Wenn ich in D Strom aus einer PV-Anlage einspeise , betreibe ich einen Gewerbebetrieb. Wenn ich für die Regelumsatzsteuer optiere , bekomme ich für den Einspeiseerlös Umsatzsteuer (und bei der Anschaffung die gezahlte Mehrwertsteuer zurück).
Wenn ich jetzt Strom aus der Anlage selbst verbrauche , liegt steuerrechtlich Eigenverbrauch vor. So wie wenn der Bäcker seine selbst gebackten Brezen isst. Mehl und Backkosten sind ja auch Betriebsausgaben.
Der verbrauchte Strom ist einkommenssteuerrechtlich eine Betriebsentnahme, die den Erlös erhöht.
Einspeisevergütung 1000 €
Eigenverbrauch 500 €
Erlös 1500 €
Durch den Eigenverbrauch erhöht sich also der zu versteuernde Gewinn um 500 €, bei einem Steuersatz von 30 % sind das 150 €.
für die 1000 € bekomme ich vom Netzbetreiber 19 % Umsatzsteuer, = 190 €, die ich ans Finanzamt abführe
für die 500 € Eigenverbrauch fallen ebenfalls 19 % Umsatzsteuer an = 85 € , die ans Finanzamt zu zahlen sind
für einen Eigenverbrauch im wert von 500 € fallen als 235 € Steuern an .
Wenn ich die Steuererklärung nicht selbst machen kann, zahl ich noch den Steuerberater für Gewinnermittlung/EUR , Anlage G und Umsatzsteuererklärung.
Je höher der Eigenverbrauchsanteil , zB durch Speicher umso mehr kassiert der Staat mit ab.
Dann doch lieber keinen Einspeisevertrag mit dem Netzbetreiber abschließen.
Es muß keine reine Inselanlage sein. Es reicht aus, daß technisch dieEinspeisung weitgehend gegen 0 geht und man kann weiterhin noch Strom aus dem Netz beziehen.
frieder