Zitat von tomduly;279072
wenn der begründete Verdacht besteht, dass von dem importierten Artikel eine erheblicher Gefahr ausgehen kann (z.B. Sicherheitsmängel, elektrische Sicherheit etc.) oder wenn der Gegenstand bei seiner Verwendung gegen hierzulande gültige Vorschriften verstossen würde (z.B. Funkgeräte mit mangelhaften Eigenschaften, die zu erhöhter Störstrahlung führen würden). Oder wenn Grund zu der Annahme besteht, dass der Artikel die behaupteten Eigenschaften sehr wahrscheinlich gar nicht besitzen kann (neuer Adidas-Turnschuh für 10 Euro _kann_ nicht echt sein).
Bei Marken- und Uhrheberrechteverletzungen wird der Zoll erst auf Antrag des Rechtinhaber tätig.
Die auf https://www.zoll.de/DE/Fachthe…oduktsicherheit_node.html
Gründe treffen nur zu wenn die Powerbank innerhalb der EU in den Verkehr gebracht wird, also nicht nur auschließlich zum persönlichen Gebrauch eingeführt wird.
Achtung das ist meine persönliche Meinung, ich hatte schon mal eine Diskussion mit dem Zoll wegen eines fehlden CE-Zeichens.