mobphoenix
Hängt von der Definition von Feueranzünder (internationales Gefahrgut) ab! Sind Grill-/Kaminanzünder d.h. brennbare Substanzen oder wirklich die Feuerstarter (Ferrorod) gemeint?
Ein Feuerstarter mit Magnesiumblock wäre eindeutig verboten wg. Magnesium.
Aber Richtlinien hin oder her, eine Diskussion mit der Flughafensicherheit kostet Zeit, Nerven und eventuell den Flieger. Und wie man an der 6 cm Klingenlänge sieht regiert die Willkür.
By the way: Ich frage mich ob alles innerhalb der Regeln von IATA oder Luftsicherheits Gesetz immer mit an Bord darf?
Oder stellen diese Regeln das Maximum dar und können nach Belieben von Behörden oder Fluglinien eingeschränkt werden?
Grüsse Cosmo