Beiträge von frieder59

    Beim Urlaub in der Schweiz hätte ich für meine ersten Kaffee mangels Kohle fast im Restaurant

    Geschirr spülen dürfen, obwohl ich aus meiner 2014 angelegten Schweizer-Franken-Reserve ein paar Scheine mitgenommen hatte.


    Die Scheine waren nicht mehr gültig! Ich hatte leider nicht bekommen - leier auch nicht hier im Forum - daß in der Schweiz ca. 2016/17 neue Banknoten eingeführt worden sind. Seit ein paar Jahr gelten die alten Banknoten nicht mehr als Zahlungsmittel. Kleinere Mengen soll (?) man noch bei Banken oder bei der Post umtauschen können .


    Wo es auf jeden Fall geht, ist die Schweizer Nationalbank in Bern. Im Eingangsbereich gibts neben der Pförtnerlosche nur zwei kleine Schalter , aber dort kann man alt gegen neu tauschen . Läuft diskret ohne Ausweis, SteuerID oder sonstwas - zumindest wenn man nicht mit dem Rollkoffer oder Schubkarren vom Schließfach neben an kommt.


    Ansonsten geht der Umtausch problemlos bei den Zweigniederlassung der Nationalbanken, die es

    in einigen Kantonen gibt. Dort sollte man aber vorher telefonisch einen Termin abklären.

    Bei der notariellen Vollmacht kann es nur folgendes Problem geben:


    Der Vollmachtgeber weilt mehrere Monate im Ausland. Der Bevollmächtigte

    verkauft gleich nach Abflug des Vollmachtgebers die Wohnung an Dritten , lässt sich den Kaufpreis auf sein Konto und gibt die Kohle dann zügig aus .

    Strafrechtlich natürlich illegal, wenn die Kohle aber weg ist, ist sie weg.


    Man kann in der Vorsorgevollmacht eine sogenannt Betreuungsverfügung aufnehmen. Hiernach soll das Betreuungsgericht den Bevollmächtigten zum Betreuer bestellen , wenn die Vorsorgevollmacht nicht ausreichend ist.


    Hat der Ehemann in einer privatschriftlichen Vollmacht seine Ehefrau bezüglich der Vermögensfürsorge bevollmächtigt, kann die Ehefrau eine Immobilie (die zur Altersvorsorge bestimmt war) nicht verkaufen, um die Heimkosten für Ehemann zu zahlen. Ehemann kann wegen Geschäftsunfähigkeit keine Erklärung mehr gegenüber Notar abgeben.


    Ehefrau beantragt dann, als Betreuerin mit dem AUfgabenkreis "Verkauf der Eigentumswohnung XY) bestellt zu werden. Der notarielle Kaufvertrag zwischen Ehefrau und Käufer wird erst dann rechtskräftig, wenn er vom Betreuungsgericht

    genehmigt wird . Das Betreuungsgericht prüft dabei die Notwendigkeit des Verkaufs , die ANgemessenheit des Kaufpreises, ( also keine Verschleuderung an

    Dritte) und Zahlungsweg.


    Nach Vollzug des Verkaufs ist die Betreuung wieder aufzuheben , da nicht mehr

    erforderlich.


    Verschenken der Immobilie durch Betreuer geht allerdings nicht!

    Deshalb ist es sinnvoll einen Übergabevertrag (wie zB häufig in der Landwirtschaft oder bei betriebsübergaben üblich) abzuschließen, in dem geregelt ist,

    unter welchen Umständen die übereignete Immobilie zurückübertragen werden soll:

    zB bei Tod des Übernehmers

    bei Zahlungsunfähigkeit des Übernehmenden ,zB bei Vermögensauskunft ggenüber Gerichtsvollzieher, bei Antrag auf (Privat-)Insolvenz

    bei Belastung der Immobilie mit Grundschuld, Hypothek, Wohnrecht ohne Zustimmung des Übergebers
    bei Verkauf /Schenkung der Immobilie an Dritte ohne Zustimmung des Übergebers


    und ganz nett: wenn der Übernehmer eine monatliche Zahlung an Übergeber mehr als dreimal nicht gezahlt hat ( es sei denn der Übergeber verzichtet regelmäßig rückwirkend auf Zahlung

    Ich sehe keine Probleme , einen Anteil zB 1/2 oder 1/3 an einem Grundstück oder Eigentumswohnung zu verschenken. Dann stehst Du als Miteigentümer zu 2/3 im Grundbuch und die Tochter zu 1/3. Ihr bildet dann eine Eigentümergemeinschaft

    Da sollte man eine Verwaltungsregelung vereinbaren.Zb die Teilungsversteigerung ausschließen...

