Hallo zusammen
Zitat
Vollkommen egal ob ein Schlüssel steckt oder der Fahrersitz belegt ist, bei besoffenen Gruppen siehts sicher nicht anders aus
Kann euch nur sagen, dass das eine sehr grosse Rolle spielt in der Schweiz.
Wer Betrunken auf dem Fahrersitz pennt, den Schlüssel im Zündschloss lässt, gibt den Schein ab, je nach Promile halt.
Weitere Infos :
Alkohol im Strassenverkehr und in der Schifffahrt
Wer in der Schweiz mit einem Blutalkoholwert von über 0,5 Promille ein Motorfahrzeug fährt oder ein Sport- oder Freizeitschiff (wie Ruderboot, Pedalo, etc.) lenkt, muss mit rechtlichen Folgen rechnen.
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Wer gegen die Strassenverkehrs- oder Schifffahrtsgesetzgebung verstösst, muss mit folgenden Verfahren rechnen. Prinzipiell sind sie unabhängig von einander:
- Strafverfahren (Sanktionen: Busse, Geld- / Freiheitsstrafe)
- Administrativmassnahmeverfahren (Massnahmen: Verwarnung, Ausweisentzug etc.)
Ab 1. Januar 2014 dürfen Berufschauffeure, Neulenkende, Fahrschüler und –schülerinnen, Fahrlehrer und –lehrerinnen sowie Begleitpersonen von Lernfahrten nicht unter Alkoholeinfluss (>0.10 Promille) stehen.
Strafen und Ausweisentzug
Das Gesetz kennt drei Schweregrade bei Fahren in angetrunkenem Zustand:
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0,5 bis 0,79 Promille: Wer mit 0,5 bis 0,79 Promille ein Motorfahrzeug oder ein Sport- oder Freizeitschiff lenkt, erhält eine Verwarnung und eine Busse.
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0,5 bis 0,79 Promille und Verstoss gegen die Strassenverkehrsvorschriften: Wer mit 0,5 bis 0,79 Promille fährt und gleichzeitig gegen das Strassenverkehrsgesetz verstösst, wird der Fahrausweis für mindestens einem Monat entzogen. Zusätzlich wird eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ausgesprochen. Die Höhe der Busse / Geldstrafe richtet sich nach den finanziellen Verhältnissen der verurteilten Person.
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0,8 Promille: Wer in angetrunkenem Zustand mit 0,8 Promille und mehr ein Motorfahrzeug oder ein Sport- oder Freizeitschiff lenkt, wird der Führerausweis für mindestens drei Monaten entzogen. Zusätzlich wird eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ausgesprochen. Die Höhe der Busse / Geldstrafe richtet sich nach den finanziellen Verhältnissen der verurteilten Person. Des weiteren wird der Verstoss im Strafregister eingetragen und ist im Strafregisterauszug für eine gewisse Zeitspanne ersichtlich.
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Widerhandlungen mit dem Führerausweis auf Probe: Die Probezeit wird beim erstmaligen Führerausweisentzug um ein Jahr verlängert. Bei einer zweiten Widerhandlung verfällt der Führerausweis auf Probe. Ein neuer kann frühestens ein Jahr später mit einem verkehrspsychologischen Gutachten beantragt werden.
Zusätzlich sind die Untersuchungs- und Verfahrenskosten zu übernehmen.
Quelle: www.ch.ch
Wer übrigens einen Eintrag im Strafregister erhält, sollte auf keinen Fall einen Waffenerwerbsschein beantragen. Vor allem , wen mann schon welche besitzt.
gruss unabhäniger