Hallo
In der Schweiz wird der Kriegsfall über das Notrecht geregelt , und das muss zeitlich befristet von der Regierung ( Parlament ) beschlossen werden . Grundsätzlich ist es möglich Sachwerte zu Beschlagnamen ,doch wird das aus logistischen und Personellen Kapazitäten nicht den einzelnen Bürger betreffen sondern wie auch schon erwähnt Grossverteiler und Treibstofflager.
Auch muss sich sicher niemand Fürchten in die Armee eingezogen zu werden der nicht entsprechende Grundausbildungen genossen hat das wäre zu gefährlich für alle Beteiligten .
Zu den Gegenmassnahmen kann ich nur für meinen fall sprechen, Land rover in die Garage stellen Schutzraum beziehen und nicht an die Tür gehen wenn jemand Klopft .
Für mich noch wichtig Umfeld überwachen ,Radio hören und über funk mit meinen Freunden in Verbindung bleiben .