Beiträge von nashua

    Notstromaggregat für eine Mietwohnung


    Das hier fand ich in einem anderen Thread ( Bilder eures Vorratslagers)von Lesane beschrieben:[INDENT]


    [/INDENT]


    Nun meine Frage: Wer kann Tipps geben, welches Notstromaggregat für eine Mietwohnung mit 2 großen No-Frost-Gefrierschränken (natürlich voll bis Oberkante) nötig und sinnvoll ist um die Gefriertemperatur wenigsten so zu halten, dass das Gefriergut nicht auftaut und man nicht zu einem Vielfrass mutieren muss, nur um nichts verderben zu lassen? Ich dachte dabei aber nicht an eine Dauernutzung des Aggregats, sondern immer nur stundenweise.


    nashua

    nein, ich denke nicht dass es Propaganda ist; sondern, dass das Zeigen der Waffen den "Anderen" zeigen soll, wie spinnert die "Vorsorger-linge" doch sind. Ja, schon fast gefährlich, die schrecken sogar vor tödlichen Waffen, wie einer Armbrust nicht zurück. Eigentlich gehören die doch wohl eher in die Klappse oder den Knast. >ironie off




    nashua:face_with_rolling_eyes:

    Mit nur einem Nutzvieh "Eierlegendewollmilchsau"ist das sicher schwierig.
    Wenig Platz brauchen Hühner in einer Etagen-Voilere (http://www.huehner-info.de/infos/stall_balkon.htm). Und Kaninchen. Beides geht sogar auf einen größeren Balkon.
    Ebenfalls nützlich bei einem Gemüsegarten sind Laufenten. Sie fressen die Schnecken.
    Wenn dein Nutzvieh auch Milch geben soll, wäre vielleicht ein Ziege nützlich.
    Von meiner Oma habe ich gehört, das sich die Leute in den Nachkriegsjahren 1 Schwein auf dem Balkon gehalten haben.


    nashua

    Unser Sozialstaat ist schon ein wenig seltsam.
    Da sorgen sich die einen, dass sie aus der Privatversicherung nicht mehr heraus kommen und auf der anderen Seite sind wiederum Menschen die fallen aus der normalen Krankenversicherung raus, weil sie auf einmal als Bedarfsgemeinschaft gelten und die muß den GKV-Beitrag für den nicht erwerbstätigen Part eben selbst finanzieren, so sie denn kann, wenn sie (aus welchen finanziellen Gründen auch immer z.B. Scheidungsunterhaltszahlungen, Kredite usw.) nicht kann, ist derjenige eben überhaupt nicht versichert. Lebt also auf volles Risiko.


    Nashua

    - Der wichtigste Vorrat ist Wissen, den können selbst Plünderer nicht mitnehmen -

    Darüber und auch darüber, das im Alter die Beiträge weit in de 4 stelligen Bereich gehen, wurde vor ein paar tagen im TV berichtet. Leider finde ich weder die Sendung noch das Programm. Was ich gefunden habe ist hieraus: http://www.spiegel.de/wikipedi…_Krankenversicherung.html


    Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung


    Die GKV nimmt nach dem gegenwärtig geltenden Recht ehemals PKV-Versicherte nur dann wieder auf, wenn diese versicherungspflichtig werden, unter 55 Jahre alt sind und ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken ist[4] bzw. eine Familienversicherung möglich ist.


    Basistarif


    Seit dem 1. Januar 2009 muss jede PKV den Basistarif anbieten, dessen Leistungen sich an denen der gesetzlichen Krankenkasse orientieren und dessen Beitrag durch den Höchstbeitrag der gesetzlichen Versicherung begrenzt ist. Grundlage ist § 12 Abs.1a und b VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz). Es handelt sich beim Basistarif damit um einen brancheneinheitlichen Tarif für alle Unternehmen aus dem Bereich der privaten Krankenversicherung. Freiwillig gesetzlich Versicherte können in einem Zeitraum von sechs Monaten, nachdem sie die Voraussetzung für eine Befreiung aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfüllt haben, in den Basistarif wechseln. Berechtigte Anträge auf Versicherung im Basistarif dürfen vom PKV-Unternehmen nicht abgelehnt werden. Ab 65 Jahren besteht diese Möglichkeit unabhängig vom Einkommen, jedoch muss eine Zugehörigkeit von zehn Jahren in der privaten Krankenversicherung nachgewiesen werden. Der Beitrag für den Standardtarif ist auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV begrenzt.


    Bei der Abrechnung kann es im Basistarif zu Komplikationen kommen. Der Versicherte erhält zwar bei den meisten Gesellschaften eine Versichertenkarte mit der Aufschrift Standardtarif, aber da der Privatversicherte beim Arzt keine Karte benötigt und er weiterhin als 'normaler' Privatversicherter gilt, wird er auch nach dem Kostenerstattungsprinzip abgerechnet. Im Basistarif sind jedoch nur die verminderten Gebührenordnungssätze der GOÄ/GOZ versichert, d. h. für persönlich-ärztliche Leistungen max. der 1,7-fache Steigerungssatz, für medizinisch-technische Leistungen max. der 1,3-fache Steigerungssatz, und für Laborleistungen max. der 1,1-fache Steigerungssatz.


    Nashua

    - Der wichtigste Vorrat ist Wissen, den können selbst Plünderer nicht mitnehmen -



    Hallo Klappspaten,


    leider klappt der Link nicht. Unter "Sendung verpasst" findet man zwar 2 Beiträge von WiSo, aber keinen über die Riester Rente.


    Schade:traurig:




    Nashua

    - Der wichtigste Vorrat ist Wissen, den können selbst Plünderer nicht mitnehmen -