Beiträge von kappa3

    Der Unterschied ist ungefähr folgender:
    Mircopur classic macht Wasservorräte (Tanks auf Booten, in WoMos) längr haltbar, da es das Verkeimen verhindert.
    Micropur forte hingegen macht verkeimtes Wasser wieder trinkbar.
    Da "forte" einen Chlorgeschmack hinterlässt gibt es ebenfalls von Micorpur ein "Anti-Chor" Produkt, welches zusätzlich angewendet wird um diesen Geschmack wieder zu neutralisieren.

    Zitat von Smileyneu;164225


    Achtung! In einigen afrikanischen Ländern gilt man als Spion wenn man mit 2 Pässen erwischt wird!


    Daher gibt es Firmen, die ihren Mitarbeitern den Zweitpass bezahlen und ihn im Firmensafe aufbewaren. So auch soll vermieden werden, dass ein Mitarbeiter versehentlich mit dem "falschen" Pass untersweg ist.

    Wenn es euch um Rückkehr zur Zivilisation geht, kann ich nur eindringlich raten: Bewart ein gedrucktes Expemlar der Verfassung eures Staates auf.


    Die Verfassungen der meisten europäischen Staaten sind nach Aufstämdem des Volkes oder nach Kriegen und/oder Diktaturen entstanden und reflektieren daher den Begrinn der Menchenrechte in einem besonderen Maße. Warum sollte man diese in einer Stunde Null entstandenen, Regelwerke nicht als Orientierungspunkt nehmen oder sogar wieder in Kraft setzten


    Es gibt mit Sicherheit eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften, die beim Zusammenbruch der Zivilsation verloren gehen und wahrscheinlich von niemanden beweint werden (ich sage nur Bananenbiegevorschrift).*
    Aber unser deutsches Grundgesetz möchte ich nicht missen wollen. Sei es bei einem vollständigen Zusammenbruch oder bei einer aktuten Gefährung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung von innen oder außen.


    * Als Gegenbeispiel empfehle ich zudem Ausgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), des Strafgesetzbuches (StGB), der Strafprozeßordnung (StPO) und der Zivilprozeßordnung (ZPO).
    Ich denke, dass allein damit alle wichtigen Regel des alltäglichen Miteinander und der Ausübung der Justiz sowohl im hier & jezt als auch im irgednwann & dann bereits ausreichend verschriftlich sind.



    Kostenlose Expemplare des Grundgesetzes und auch einiger anderes Gesetzbücher können direkt beim Staat abgegriffen werden,
    Man stöbere dazu einfach auf den Webseiten
    der Bundeszentrale für politische Bildung,
    des Deutschen Bundestages,
    des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
    oder schaut in den Broschürenauslagen der öffentlichen Bibliotheken vorbei.

    Hallo Nikwalla,


    mit dem Einsatzgebiet kann man arbeiten :winking_face:


    Es müssen also nicht die schmalsten Trampelpfade oder so eingezeichnet sein, die absolut nicht befahrbar sind.
    Stattdessen aber auch Wege, die evtl. nur für Fuß- oder Radfahrer zugelassen sind, aber prinzpiell befahrbar sind (und für Forts- und Landwirtschaft natürlich frei sind). Und das Navi darf davor nicht haltmachen diese auch zu befahren.


    Da es dort oft mit Straßennamen und Hausnummern nicht weiter ist, muss das Autonavi auf jeden Fall die Koordinateneingabe beherrschen.
    Bzw. in der Lage sein, möglichst nah an diesen Punkt heran zu navigieren, aber das schriebst du ja bereits im ersten Post.
    Die Eingabe von Koordinaten unterwegs ist sicherlich auch nicht erforderlich, da man die 400 Standorte bequem am PC zusammenerstellen und auf's Gerät kopieren kann.
    Das Bestücken des Navis vom PC aus, wäre also die zweite wichtige Anforderung.