    Mit der Geimnützigkeit kommst Du in den Beteich der Familienstiftung

    .

    Man kann auch die Unterschrift unter einer Vorsorgevollmacht bei der für Betreungen zuständigen Stelle des Landratsamtes oder der kreisfreien Stadt Beglaubigung Lassen, heisst entweder Betreuungsstelle oder Betreungsbehörde.

    Bankvollmacht gilt nur,wenn sie von der jeweiligen Bank nach persönlichemErscheinen erstellt wird.

    Ich bevorzuge für den Widerspruch gegen die EPA entweder das gute Fax der KV sofern noch eine Nummer auf dem Mitteilungsschreiben angegeben,oder einen Brief per Einwurfeinschreiben. Dann habe ich wenigstens einen Beweis fürs Absenden des Widerspruchs.

    Ravioli von M, MHD 2/2017 : Außenseite des Deckels obens irgendwie schwarz verfäbt.

    Auf der anderen Seite geöffne, Beschichtung war ok, eine der Ravioli-Stücke obenauf sah ok aus,

    schmeckt auch noch.

    Nachdem das ganze in den Topf kam und die Dose leer war , sah ich auf der Innseite des oberen Deckels,

    da wo es außen schwarz war, an den Rändern einen grau schwarzen Schleim .

    Der Topfinhalt landete ungekocht un gegessen im Abfall.


    Sonnenblumenvollkornbrot ebenfalls mit MHD Angabe 2/2017 ist hingegen noch ok.


    Und noch zwei im Vorratsschrank einsperrte Mäuschen versehntlioch in die Freiheit entlassen, die sich

    die letzte Zeit wahrscheinlich von Dosenaufklebern ernährt haben. Teelichter waren diesmal nicht angeknabbert.

    punkto beschaulicher Chiemsee/Chiemgau :


    Man sollte die Hauptverkehrsachsen am Nordrand der Alpen nicht vergessen : die großen Autobahnen in Süddeutschland und Eisenbahnen

    Richtung Osten müssen den Inn bei Passau und Rosenheim überqueren. Mit einer Bombe auf Rosenheim blockiert man mit dem "Inn-Tal-Dreieck" auch die strategisch wichtige Autobahn und Eisenbahnlinie über den Brenner Richtung Italien /Balkan

    Am Wochenende schlug ein polnischer General vor , schon vor Beginn des Bodenkriegs an den Grenzen von Polen und Litauen.zu Russland (Königsberg,) Minenfelder anzulegen

    Analog könnte man ja schon Mal anfangenKunstwerke aus Museen an sicheren Orten einzulagern .Die Museen könnten zu Ersatzlazaretten umgerüstet werden

    Man könnte bei den Proteststimmen hier natürlich auch fragen, wer freiwillig zb doppelt so hohe Beiträge in die Pflegeversicherung einzahlen möchte.Das Problem aus Vorsorgesicht ist, dass man sich selbst mit ordentlichen Rücklagen in D keine bessere Pflege erkaufen kann. In Hinblick auf die Befreiung von der Umsatz- und auch Gewerbesteuer, ist jeder Heimbetreiber bestrebt, mit der Sozialhilfe den "Holzklassetarif" abzuschließen. Da kriegste dann eben auch trotz Kohle auf dem Konto nur einmal am Tag die voll geschissene Windel gewechselt.

    Man spart sich bei vorherigem Rauswurf der Feind Diplomaten aber voelkerrechtliche Überlegung,was mit solchen Subjektiven nach dem Kriegsausbruch macht. Da braucht's dann kein Bulldozer mehr ....

    Das wäre auch ein klares Zeichen für die eigene Bevölkerung, dass es mit dem Krieg losgehen kann.