Hallo Nachbarland,
Glückwunsch zum Kleingarten!
Wenn die Parzelle lange vernachlässigt wurde und keine entsprechenden Zeigerpflanzen vorhanden sind, würde ich auf jeden Fall eine Bodenprobe machen lassen. Parallel dazu auch mit den Nachbarpächtern mal den ein oder anderen Schwatz halten, gerade die älteren Semester wissen sehr gut Bescheid, was in der Anlage an Gemüse gut wächst und was nicht. Wenn das Vereinsleben in der Anlage halbwegs funktioniert, sollte es auch eine Gartenfachberaterin/berater geben, der dir beim Anlegen deines Gartens mit Rat und Tat zur Seite stehen kann.
Ich kann Cephalotus nur zustimmen, ein Kleingarten ist ein Zeitfresser. Geh zum Einstieg davon aus, dass du bei über 300m² Fläche pro Woche 15 - 20 Stunden in die Gartenarbeit investieren musst. Das wird mit der Zeit weniger, wenn du dann weißt, wann was gemacht werden muss.
Ein gutes Buch ist auch nicht verkehrt, allerdings ist mir bislang noch keines über den Weg gelaufen, das alle Themen gut und aussagefähig abgehandelt hat. Ein paar Sachen lässt man sich auch besser von einem Fachmann zeigen, z.B. den Obstgehözschnitt, weil der in den meisten Büchern für Anfänger nur unzureichend beschrieben ist.
Lass dir vor dem Kauf der Laube auf jeden Fall das Wertermittlungsprotokoll des Gartens zeigen, und verlass dich nicht auf Aussagen des Altpächters oder des Vorstandes wie: "Der Garten wurde auf XXX Euro geschätzt." Im Wertermittlungsprotokoll sind alle mehrjährigen Pflanzen und Obstgehölze mit ungefährer Standzeit erfasst. Auch alles immobile Inventar, wie z.B. die Laube, Komposter, Gartenzaun, welches mit veräussert wird wird taxiert und der Restwert beziffert. Sollten nicht zulässige Baukörper (Geräteschuppen) und Pflanzen im Garten vorhanden oder umfangreichere Rekultivierungsmaßnahmeen notwendig sein (Stichwort: unzureichende kleingärtnerische Nutzung), ist auch dies im Wertermittlungsprotokoll vermerkt und es sollten entsprechende Abzüge für deren Beseitigung berücksichtigt worden sein. Das Wertermittlungsprotokoll wird in dreifacher Ausfertigung erstellt, Ein Exemplar behält der Vorstand, eines der abgebende Pächter und eines solltest du dann mit dem Abschluss des Pachtvertrages erhalten.
Bezahl nicht mehr als den im Wertermittlungsprotokoll ausgewiesenen Restwert. Bei einem Garten mit mangelhaftem Pflegezustand würde ich mit maximal dem halben Restwert in die Verhandlung einsteigen, zumal du mitten in der Saison einsteigst und wertvolle Pflanzzeit damit verschwenden musst, den Garten wieder herzurichten. In guten, gefragten Stadtlagen gehen die Kleingärten auch schon mal nahezu zum Preis des im Wertermittlungsprotokolls genannten Restwerts weg, wenn ein entsprechender guter Pflegezustand vorhanden ist.
Zwei Tipps noch für das praktischen Gärtnern:
- setze von vornherein auf Mischkultur in deinen Beeten und
- kaufe Beerensträucher und Obstgehölze bei regionalen Baumschulen, diese Pflanzen sind besser auf das regionale Klima angepasst als die Baumarktware.
Viele Grüße
hzs68