    Das, ehrlich gesagt, können eigenlich fast alle Autonavis der namenhaften Hersteller.
    Ich nutze ein Navigon von 2007 und es hat mich selbst schon oft genug über Feld- und Waldwege geführt, die ich sonst nie als befahrbar eingestuft hätte :winking_face:
    Freunde benutzen hingegen ein TomTom und finden damit auch immer den gleichen Punkt auf Feld und Flur. Wir sind passionierte Geocacher.


    Wenn ich mir defektbedingt ein neues Gerät zulegen müsste, würde ich auch das Garmin "nüvi" in Betracht ziehen.
    Garmin stellt, wie bereits aufgelistet, vorranig sehr brauchbare Outdoor-Geräte her. Mit der nüvi-Reihe sind sie aber auch auf dem Autonavimarkt erolgreich vertreten, wenn nicht auch in Deutschland mit soviel Werbung wie TomTom.


    Gruß Kappa3

    Das können alle Outdoor-Geräte z.B. der Firmen Garmin und Magellan.
    Diese sind "routingfähig" (Stichwort), wenn das Kartenmaterial routingfähig ist.


    Was heißt das?
    Routingfähig bedeutet, dass das Handgerät (z.B. ein Garmin etrex, Garmin Oregon, Magellan Explorist, etc), den Weg wie bei einem Autonavi berechnet, die Route anzeigt und auch Abbiegehinweise (in 70m links) gibt.
    Und das alles unabhängig davon, ob man eine Autobahn, eine Landstraße, einen Wanderweg oder einen Trampelpfad einschlagen muss.
    Da die Geräte eigentlich nur piepen können, gibt es für in Hinweise neben der Displayanzeige auch nur Pieptöne wenn man abbiegen soll.
    Eigentlich, weil wie immer der Markt für Geräte nach oben preislich offen ist, und Garmin mit dem "Montenna" ein Outdoorgerät rausgebracht hat, das gleichzeitig auch als Auto- oder Motorradnavi genutzt werden. Setzt man es in eine Autohalterung, ertönen die Sprachausgabe aus den dort eingebauten Lautsprechern. Oder eben aus Kopfhörer wenn man mit dem Zweirad unterwegs ist.
    Dies aber nur am Rande.


    Das preislich entgegengesetzte Segment sind die einfachen Handnavis, die es bei ALDI oder von Falk gibt.
    Diese scheiden aber in der Regel aus, weil man auf ihnen kein freies Kartenmaterial installieren kann.


    Ob ein Gerät routingfähig ist, hängt nämlich nicht nur von der Gerätesoftware ab (die das nahezu bei allen Herstellern kann), sondern auch vom eingesetzten Kartenmaterial.
    Mittlerweile haben sich hybride Karten durchgesetzt, die sowohl den Detailreichtum topgraphischer Karten als auch die Routingfähigkeit von Straßenkarten kombinieren. Noch vor Jahren musste man sich Entscheiden, ob man von Garmin eine Topo oder eine Straßenkarte kauft und auf die Chipkarte des Navis kopiert.


    Spitzenreiter in Sachen freien Kartenmaterial ist nachwievor das Open Street Map (OSM) Projekt.
    Da hier open source mäßig die Benutzer ihre Umgebung selbst vermessen und kartographieren können, ist das Kartenmaterial in vielen Fällen den kommerziellen kostenpflichtigen Material überlegen. Es sind oft ebenso viele , oft auch mehr mehr kleinere Wege und Trampelpfade einzeichnet als wie bei der Garmin Topo. Zudem sind sie eben routingfähig
    OSM-Karten können kostenfrei & tagesaktuell heruntergeladen werden. Entweder man konfektioniert sich den Kartenausschnitt, das Farbschema und die Detailebene selbst oder man lädt sich fertige Zusammenstellungen herunter. Z.B. eine Fahradkarte (OSM Bicycle Map), eine Alpenkarte, Weltkarte, etc.



    Daher achte ich bei der Auswahl eine Outdoor-Hand-Navigationsgerätes immer darauf, dass man eigenes Kartenmaterial verwenden kann, um die Folgekosten gering und den Nutzen so groß wie möglich zu halten.

