Beiträge von Hunted

    Da darf man sicherlich auch (aktiv) kühlen. Allerdings bitte nicht übertreiben. Zum einen kein Eis/nichts gefrorenes direkt auf die Haut (Gefahr der Verkühlungen), zum anderen nicht in Eis einpacken, sonst droht ganz schnell eine Unterkühlung. Eher ein nasses Tuch um den Kopf/in den Nacken und darauf (in den Nacken) noch ein Eispack. Den Rest des Körpers würde ich nicht aktiv kühlen. Könnte sonst zu einer zusätzlichen Kreislaufbelastung führen.
    Relevant ist nämlich nicht nur die gesamtkörper(kern)temperatur, sondern gerade die Belastung der Hirnhäute/des Gehirns. Das hier (potentiell) entstehende Gehrnödem ist das eigentliche limitierende Problem - neben dem eigentlichen Kreislaufversagen.


    Hoffe das hilft weiter.


    VG


    Ja iss klar und ich bin um Weihnachten herum nie zu erreichen, weil ich mit Rudolf dem betrunkenen Rehntier und meinem fliegenden Schlitten immer Geschenke verteilen muss.


    Oder auf gut Deutsch: Evidenz schlägt Eminenz - und die Eminenz kaufe ich dir nicht ab.


    Viele Grüße
    Hunted, der als ALS Instruktor des ERC nicht nur die relevanten Studien kennt, sondern auch regelmäßig im professionellen Setting reanimiert.
    (Und da sieht man an Kapnographie und invasiver Blutdruckmessung, sowie moderner Feedbacksysteme sehr gut wie lange selbst der fitteste Pfleger effektiv drücken kann..)


    PS: Ich hätte hier nen C3 mit coPatch CPR System. Kannst also gerne vorbei kommen.
    PPS: Schon mal in echt reanimiert? Ist ein kleiner Unterschied so ein realer 110kg Toter im Vergleich zur Puppe :winking_face:

    Zitat von Waldschrat;235473

    Was ganz übles...



    Das ist dein eMeinung! Ischerlich ist das für einen gesunden, im leben Stehenden Menschen ein Schock, jedoch bringt es nicht nur mein Berufs-, sondern auch mein Privatleben mit sich, dass ich Menschen kenne, die trotz, bzw auch mit diesem Schicksal glücklich sind gerne leben - hätten sie übrigens vorher auch nicht gedacht. Also nicht zu vorschnell urteilen...

    Weil es so schön zum Thema passt und nochmal unterstreicht, wie wichtig es ist nicht nur eine Patientenverfügung (etc) zu haben, sondern, dass diese auch schnell auffindbar sein muss (und bei allen Beteiligten/Bevollmächtigten auch mindestens in Kopie):
    Heute wurde eine schon etwas ältere Dame mit diversten Vorerkrankungen und unter anderem einer nicht mehr zu heilenden Krebserkrankung bei akuter Verschlechterung des Allgemeinzustandes bei uns eingeliefert. Bisher lebte sie mit Unterstützung der Tochter in der eigene Wohnung. Eine weitreichende Pflegebedürftigkeit lag nicht vor, sie war Herr ihrer Sinne und konnte ihre eigenen Entscheidungen treffen. Nun aber war sie zunehmend verwirrt und auch körperlich in einem schlechten Zustand (die Details tuen nichts zur Sache). Eine Patientenverfügung würde wohl existieren, aber auch nach einem längeren Telefonat meinerseits mit der Tochter und der dringenden Bitte diese doch bitte beizubringen war sie nicht auffindbar.
    Was folgte waren einige sehr anstrengende und für die Betroffenen sehr aufreibende Gespräche mit Mutter und den beiden Töchtern. Neben dieser Menschlichen Komponente in denen ich alle recht deutlich mit dem Zustand und der Gesamtprogrnose konfrontieren musste, waren Entscheidungen bzgl weiterer Maßnahmen zu treffen. Sollte noch Fremdblut transfundiert (verabreicht) werden? Auch war eine erweiterte medikamentöse Therapie notwendig. Und, wir hielten bei der gegenwärtigen Befundkonstellation eine invasiven diagnostischen Eingriff mit evtl. threapeutischen Folgen/Maßnahmen für sinnvoll. Aber das alles musste mit der Patientin besprochen werden - die nun nicht mehr vollständig orientiert war und nur noch fraglich Entscheidungen dieser Dimensionen überblicken konnte. Die Töchter völlig überfordert (was man verstehen kann). Was war von der Patienten gewollt, bzw was hatte sie gewollt,a sl sie noch völlig klar war? Was nicht? Was wenn Komplikationen auftreten sollten oder eine weitere Verschlechterung? Intensivstation? Beatmung? Lebenserhaltende Medikamente? Wiederbelebungsmaßnahmen? Auf all diese Fragen konnten keine wirklich guten Antworten gegeben werden. Klar kann ich so ein Gespräch lenken und deutlich machen, was wir für sinnvoll halten. Aber dabei geht es darum nicht. Denn ich kann ggf. etwas völlig anderes sinnvoll und lebenswert erachten, als der Patient.


