Hallo,
Falls jemand glaubt, so etwas:[ATTACH=CONFIG]23819[/ATTACH] würde ausreichen, irrt sich und handelt grob fahrlässig.:nono:
Die DIN VDE 0100-551 Niederspannungs-Stromerzeugungsanlagen fordert,
... dass die Anlagenteile erforderlichenfalls automatisch abzuschalten sind, wenn das Leistungsvermögen der Stromerzeugungsanlage überschritten wird.
... dass ein Parallelbetrieb zum öffentlichen Netz nicht möglich ist, z. B. durch den Einsatz eines Dreistellungsumschalters (I-0-II).
... dass im TN-S-System der Neutralleiter der Verbraucheranlage mit umgeschaltet werden muss, z.B. durch den Einsatz eines 4-poligen Schalters.
... dass der Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung nicht von der Erdung des Systems der öffentlichen Stromversorgung abhängig sein darf. Ein geeigneter Erder muss vorgesehen werden. Deshalb müssen die abgehenden Stromkreise als TN-S-System ausgeführt werden mit RCD. Der vorgelagerte Netzumschalter ist schutzisoliert zu kapseln (Schutzklasse II).
Der Verband der Netzbetreiber (VDN) fordert:
Anforderungen für den Betrieb von Ersatzstromversorgungs-Anlagen
In der Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit
Notstromaggregaten wird gefordert:
- Schaltung ohne Kurzzeitparallelbetrieb: Bei der Umschaltung der Kunden-
anlage vom VNB-Netz auf das Notstromaggregat muss eine zwangsläufige allpolige
Trennung, d.h. der Außenleiter (L1, L2, L3) und des Neutralleiters (N) vom VNB-
Netz erfolgen. Die Umschalteinrichtung muss eine Stellung zwischen der Schaltung
VNB-Netz/Notstromaggregat besitzen, in der die zu versorgende Installationsanlage
sowohl vom VNB-Netz als auch vom Notstromaggregat getrennt ist.
-Schaltung und Schaltgeräte: Die Umschalteinrichtung ist auch im TN-System grund
-sätzlich allpolig, d.h. 4-polig auszuführen, da es bei einer 3-poligen Umschaltung zu
einer nicht gewollten Stromflussverzweigung über die PEN-Leiter-Klemme kommt.
- Schutz gegen elektrischen Schlag: Es ist DIN VDE 0100-551 zu beachten und
sicherzustellen, dass auch nach dem Umschalten auf das Notstromaggregat eine
vom VNB-Netz unabhängige Schutzmaßnahme bei indirektem Berühren und die
Spannungsbegrenzung bei Erdschluss eines Außenleiters nach DIN VDE 0100-410
gewährleistet ist.
- Prüfung und Inbetriebnahme: In dem Inbetriebsetzungsantrag ist vom
„Eingetragenen Elektroinstallateur“ zu bestätigen, dass er die neue Ersatzstromver
-sorgungs-Anlage nach den geltenden Vorschriften, Normen und Bestimmungen
sowie nach dieser Richtlinie ausgeführt und geprüft hat.
- Mobile Notstromaggregate müssen über einen geerdeten Sternpunkt verfügen.
Nachzulesen hier: http://www.hensel-electric.de/media/downloads/de/produktinformationen/mi/04-1-Mi-Netzumschaltergehaeuse.pdf
http://"http://www.hensel-electric.de/media/downloads/de/produktinformationen/mi/04-1-Mi-Netzumschaltergehaeuse.pdf"und hier: http://www.vde.com/de/fnn/dokumente/Documents/RL_Notstromaggregate_VDN2004-08.pdf
Es ist also nicht ganz so einfach, wie man evtl. glaubt.
-Thomas