Hallo Leute !
Da ich auch zu hobbymässigen extrem-Kraftstoffpanschern gehöre hatte ich mich mal nach GGVS/ADR schlau gemacht,dort heisst es :
...Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Wenn diese Güter entzündbare flüssige Stoffe sind, die in wiederbefüllbaren Behältern befördert werden, welche durch oder für Privatpersonen befüllt werden, darf die Gesamtmenge 60 Liter je Behälter und 240 Liter je Beförderungseinheit nicht überschreiten. Gefährliche Güter in Großpackmitteln (IBC), Groß*verpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt...
Bisher wurde ich 1 mal bei einer Verkehrskontrolle gebeten die Plane meines Anhängers anzulupfen damit die neugierigen Nasen der Kontrollorgane (Polizei) etwas schnüffeln konnten.
Ich hatte 15 Stück 20 Ltr Kanister mit Heizöl geladen,nach etwas "hin und her" durfte ich nach Umladen der geringen "Übermenge" in den Kofferraum des Zugfahrzeuges weiterfahren...Halt auf "2 Beförderungseinheiten" aufgeteilt und gut iss
Keinesfalls würde ich Euch empfehlen grössere Mengen grenzüberschreitend zu transportieren,das gibt bei allem was glaubhafte "Reservekanistermengen" überschreitet einen Monsterärger und Steuernachzahlungen (Benzin,Diesel,Mineralöle)
Wir haben das Thema neulich im Bekanntenkreis durchdiskutiert,nach viel Sucherei und Google mussten wir feststellen das es keine EU-einheitlichen Vorschriften gibt,da kochen die Länder nach wie vor ihr eigenes Süppchen,steuerrechtlich und auch verkehrsrechtlich unterschiedliche Regelungen je nach Land...Im Zweifelsfall lieber vorher genau erkundigen...
in diesem Sinne,funkenfreie Grüsse