    Gerade das sind die Situationen in denen es schwierig wird. Der Patient kann plötzlich nicht mehr entscheiden, aber eine Verfügung ist nicht greifbar, Betreuer gibt es (noch nicht). Der Weg über das Vormundschaftsgericht ist (relativ) lang und unbefriedigend, die Situation nicht so akut lebensbedrohlich, dass ich handeln darf und nachher aufklären. Der Patient muss also verstehen was ich ihm sage und erkläre und in alle Maßnahmen einwilligen, bevor wir sie durchführen.
    Das ist nichts chön für uns als Behandler, nicht im Sinne der Patienten und unendlich belastend für die Angehörigen.


    Also meine Bitte: Macht euch Gedanken, formuliert sie und macht sie zugänglich - informiert eure Angehörigen und alle anderen Beteiligten.

    Zitat von Waldschrat;235001

    Hallo Bernie, auch da habe ich eine gewisse Vorsorge getroffen. Ich habe eine unübersehbare rot umrandete Notfallkarte ein der Brieftasche, wo ganz klar draufsteht, dass ich nach einem Unfall mit Kreislaufstillstand länger fünf Minuten (Hirnschäden!) keine Wiederbelebung wünsche. Die PV ist notariell hinterlegt, das ist auf einem kreditkartengrossen Dokument ersichtlich und ausserdem ist sie auch noch in einem Mini-USB-Stick zur Notfallkarte gepackt, wo auch noch gross draußsteht, PV auf der Rückseite als Memory Stick.


    Ohne deine persönliche Willensbekundung/Ansichten in Frage stellen zu wollen, aber warum gerade 5 Minuten? Und warum nur nach einem Unfall? Und wie genau definierst du Kreislaufstillstand? Ist damit nur die Zeit in der du liegst und niemand etwas tut (Zeit bis Eintreffen Rettungsdienst, wenn keien Ersthelfer da sind, bzw diese keine Herzdruckmassage druchführen) gemeint oder auch wenn Herzdruckmassage durchgeführt wird?
    Ich kann dir aus der Praxis sagen, dass du auch mit dieser Karte primär behandelt werden wirst - denn zum einen weiß niemand, wie lange der Kreislauf wirklich schon steht (dafür müsste man an eine funktionierende arterielle Blutdruckmessung angeschlossen sein), zum anderen sind die Angaben wie gesagt etwas zu schwammig. Zumal eine Prognose anhand aktuell bestehender Evidenz bzgl. Überleben und Qualität des Überlebens innerhalb der ersten 5 Minuten nicht möglich sind - selbst bei etwas so kritischem, wie dem traumatisch bedingten Herzkreislaufstillstand. Dafür müsste der Kopf schon ab sein (oder vergleichbares) - und dann reanimiert eh keiner mehr.
    Auch wird in einer Reanimationssituation in 99,9% der Fälle erst nach Papieren/Identitätsnachweis (d.h. der Brieftasche) gesucht, wenn man sich a) schon für einen Abbruch der Reanimation entschieden hat oder b) die Reanimation primär erfolgreich ist (der Patient wieder einen eigenen Kreislauf hat). Das ist einfach der Situation/der Aufgaben in einer solchen geschuldet. Das ist aber ein generelles Problem bei präklinsichen reanimationssituationen, bei denne keine Angehörigen anwesend sind, die eine Patientenverfügung aktiv ins Geschehen einbringen.
    Man muss allerdings auch dazu sagen, dass solche Situationen im Vergleich tatsächlich eher seltener bzgl. Patientenverfügung relevant sind, auch wenn sie natürlich besonders präsent in den Köpfen der Leute sind. Viel häufiger und damit zumindest statistisch relevanter sind Situationen wie: soll der (kritisch kranke) Patient noch zur Behandlung aus der Häuslichkeit oder dem heim in die Klinik gebracht werden (Stichwort Pflegepatient), wenn der Patient im Krankenhaus behandelt wird (und wenn nur im Rahmen einer Routinemaßnahme/Eingriff, möchte er bei einer (plötzlichen) Verschlechterung auf die Intensivstation, welche Maßnahmen sollen (nicht) ergriffen werden, ist eine Reanimation gewünscht.


