Zitat von Waldschrat;234891
Hallo Hunted,
das sehe ich ein wenig anders. Was fängt ein Arzt mit der Aussage an "ich will nicht an Maschinen und Schläuchen hängen?" Ja, wenn mich diese Behandlung in ein selbstbestimmtes Leben zurückführt, dann will ich das!
Ich habe aber z.B. ganz klar verfügt, dass im Falle einer Demenzerkrankung auf künstliche Ernährung, insbesondere PEG-Sonde, "Fütterung" und jede andere medizinische Behandlung zu verzichten ist, ausser sie dient der Schmerzlinderung.
Dito Wachkoma.
Da sind wir dann schon bei den präzisen Aussagen.
Ich finde es auch als Information für den Arzt wichtig, in einer Patientenverfügung meinen philosophischen Background zu schildern. Was ist denn für mich ein gutes und lebenswertes Leben? Da habe ich mir einige Mühe gegeben!
Meint
Matthias
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Hi Matthias,
das kann durchaus sein, dass du das anders siehst. Villeicht verstehen wir auch einfach verschiedenes, wenn wir über "nicht zu präzise" formulieren reden.
Was ich dazu zu sagen habe ist allerdings - und da kannst du sicher sein - sowohl durch das aktuelle Verständnis der Fachleute (diverse Kongresse, Fortbildungen und regelmäßiges Literturstudium), als auch Praxiserfahrung aus Rettungsdienst, Intensivstation und Notaufnahme geprägt. Ich gehöre zu den Leuten, die auf Grundlage der Patientenverfüpgungen dann Entscheidungen treffen muss. Und die hierbei herrschenden Rahmenbedingungen sind nicht zuletzt aufgrund des aktuellen Patientenschutzgesetzes sehr eng gestickt. Es gilt im wahrsten Sinne des Wortes das geschriebene Wort (und auch nur das!). Wir haben da leider überhaupt keinen Ermessensspielraum mehr.
Steht daher in einer Patiemntenverfügung (überspitzt ausgedrückt): "Ich will im Falle, dass ich in Situation XY, ZV oder UI bin, keine lebensverlängernden Maßnahmen.", dann gilt diese Patientenverfügung nur genau für die genannten Situationen (Sic!) und ich muss - egal ob ich will oder nicht - in allen anderen Fällen (und es gibt unendlich viele Konstellationen, diese alle aufzulisten ist unmöglich) Maximaltherapie durchführen. Und da das dokumentiere Wort vor dem mutmaßlichen Willen gilt, können daran nicht mal Angehörige etwas ändern. D.h. eine zu präziese formulierte Patientenverfügung kann auch nach hinten los gehen. Und das tut sie auch - viel zu oft schon erlebt! Es ist daher besser allgemein zu formulieren. Das bedeutet z.B. nicht Diagnosen aufzulisten, sondern eher Bedingungen und Umstände zu formulieren.
Beispiel: "ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist" oder " infolge einer Gehirnschädigung jedweder Genese meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und/oder mit anderen Menschen in Kontakt zu treten aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist"
Viel besser als "wenn ich im Wachkoma bin", "wenn ich dement bin"...
Bzgl. End of Life Care reicht zB folgendes vollkommen: "dass alle lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen werden. Hunger und Durst sollen auf natürliche Weise gestillt werden, gegebenenfalls mit Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme. Ich wünsche fachgerechte Pflege von Mund und Schleimhäuten sowie menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung, Körperpflege und das Lindern von Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst, Unruhe und anderer belastender Symptome."
Eine Auflistung von zu unterlassenden Maßnahmen ist extrem gefährlich, da alle nicht aufgeführten Maßnahmen durchgfeführt werden müssen (!).
Ich dene du verstehst jetzt, was ich meine und gehe fast davon aus, dass wir gar nicht so unterschiedlicher Meinung sind
VG
Hunted