    Also, meine Synthese aus den vorangegangenen Postings sieht wie folgt aus:


    - Rucksack wieder verstecken und einen (lamentierten) Begleitbrief beilegen.
    - Darin auffordern, das Objekt sofort zu entfernen und dein Grundstück in Zukunft nicht mehr ohne dein Einverständnis zu nutzen.
    - Wenn Du Interesse an einem Kontakt (aus Neugierde oder möglicher Zusammenarbeit) hast, nenne eine anonyme Email-Adresse und biete eine Kontaktaufnahme an, falls dem Verstecker um private Krisenvorsorge geht. Nenne das Kind also beim Namen. Damit gibt Du zu verstehen, dass du weißt was Preppen ist und der Verstecker hat nicht gleich das Gefühl, dass Du ihn/sie für verrückt hälst. Kriminelle werden sich nicht bei dir melden :winking_face:
    - Setze ein Ultimatum (z.B. ein halbes Jahr) nachdem du den Rucksack dem Fundbüro XY übergibst. Belasse den Brief für weitere Zeit vor Ort.
    So bist du die Sorge um das versteckte Objekt los, handelst legal (keine Fundunterschlagung) und der Verstecker kann sein rechtmäßiges Eigentum zurück erhalten.
    Wenn er dieses abgeschrieben hat (nach Lesen deines Briefes oder weil die Wartungsintervalle sehr lang geplant sind), kannst du nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist beim Fundbüro deinerseits Eigentum anmelden.
    Dann hast du entweder eine Entschädigung für deinen Aufwand oder du änderst den Brief vor Ort so ab, dass nun der Rucksack nur noch bei dir abgeholt werden kann. Falls du letzteres als Form des persönlichen Kontaktes möchtest.


    Im Endeffekt hast du so eine für alle Seiten moralisch wie rechtlich zufriedenstellende Lösung gefunden.
    Wenn es dir nicht um eine Lösung ginge, hättest du den Rucksack längst eingesackt ohne hier nach unseren Meinungen zu fragen :winking_face:

    Zitat von Endzeitstimmung;158991

    Der PKW Fahrer muss nix aussagen, oder er kann aussagen er hätte selbst nicht geparkt muss aber auch nicht die Person benennen.
    Mag sein das er dann beim 3. Mal ein Fahrtenbuch aufgedrückt bekommt, aber da hilft meine ich abmelden und wieder anmelden...


    Ersetze PKW-Fahrer durch Halter, dann passt's vom Tenor her. Weil es wie immer weitere Feinheiten gibt.

    Ich muss aus Sicht eines TelCom-Technikers allerdings vor solchen Universal-Zwischensteckern mit eingebauten Telefonbuchsen warnen, wie zum Beispiel diesen hier
    http://www.amazon.de/MSIS-TNC-…ce_7?tag=httpswwwaustr-21


    Die Warnung betrifft aber nur alle DSL-Benutzer:
    Die Installation eines solchen Gerätes zwischen der 1. Telefondose (sogenannte "Monpol-TAE") und dem DSL-Splitter kann zu Störungen des Internetzuganges führen:
    Häufige Verbindungsabbrüche, niedrige Bandbreite, etc.
    Ursache ist die negative Beeinflussung des Signalrauschabstandes (SNR, eine wichtige Kenngröße für eine "gute" DSL-Übertragung" durch das Überspannungsschutzbauteil.
    Gleiches gilt natürlich für den Einsatz zwischen Splitter und DSL-Modem oder zwischen Splitter und NTBA


    Das hat aber nichts mit der Qualität der Bauteile zu tun, sondern mit dem Funktionsprinzip von DSL und ISDN.


    Wer ken DSL nutzt oder diesen Schutzadapter ausschließlich zwischen Splitter und analoges Telefon nutzt, sollte hingegen keine Probleme befüchten.
    Das analoge Telefon ist dann geschützt.
    Sollte es bei einem Blitzschlag den Splitter, das Modem oder den NTBA himmeln, so gibt es dafür vom Netzbetreiber eh kostenfreien Ersatz.
    Kaufgeräte (wie WLAN-Router/Fritzbox) werden hingegen von der Hausratversicherung ersetzt (Vertragsbedinungen prüfen).