    Ein sehr komplexes Thema, bei dem leider nicht immer alles läuft wie gewünscht.

    Ja, sofern die Notstromgeneratoren nicht kaputt gehen/Ersat- und Reparaturzmaterialien vorrrätig sind, bzw kurzfristig zu beschaffen, entsprechend qualifiziertes Personal für eine Reparatur/Wartung zur Verfügung steht und ausreichend Treibstoff da ist. Denke das sind die Knackpunkte.
    Backupinfrastruktur ist so lange man sie nicht braucht eben in den Augen der Entscheider nur unnötig teuer.. was zu entsprechend stiefmütterlicher Planung/behandlung führt. Und Garantien wird man eh nie bekommen/hören, denn damit könnte man die Verantwortlichen festnageln, wenn doch mal etwas passiert. Und da haben die keine Lust drauf. Denn wenn die eins könne, dann ist es den eignene Ar*** retten/absichern.



    Das geht leider nicht. Zumindest nicht beides. Und bei einer Willensänderung bzgl Patientenverfügung heht es (auch leider) nie um medizinischen Sinn oder Unsinn, sondern eben nur um den Patientenwillen. Und da sticht die Patientenverfügung nun mal eindeutig den Betreuerwillen (um den es ja nicht geht - es geht immer um den mutmaßlichen Patientenwillen, der ja eben durch einen Betreuer o.ä. ermittelt/vertreten wird).
    Müsst ihr euch also gut überlegen, was euch wichtiger ist/was ihr wollt. Alles andere sorgt in der Praxis nur für Stillstand, die Anrufung eines Vormundschaftsgerichtes und ggf. einer Ethikkommission, wenn es um tiefergreifende Entscheidungen geht. Und das dauert - heißt in der Zeit hängt man eben ggf. an den berühmt berüchtigten Maschinen, die man eigentlich nicht wollte (oder vergleichbares).


    Dein "medizinisch sinnvoll" ist auch mein sinnvoll - sollte aber bei entsprechender Formulierung nie zum Problem werden. (Abgesehen davon, dass kein Intensivmediziner den Stecker ziehen wird, wenn noch realistische Chancen auf das besteht, was der Patient als lebenswert definiert - ganz abgesehen von einer echten Heilung (Restitutio ad integrum).

    Hi, ich weiß von einigen Rettungsdienstlern, die solche Studiengänge absolviert ahben und hinterher auch nicht so genau wussten, was ihnen das für den Arbeitsmarkt bringt (oder der Arbeitsmarkt wusste es nicht). Scheint da ziemliche Unterschiede zu geben. Muss man sich also gut informieren udn vor allem mit fertigen Absolventen sprechen, was man hinterher wirklich für Chancen und Möglichkeiten hat. Versprochen wird immer viel...


    Hi Matthias,


    das kann durchaus sein, dass du das anders siehst. Villeicht verstehen wir auch einfach verschiedenes, wenn wir über "nicht zu präzise" formulieren reden.


    Was ich dazu zu sagen habe ist allerdings - und da kannst du sicher sein - sowohl durch das aktuelle Verständnis der Fachleute (diverse Kongresse, Fortbildungen und regelmäßiges Literturstudium), als auch Praxiserfahrung aus Rettungsdienst, Intensivstation und Notaufnahme geprägt. Ich gehöre zu den Leuten, die auf Grundlage der Patientenverfüpgungen dann Entscheidungen treffen muss. Und die hierbei herrschenden Rahmenbedingungen sind nicht zuletzt aufgrund des aktuellen Patientenschutzgesetzes sehr eng gestickt. Es gilt im wahrsten Sinne des Wortes das geschriebene Wort (und auch nur das!). Wir haben da leider überhaupt keinen Ermessensspielraum mehr.


