Na ja, viel neues bringt die Arbeitsschutzregel ja nicht:
"Zusätzlichen Schutz bei unvermeidlichem direkten Kontakt sicherstellen!
Wo Trennung durch Schutzscheiben nicht möglich ist, werden vom Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten und alle Personen mit Zugang dessen Räumlichkeiten (wie Kunden, Dienstleister) zur Verfügung gestellt."
Der kommentierende Gewerkschafter weist ja zurecht darauf hin , daß man inzwischen ja weiß, daß die Virusverbreitung durch Aerosole stattfindet. In der Welt war in den letzten Tagen ein interesssanter Bericht über aktuelle Forschungen zur Aersolverteilung in geschlossenen Räumen .
Anscheinend fliegen die Aerosole nebst Viren weiter als 1,5 M und fliegen ohne Lüften in geschlossenen Räumen auch schon mal ein paar Stunden rum, bis sie dann landen oder eingeschnauft werden . Da hilft die Plexiglasscheibe auf der Verkaufstheke , an der Kasse oder am Schreibtisch nicht unbedingt, zumal das Aersol auch hinterlistig von der offenen Seite anfliegen kann.
Und dann die "Nase-Mund-Bedeckung". Insoweit dürfte ja mittlerweile bekant sei, daß sie nur unzueichend den Aus- und Eintritt von Aerosolen mit Viren verhindert. Anscheinend will der Staat den Arbeitgebern nicht vorschreiben, die teueren FFP 2 oder 3 Mascken anzuschaffen , und man hat bemerkt, daß das längere Arbeiten mit diesen Masken anstrengender ist, als mit der Nase-Mund-Bedeckung.
Irgendwie gehts ja auch beim ganzen Staatsseuchenschutz nicht darum , Herrn Müller und Frau Schulz individuell vor einer Ansteckung zu schützen , sondern dafür zu sorgen , daß nicht ein paar tausend Müllers Maiers und Schulzes das Gesundheitswesen lahmlegen und den Staatsruf schädigen.