    Hier das ganze von mir noch mal als grobe Zeichung, an welcher ein Blitzschutzstecker keine Probleme bereitet


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    Ich bin da auch kein Jurist, die Schwierigkeit ist die Auslegung des jeweiligen Notwehr-Paragrafens.
    Ich kann mich auch nur auf die deutsche Gesetzgebung beziehen, wo auch der ZEIT-Artikel veröffentlicht wurde.


    Zitat

    StGB § 32 Notwehr
    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


    Die Schwierigkeit wird die Bestimmung des "gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff" sein sowie die Definition von "einem anderen".


    Kurz eine Zitat von https://ggr-law.com/persoenlic…t-gewalt-verteidigen.html


    Hier geht es um das Persönlichkeitsrecht "Recht am eigenen Bild" und die Frage, ob man einen Fotografen die Kamera abnehmen darf, wenn man zu Unrecht fotografiert wird.


    Zitat

    F: Ist Notwehr nicht nur im Falle eines tätlichen Angriffs möglich?


    A: Im § 32 StGB, dem so genannten Notwehrparagraphen, ist nicht von tätlichen Angriffen die Rede, sondern von (rechtswidrigen) Angriffen ganz allgemein. Damit sind nach allgemeiner Rechtsauffassung Angriffe auf geschützte Rechtsgüter gemeint, zu denen außer dem Leben und der Gesundheit auch Dinge wie Eigentum, Ehre und eben Persönlichkeitsrechte wie das Recht am eigenen Bild gehören.


    Dem folgten in der Vergangenheit auch einige deutsche Gerichte in Fällen wo es nur um Tätlichkeiten (das Abnehmen der Kamera ohne Diebstahl) oder das Löschen des Kameraspeichers (Sachbeschädigung) ging.
    Der Zuammenhang zwischen dem "gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff", dessen Verursacher und der Tat ist hier unmittelbar erkennbar.


    Im ZEIT-Artikel wird aber über soetwas wie Sabotage gesprochen.


    Wie erkenne ich, dass mich die NSA "gegenwärtig angreift"?
    Wie erkenne ich, dass die NSA "gegenwärtig einen anderen angreift"?
    Wie wie wird es vor Gericht bewertet, dass "der andere" weder namentlich bekannt ist noch während der Tat zugegen war?
    Was ist, wenn ich dabei Eigentum Dritter beschädige (z.B. weil ich ein Fernmeldekabel der Deutschen Telekom zerstöre)?


    Weitere Folgen dieser Fragestellungen:
    Wenn der Angriff nicht gegenwärtig ist, dann wäre die Notwehrtat vorrausgreifend. Immer ein sehr schwieriger Aspekt.
    Schnell landet man bei Vorsatz, der auch nicht durch StgB §33 "Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft" gedeckt ist.
    Wenn man also erst Werkzeug aus dem Keller holt, zum einem Abhorchposten fährt und dort ein Kabel durchsägt, dann wird es mit der Tat im Affekt auch sehr schwierg...



    Ich komme für mich zu dem Schluss, dass der im ZEIT-Artikel als Rechtfertigung angeführte Notwehr-Paragraph leider die falsche Argumentationshilfe ist.