    Steht daher in einer Patiemntenverfügung (überspitzt ausgedrückt): "Ich will im Falle, dass ich in Situation XY, ZV oder UI bin, keine lebensverlängernden Maßnahmen.", dann gilt diese Patientenverfügung nur genau für die genannten Situationen (Sic!) und ich muss - egal ob ich will oder nicht - in allen anderen Fällen (und es gibt unendlich viele Konstellationen, diese alle aufzulisten ist unmöglich) Maximaltherapie durchführen. Und da das dokumentiere Wort vor dem mutmaßlichen Willen gilt, können daran nicht mal Angehörige etwas ändern. D.h. eine zu präziese formulierte Patientenverfügung kann auch nach hinten los gehen. Und das tut sie auch - viel zu oft schon erlebt! Es ist daher besser allgemein zu formulieren. Das bedeutet z.B. nicht Diagnosen aufzulisten, sondern eher Bedingungen und Umstände zu formulieren.
    Beispiel: "ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist" oder " infolge einer Gehirnschädigung jedweder Genese meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und/oder mit anderen Menschen in Kontakt zu treten aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist"
    Viel besser als "wenn ich im Wachkoma bin", "wenn ich dement bin"...


    Bzgl. End of Life Care reicht zB folgendes vollkommen: "dass alle lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen werden. Hunger und Durst sollen auf natürliche Weise gestillt werden, gegebenenfalls mit Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme. Ich wünsche fachgerechte Pflege von Mund und Schleimhäuten sowie menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung, Körperpflege und das Lindern von Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst, Unruhe und anderer belastender Symptome."
    Eine Auflistung von zu unterlassenden Maßnahmen ist extrem gefährlich, da alle nicht aufgeführten Maßnahmen durchgfeführt werden müssen (!).


    Ich dene du verstehst jetzt, was ich meine und gehe fast davon aus, dass wir gar nicht so unterschiedlicher Meinung sind :winking_face:


    VG
    Hunted

    Zitat von mueller;234781

    Sinnvoller Weise kommst Du um den Besuch bei einem Notar nicht herum. Der bastelt Dir eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht. Beides ist sinnvoll, wenn der Fall der Fälle eintritt.


    Ein Notar ist auf dem neusten Stand der Rechtsprechung (sollte er zumindest) und Du kannst ihn fragen, wenn Du etwas nicht verstehst. Zudem kann er auf persönliche Änderungswünsche eingehen.


    Ja, das kostet etwas, aber besser so als nichts zahlen und dann passt es nicht.


    Ist nicht wirklich notwendig. Bzw anders ausgedrückt, unötig teuer.
    Primär ist nicht relevant, wie rechtlich sicher formuliert das Teil ist, sondern A) ob glaubhaft und nachvollziehbar die eigenen Vorstellungen und Wünsche enthalten sind und B) der entsprechend konfrontierte Mediziner das auch lesen und anwenden/ableiten kann.


    Grundsätzlich kann man eine Patientenverfügung auch auf einer Serviette oder dem Bierdeckel schreiben. Relevant ist der Patientenwunsch.
    Mein Tipp aus der Praxis: Eine der offiziellen Vorlagen nehmen, die den eigenen Vorstellungen am nächsten kommt. (Bundesärztekammer, Landesärztekammern, Bundesministerium für Justiz und Vebraucherschutz, aber auch bei den Kirchen, etc). Diese dann bei Bedarf abändern und mit dem Hausarzt des Vertrauens durchsprechen. Der kann dann auch auf die Praxisfähigkeit gegenlesen und Fragen beantworten. In dessen Gegenwart anshcließend unterzeichnen und auch vom Arzt unterschreiben lassen. Dann noch von einem bis x Zeugen unterschreiben lassen und in beglaubigter Kopie beim Hausarzt und den Zeugen hinterlegen. Bbei Vorsorgevollmacht, etc bieten sich die Bevollmächtigten an, sonst zB die nächsten ANgehörigen - auf jdem Fall jemandem, dem man vertraut und der sich zur Not für den genannten Willen einsetzen wird. Relevant wären hier auch Personen, bei denen ein Arzt/das Krankenhaus im Falle der Fälle nachfragen wird. Wenn die nichts von der Patientemnverfügung wissen, bzw diese nicht aufzufinden ist (zeitnah), dann nutzt sie auch nichts. Nicht nur bei schon deutlich älteren/kränkeren Personen bin ich daher auch ein Fan von einem unterschriebenen Zettel im Geldbeutel "Ich habe eine Patientenverfügung, die ist zu finden XY, bei Fragen wenden sie sich bitte an (den von mir Bevollmächtigten) ZYX, zu erreichen unter VVFV". Auch kann man zB eine Klarsichtfolie mit den relevanten Dokumenten inkl. Medikation/Patientenvcerfpgung/Vollmacht, etc gut sichtbar ("Im Notfall") am Spiegel im Flur oder am Kühlschrank anbringen - dann findet das auch der Rettungsdienst.


