Zur Klarstellung: Mundraub ist straffrei. Plündern nicht.
Wenn Du DIr ein Brot oder einen Sack Kartoffeln irgendwo 'klaust' oder 'organisierst', weil du aufgrund deiner Lage und deines Wissens keine andere Möglichkeit siehst, zu Nahrung zu kommen, und es um Dein Leben geht, dann ist das Mundraub. Aus der Überlegung heraus, dass der Schutz des Lebens höherwertig ist als der des Eigentums.
Du darfst aber nicht mehr nehmen als du zur Behebung Deiner Notlage brauchst und du darfst vor allem keinen Sachschaden oder anderes anrichten, was über das Beheben der direkten und unmittelbaren Nahrungsnot erforderlich ist.
Ob du nun im Supermarkt zum Zweck behutsam den Dosenhummer oder nur das Schwarzbrot nehmen darfst, wäre auch eine Diskussion wert.
Mundraub kommt etwa vor, wenn jemand im Gebirge in Wetternot kommt und in eine verlassene Berghütte einbricht und von den dort vorhandenen Lebensmittelvorräten nimmt.
Käme ich in diese Lage, würde ich das mit so wenig Schaden wie möglich tun und selbstverständlich meine Anschrift hinterlassen sowie später aktiv den Besitzer ausfindig machen, um den Schaden zu regeln. Das ist Anstandspflicht.
Plünderung ist das gewaltsame Ausnutzen der Notlage eines anderen zur persönlichen Bereicherung mit Gütern ohne Rücksicht auf Kollateralschäden.
Zit. Wiki: "Mit Plünderung bezeichnet man die Auswirkungen marodierender Personen, Banden oder Truppen. Waren und Güter werden gewaltsam geraubt, verwüstet und zerstört, schutzlose Personen misshandelt und vergewaltigt. Im Allgemeinen steht der durch Plünderung verursachte Schaden in keinem Verhältnis zum widerrechtlich beschafften Vorteil der Plünderer, die oftmals mit massiver Gewalt vorgehen."
Das ist unentschuldbar und ich kann mir keine Situation vorstellen, wo so etwas gerechtfertigt wäre.
Wenn die Leute, die hier für "Plündern" in gewissen Situationen eintreten, nicht das meinen, was die Wiki dazu schreibt und was das Wort bedeutet, dann möchten sie das bitte klarstellen.