Zitat von GrimmWolf;237508
Sehr Vernünftig die Österreichische Lösung :
Ich finde das eher dreist, als vernünftig:
"In Österreich gilt die sog. Widerspruchsregelung. Das bedeutet, wenn Sie zu Lebzeiten einer Organspende nicht ausdrücklich widersprochen haben, wird davon ausgegangen, dass dem Körper Organe zur Transplantation entnommen werden dürfen. Die Regelung gilt auch für Urlauber, die sich in Österreich aufhalten. Es ist also ratsam, einen Organspendeausweis bei sich zu führen, aus dem Ihr Wille klar hervorgeht."
Die Motivation des Themenerstellers ist ja löblich, aber leider sind Organe auch eine begehrte Handelsware, mit der guter Reibach gemacht wird.
http://www.mmnews.de/index.php…6-organ-entnahme-ist-mord
Den »Hirntod« gibt es überhaupt nicht. Er ist eine Erfindung der Transplantationsmediziner.“ (Prof. Dr. Franco Rest)
Doch die sowieso schon willkürliche und fragwürdige, zweifelhafte Definition „Hirn-Tod“ ging dem medizinisch-industriellen Komplex noch nicht weit genug. 2008 gingen Transplantations-Mediziner und Juristen in den U.S.A. – wo sonst…?! – gar noch einen Schritt weiter; der Kreis potentieller Organ-Spender wurde um eine vom „Hirn-Tod“ unabhängige Patienten-Gruppe erweitert. Hierbei handelt es sich um Patienten mit einem Herz-Stillstand, der jedoch in den meisten Fällen durchaus noch reversibel (rückgängig) gemacht werden könnte. Trotzdem wird bei diesen Patienten ohne Reanimations-Bemühungen schon zwei bis zehn Minuten nach der offiziellen „Feststellung“ des „Todes“ mit der Organ-Entnahme begonnen – wobei der Patient künstlich beatmet wird (sic!), um die Organe (und den Patienten!) lebend zu halten und möglichst „frisch“ entnehmen zu können…
Bezeichnend und verräterisch sowie strafrechtlich relevant: Vor der Organ-Entnahme auf dem Operations-Tisch erhalten solche „Toten“ häufig muskelentspannende und muskellähmende sowie manchmal, immerhin (!), schmerzstillende Medikamente; hier und da bekommen sie sogar auch eine örtliche Anästhesie oder eine Vollnarkose. Nicht selten werden sie auf dem Operations-Tisch festgeschnallt (sic!), um „irritierende“ Bewegungen zu verhindern.
Für Österreicher: http://www.goeg.at/de/Widerspruchsregister
Senden Sie das ausgefüllte Formular mit Originalunterschrift und Ausweiskopie bitte an die GÖG/ÖBIG, Widerspruchsregister, Stubenring 6, 1010 Wien.