    Also, Geld muss man (bis auf die beglaubigten Kopien) für eine Patientenverfügung nicht bezahlen.
    Noch ein Tipp zu den Formulierungen: Nicht zu präziese formulieren, d.h. nicht zu konkrete Beispiele nennen. Diese werden nämlich zu Problemen, wenn man zB auf der Intensivstation liegt und eben ein nicht genannter oder anders gearteter Fall/Konstelation eingetreten ist. Dann ist die Patientenverfügung nämlich plötzlich doch nicht mehr anwendbar und es muss wieder aufwändig der mutmaßliche Wille des Patienten ermittelt werden. Und dafür braucht es belastbare und vor allem erreichbare Angehörige, die den Willen des Patienten, nicht mit dem eigenen verwechseln. Leider ein viel zu oft erlebtes Problem.


    Bei Rückfragen gerne melden

    Zitat von beprudent;234266

    ... all die besiegten Seuchen werden wieder kommen. Weil es etwas eng auf der Erde geworden ist und weil gerade "wir Europäer" nachlässig geworden sind.


    Stimmt.. wir müsste es eigentlich wissen, aber trotzdem lassen sich viele nicht impfen.

    Auch ein Tipp aus Japan: Stirn, Hals und Handgelenke mit heißen Handtüchern abwischen - und warmen Tee trinken.
    Und ja, auch ich liebe mein eißgekühltes Getränk. Erfrischt allerdings wirklich nur kurzfristig. Langfristig ist tatsächlich lauwarmes Wasser besser. So viel habe ich in Afrika gelernt :winking_face:

    "Nein, nein, diese Waffe ist nur für den Fall, dass ich auf dem Heimweg überfallen werde und man mir meine Dokumente stehlen will. Sind ja unruhig und gefährliche Zeiten heute.... und jetzt würde ich gerne die Dokumente aus meinem Schließfach haben."

    Zitat von Lowfyr;233337


    Wenn man denn unbedingt auf sowas vorbereitet sein will, gibt es spezielle Sets dafür, da muss man nur noch einstechen, Nadel ziehen und fertig ist die Sache.


    Nö. Ist weder einfacher noch komplikationsärmer als die chirurgische Methode.
    Wer schon mal eine PDT (Perkutane Dilllatationstracheotomie) gemacht hat - da macht man das gleiche, nur in Ruhe und an einer etwas tieferen Stelle -, der weiß, dass es gar nicht so einfach ist tatsächlich in der Trachea (Luftröhre) zu landen. Von der Gefahr durchzustechen (denn eine Punktionskoniotomie wird im Gegensatz zur PDT ja nicht unter bronchoskopischer Kontrolle durchgeführt) mal ganz abgesehen.
    Nur wiel es also in irgendwelchen YouTube-Videos oder an (Plastik)Modellen so einfach aussieht, heißt es noch lang enicht, dass es auch einfach ist.


    Aber ja, das ist nur etwas für die kundige Person, die so etwas schon mal - zumindest am Modell - geübt hat. Egal ob mit der Nadel oder dem Skalpell :winking_face:


    Viele Grüße von Hunted, der genau das am Wochenende unterrichten darf..

    Zitat von Maresi;233113

    Ähämm, Einspruch!


    Eine Tracheotomie macht man ja nicht weil man lustig ist sondern weil jemand gerade erstickt.
    Und die Dauerfolgen von Ersticken sind definitiv gravierender als die von Heiserkeit, Stimmbandlähmung oder auch Stummheit....


