, mit dem man auch bei Jahren, wo die Prognose danebenliegt, vielleicht keinen perfekten, aber doch einen brauchbaren Schutz genießt.
Nachtrag: Die Geldmacherei muss in einem Rahmen erfolgen, der auch (Grundlagen-) Forschung in allerlei Richtungen ermöglicht, die nicht automatisch ein sicherer Erfolg werden. Gewissen finanzielle Risiken sind da also durchaus mit einkalkuliert.
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Und noch ein Update: Das CoTCCC hat einige weitere TQ auf seine Empfehlungsliste gesetzt, unter anderem das SAM XT. Mehr dazu HIER (Youtube, englisch).
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Eine weitere Möglichkeit, sich bereits angedockten Zecken zu entledigen ist, sie bündig mit der Haut abzurasieren. Die Idee dahinter ist, dass die Krankheitserreger, sofern sie nicht ohnehin schon übertragen wurden, hauptsächlich im Hinterleib der Zecke konzentriert sind. Den Hinterleib abzutrennen bietet den Vorteil, dass die Gefahr ihn zu quetschen und damit die Erreger regelrecht in den Körper zu injizieren, minimiert werden kann. Im simpelsten Fall verwendet man einen Einwegrasierer, setzt eine der Klingen an der Bauchseite der Zecke an, und entledigt sich mit einem Ruck von dem blinden Passagier. Der Kopf kann dann entweder mit einer Nadel oder so entfernt werden, oder auch an der Einstichstelle verbleiben, bis er von alleine abfällt/auswächst oder im schlimmsten Fall wie ein kleiner Schiefer herauseitert.
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Ergänzend wäre noch auf einen ausreichenden Impfschutz bzw. Prophylaxe zu achten. In Mitteleuropa vorrangig gegen FSME (Auffrischung alle 5 - 7 Jahre), die sich mittlerweile auch immer weiter in den Norden der BRD ausbreitet, in anderen Regionen bspw. Malaria. Vor Reiseantritt rechtzeitig dahingehend informieren gehen, mittlerweile gibt es da mit den diversen Tropenzentren, Traveldoc etc. mehrere brauchbare Anlaufstellen.
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Aktivkohle nutzt evtl bei kurz zurückliegender (Lebensmittel-) Intox, wenn man mal einen halben Tag im Stundentakt am Topf sitzt, ist es zu spät, ausserdem ist die Evidenz in den Studien eher dürftig.
Spätestens nach überstandenem Durchfall, aber auch während dessen ist eine Rekultivierung der Darmflora unter Umständen angebracht. Ein mögliches Präparat dafür wäre z.B. Bioflorin.
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Ich nenne mittlerweile ein SAM Medical TQ mein eigen. Qualitativ macht es einen guten Eindruck, die Einrastfunktion funktioniert im ersten Selbstversuch leichter als erwartet (was umgekehrt bedeutet, dass man es nicht so fest anziehen kann, wie CAT und SOFTT-W, man dann also mit dem Knebel mehr anziehen muss). Wer mit CAT oder SOFTT-W umgehen kann, wird auch damit zurechtkommen.