    Außer natürlich man erwischt die Schlapphüte mit der Kamera vor seinem Badezimmerfenster :winking_face:

    Mein Mobilfunkanbieter ist auf Nachfrage nicht mal in der Lage bei einem Vertragsupgrade (d.h. ich zahle eine höhere Grundgebühr) meine bisherige Rufnummer beizubehalten. Eine zweite SIM wäre da illusorisch :winking_face:



    Das Problem mit Prepaid SIMs ist heutzutage:
    - Aktiviert man sie nicht, verfallen sie irgendwann, weil der Anbieter die Rufnummer anderweitig vergeben möchte.
    - Aktiviert man sie und lädt sie nicht regelmäßig mit Guthaben auf, verfällt die SIM und das letztze Guthaben.
    - Lädt man sie regelmäßig auf, z.B. automatisch per Bankeinzug (Taschengeldfunktion), telefoniert man aber nicht regelmäßig den Aufladebetrag ab, so häufen sich mit der Zeit immenses Guthaben auf der SIM. Denn oftmals liegt der kleinste Aufladebetrag bei 15€.


    Wenn das für einen ok ist und man die 15€ quasi als Jahresgebühr betrachtet, dann hat so eine sehr lange gültige SIM und im Notfall auch genügend Guthaben.


    Letzteres finde ich bei Prepaid wichtig. Vlt. ist man ja gerade im Ausland unterwegs (Roaming freischalten lassen) oder muss Versicherungen über eine kostenpflichtige Hotline anrufen oder braucht eine Info von der Telefonauskunft oder muss seine 100 Verwandten abtelefonieren...
    Dann wären die 10€ Startguthaben auf der Prepaid-SIM sehr schnell aufgebraucht.


    Evtl. überlegt man sich daher auch die automatische Aufladung bei Unterschreitung eines Sockelbetrages (z.B. 5€) zu aktivieren. Aufgeladen werden kann bei vielen Anbietern vom Girokonto oder der Kreditkarte.
    Wie schnell eine Aufladung am Wochenende oder in der Nacht von Statten geht, sollte man vorab mit dem Anbieter klären.


    (Natürlich ist das ganze Telefonieren und Auflade Gedöns nichts für ein Blackout-Szenario :winking_face: )

    Ob's sich lohnt extra rüberzufahren, muss jeder selbst berechnen.
    Da unsere Nachbarstaaten auch beliebte Urlaubsländer sind, schafft man es möglicherweise auch ohne Mehrkosten.


    Ich war neulich in Belgien:
    - Nudeln für 33 Cent/Pfund
    - BIER in allen Variationen !! (Klar im Land des Bieres)
    Habe Bier gefunden, das mit 9% Vol. ein MHD von 4 Jahren hat!
    - Eau de Javel (Bleichwasser auf Chlorbasis) gibt es in 5L Flaschen ab 1,50€ (auch in Discountern wie LIDL)
    - Große Auswahl an Schokolade, Kaffee und Tee


    Empfehenswert sind hier die größten Supermärkte "Carrefour maxi" (entspricht bei uns der Größe von real,- oder Kaufland).
    Carrefour gibt es auch in kleinen Ladengrößen, so wie man es in DL von Spar, EDEKA oder SKY kennt

    Simple Idee :)


    Spontan eine Idee, wie man auch eine Alarmierung realisieren kann: Man nehme ein Handy mit uTrack-Funktion.
    Das ist ein Diebstahlschutz: Man registriert im Handy seine eigene SIM und eine Notfallnummer.
    Kommt das Handy abhanden und legt Dieb eine andere SIM ein, sendet das Handy eine Alarm-SMS an die Notfallnummer. Bei eingebauten GPS mit Positionsdaten, aber das ist für unsere Anwendung egal.


    Man regt also seine SIM auf dem Fallen-Handy, gibt seine Handynummer als Notfallnummer an, schaltet das Handy aus, entfernt seine SIM und legt eine Prepaid-Karte (ohne PIN-Abfrage) ein.
    Verkabelt wird das Handy umgekehrt: Es ist aus (NO) und bekommt beim Öffnen der Tür/Falle Strom.
    Effekt: Das Handy startet, erkennt die andere SIM, uTrack löst aus und schickt euch eine Alarm-SMS.



    Diese Basteleien lohne sich in meinen Augen aber nur, wenn man entsprechende Handys rumliegen hat oder preiswert/kostenlos organisieren kann. Denn ein sogenanntes GSM-Alarmmodul gibt es schon für unter 50€ (<30€ aus China).