    Koniotomie. Tracheotomie ist zu 99% ein elektiver (= geplanter) Eingriff. Der Unterschied: Der "Ort" des Schnittes. Zudem ist eine Koniotomie immer nur kurzfristig (Stunden bis maximal Tage), während ein sog. Tracheostoma auch langfristig, bis lebenslang verbleiben kann.
    Bild A= Koniotomie, B= Tracheotomie (großer Unterschied: Bei der Tracheotomie muss man die stark durchblutete Schilddrüse durchtrennen, da diese an der besagten Stelle liegt)


    Ansonsten hat Maresi allerdings vollkommen recht. Es handelt sich bei der Koniotomie um eine ultimativ lebensrettende Maßnahme, die stehts als letzte Möglichkeit durchgeführt wird. D.h. die potentiellen Komplikationen sind vollkommen egal, da die einzige Alternative der sichere Tod ist.
    Aber: Die Komplikationsrate bei korrekt durchgeführter Koniotomie ist recht gering und besteht hauptsächlich in kleineren Blutungen. Hier sind nämlich weder größere Gefäße (wie zB die Schlagadern) oder Nerven und auch nur in seltensten Fällen (nämlich wenn es einen atypischen udn dann auch noch sehr großen/langen Lobus pyramidalis gibt - den hat der normale Mensch nicht) die Schilddrüse im Weg. Die chirurgische Variante ist etwas sicherer und komplikationsärmer im Vergleich zur sog. Punktionskoniotomie mit einem der verschiedenen kommerziellen Sets.


    - - - AKTUALISIERT - - -


    Zitat von Lowfyr;233070


    Helm abnehmen beim Motoradfahrer, einfach wie im EH-Lehrgang hoffentlich durchgenommen den Hals unter Zug halten, dann ist das Risiko einer Rückenmarksschädigung sehr gering. Geht am besten mit 2 Personen.


    Den Hals, d.h. die Halswirbelsäule nimmt man nach aktueller Lehrmeinung nicht mehr aktiv unter Zug. Einfach achsengerecht festhalten reicht vollkommen. Ansonsten absolut richtig. Der Helm gehört in jedem Fall ab. (Wenn der Patient sich allerdings weigert und wegläuft, bitt enicht hinterher laufen und "erzwingen" :winking_face: )
    Edit: Wolfshund war schneller... hatte ich überlesen.


    Klar kann man auch kosmetisch schön nähen. Zb mit fortlaufenden Intracutannähten - also Nähten, bei denen der Faden in der Haut geführt wird und diese nicht nach oben durchsticht. Die sind aber nicht so stabil/belastbar (sowohl aufgrund der Technik, als auch der verwendbaren Fadenstärke). Hinzu kommt, dass es deutliche Unterschiede macht, wie die Schnittführung verläuft (zB innerhalb einer natürlichen Hautfalte, entlang der Spaltlinien, etc), in welcher Körperregion man sich befindet (verschiedene Hauttypen, Durchblutung, Belastung), welches Nahtmaterial und welche Fadenstärke, aber auch welche Nadel (rund, eckig, schneidend, stechend, verdrängend) man verwendet. Und vor allem, wie viel Talent und Übung/Erafhrung der Anwender hat.


    Also, nichts ist unmöglich, abe rman darf auch nichts pauschalisieren.

    Übrigens.. so eine Wund wird im Idealfall mit zwei Personen getackert. Einer adaptiert mit zwei Pinzetten die Wundränder, der andere Tackert.
    Gerade bei weiter auseinander liegenden Wundrändern geht das gar nicht anders. Vom kosmetischen Ergebnis und einem effektiven durchgehenden Wundverschluss ganz zu Schweigen.


    Nähen kann man auch alleine...


    Sollte man bedenken, wenn man das Für und Wider abwägt.

    Matthias,


    das kann man leider so nicht pauschalisieren.
    Z.B. bei einer stabilen Einzelknopfnaht (egal ob koventionell oder in Rückstichtechnik) sieht man hinterher genau so ein Strickleitermuster - zumindest wenn der Focus auf Stabilität liegt und auch enstprechendes Nahtmaterial (Art und Stärke des Fadens) verwendet.
    Ich bin echt kein Freund des Tackers, schon gar nicht für Laien und/oder Prepper, aber pauschal verteufeln darf man das Teil trotzdem nicht - es hat auch seine Vorteile.


    Viele Grüße
    Hunted


    300-500mg per os (also oral als Tablette) reichen vollkommen. Alles andere ist nur Schmerzmedikation :winking_face:
    Und das darf man auch gerne als Laie machen - übrigens auch ohne SHTF-Fall, wenn der Rettungsdienst absehbar nicht binnen 10min da ist.
    Machen die Amerikaner schon länger so, steht auch in deren Leitlinie, funktioniert.
    Einschränkung: Menschen mit Magengeschwüren.


    VG

    Rager, hast du es denn schon mal mit der im Impressum seines Shops genannten Telefonnummer versucht?
    Oder postalgisch über die dort genannte Adresse?


    Ist auch billiger als ein Anwalt :winking_face: