In Iserlohn hat TP auch noch von jedem etwas.
Beiträge von Tazman
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Hallo D.E.N.
Wofür brauchst du die MRE??? Du schreibst, dass dein Vorrat hauptsächlich aus Dosen besteht und du dich für die Monatstonne interessierst.
MREs sind doch eigentlich für "unterwegs" gedacht, also z.B. für´n BOB, GHB, INCH und wie sie alle heißen.
Für den "Hausvorrat" gibt es doch sicherlich andere Möglichkeiten und dementsprechende Listen gibt es reichlich.Die chin. Suppen sind doch für den Rucksack (und nicht für den täglichen Gebrauch) gut geeignet, da die Nudeln (Mie-, oder Woknudeln) gegenüber Spaghetti &Co. einen großen Vorteil haben: Sie brauchen nicht ca. 10 Minuten lang gekocht werden, sondern es reicht heißes Wasser, in denen sie 3 - 5 Minuten ziehen.
-Thomas
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Der Stahl eines guten Outdoormessers sollte gut schärfbar und nicht zu spröde sein. Ich arbeite am liebsten mit nicht-rostträgen Stählen. Mein Favorit ist dabei eindeutig der 1095 oder auch C100 oder 1.1274 genannt. Auch finde ich den 1.2235 (80CrV2) sehr gut geeignet. Diesen Stahl wirst Du aber vergeblich in der Serienproduktion finden. An rostträgen Stählen würde ich zu einem D2 oder einem SB1 raten. Messer mit dem 1095-Stahl findest Du bei Essee. Da gefällt mir persönlich das Esee Modell 4 am besten. Mit einer Klingenlänge von 4,5 Zoll (11,5cm) ist es §42a konform aber auch nicht zu klein. Das Messer gibt es in ver. Klingen- und Griff- und Scheidenfarben. Molle-Befestigungen gibt es auch. Klingen gibt es "plain" oder "serrated". Bei den Esee-Messsern gibt es eine Riesenauswahl, wo jeder etwas findet - frag mal Izulufan, mit einem tollen Stahl, bei einem annehmbahren Preis (Esee 4 ca. 100 - 150€).
Das ist aber nur meine ganz persönliche Meinung.-Thomas
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Hallo Andreas,
Sind alle in der Größe 190/108 ??? 190/116 oder besser noch 190/120 hast Du nicht zufälliger Weise, oder???-Thomas
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Zitat von Another Cold Day;199266
Falls du dich fragst welches Marketing?John Rambo! Ein Film der heute noch Kultstatus hat, wird mit diesem Messer verknüpft.
Genau so wie Bowie mit Crocodill Dundee.Wer stellt sich nicht gerne vor wie er im Wald eine blutende Wunde, ganz martialisch, mit der Nadel & Faden aus dem Griffstück seines Messers versorgt?
Oder wie man einem Gangster, der einen gerade mit einem Messer ausrauben will, ganz lässig entgegnet:
"Das nennst Du ein Messer? Das ist ein Messer!"Einfach mal drüber nachdenken.
ACD vom iPhone
Verstehe: Messer mit, ähh, "Kompensationspotential"???:Rol:
-Thomas
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Zitat von Cephalotus;199264
Das wird bei anderen Produkten verwendet (z.B. trekmates heatpacks), bei den MRE heatern ist es aber eine komplexere Reaktion, bei der zumindest ein unedles Metall mit dem Wasser reagiert, weil bei dem Prozess nämlich Wasserstoff freigesetzt wird (MRE heater dürfen deshalb meines Wissens auch nicht in geschlossenen Räumen wie z.B. Fahrzeugen benutzt werden)
Richtig: ist auf Eisenpulverbasis und Aktivkohle!
-Thomas
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Zitat von User2064;198911
Wollt ihr das hier nur auf Messer/Tools beschränken?
Es gibt eine App der DpolG (Deutsche Polizeigewerkschaft), die hat auch eine Waffen/Messerübersicht drin mitsamt Definition, Beschreibung und Strafparagrafen. Dort ist das Multitool natürlich nicht aufgeführt.
http://"http://www.hamburg.de/polizei/navigation-recht/nofl/1614970/waffenverbotsgebiet/"
http://"http://www.hamburg.de/polizei/navigation-recht/nofl/1614970/waffenverbotsgebiet/"
Entschuldigung, aber was eine Gewerkschaft glaubt veröffentlichen zu müssen ist belanglos, da es nicht rechtssicher ist, sondern z.T. nur die persönliche Auslegung der beiden POK´s darstellt.
Wichtig sind die Gesetze, Verwaltungsvorschriften und Feststellungsbescheide. Was noch hier eingestellt werden sollte/könnte sich entsprechende Gerichtsurteile. So kann man sehen, wie die Gerichte urteilen.
Hier ist z.B. eins: http://www.messerforum.net/sho…jetzt-Berufung-eingelegt!
-Thomas
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@ACD:
Vielen Dank für Deine Antwort. Das heißt also ganz klar, dass dem Bürger wichtige Informationen vorenthalten werden.:Schlecht::Schlecht::Schlecht:
Er begeht mitunter eine Ordnungswidrigkeit und weiß es noch nicht einmal, obwohl er sich bemüht hat, Klarheit zu erlangen.Ich muss Dir aber auch widersprechen: Nicht alles, was eine Klinge hat, ist ein Messer und ist ein Multitool eins??? §42a Abs1.3 spricht nämlich nur von Messern!
Was aber entsprechen könnte, wäre §1 Abs.2 Punkt 2b!Dort heißt es:
ZitatWaffen sind....tragbare Gegenstände...die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
Was mich dort allerdings stört, ist das "und in diesem Gesetz genannt sind". Das trifft auf ein MT nicht zu - es ist nirgends genannt!
Um es aber klar zu stellen - ich bin davon nicht! betroffen. Das einzige Einhandmesser, das ich besitze ist in meiner Angelkiepe, falls ich mein "reguläres" Angelmesser mal vergesse oder verliere. Die MTs, die ich besitze haben keine "Einhandklinge". Mir ging von Anfang an dieses Rätselraten, was legal ist, oder nicht dermaßen auf en Keks, dass ich dieser aus dem Weg gegangen bin, indem ich als EDC ein Zweihandfolder, ein Uralt-Vic "Ranger"-ähnlich, oder ein Fixed mit <12cm Klingellänge führe.
Wie ich aber feststellen muss, hat sich in den letzten sechs Jahren nichts geändert - im Gegenteil - es ist schlimmer geworden! Informationen werden dem Bürger schlicht vorenthalten, Hauptsache die MA der Polizei wissen es.
Steht nicht irgendwo, dass Gesetze so verfasst werden müssen, dass auch der Laie sie versteht???-Thomas
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Zitat von Another Cold Day;198702
Der Tonus den das BKA aktuell vorgibt ist das auch ein MT das einhändig zu öffnen ist, gleich behandelt wird wie ein einhändig zu öffnendes, feststellbares, Messer.
ACD
Quelle????
Mich interessiert, wo das steht, wo explizit darauf verwiesen wird, dass ein MT -unter der Voraussetzung der einhändig zu öffnenden Klinge - den Werkzeugcharakter verliert und zu einem Einhandmesser wird. Weder im Waffg noch in der Verwaltungsvorschrift steht so etwas und was in Deutschland durch Gesetze nicht verboten ist, ist erlaubt.
Von daher würde ich gerne einen Link dazu haben. -
Deutschland:
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zum Waffengesetz
(WaffVwV)
Vom 5. März 2012
Zu § 42a: Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen42a.1 § 42a erweitert das Führensverbot für Anscheinswaffen. Deren Transport ist nur noch in einem verschlossenen Behältnis (z.B. in einer eingeschweißten Verpackung oder in einer mit Schloss verriegelten Tasche) vom Erwerbsort zu oder zwischen befriedetem Besitztum möglich. Auf diese Weise sollen für den Transport von Anscheinswaffen hohe Hürden aufgebaut werden. Inhaber von Anscheinswaffen sollen es wesentlich schwerer haben, diese außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums zu benutzen. Die hohe Hürde für den Transport von Anscheinswaffen ist ein Beitrag zu ihrer gesellschaftlichen Ächtung.
42a.2 Zur Eindämmung von Gewalttaten mit Messern insbesondere in Großstädten wird das Führen von Hieb- und Stoßwaffen sowie bestimmter Messer verboten. Die in Absatz 1 Nummer 3 genannten Einhandmesser besonders in Gestalt von zivilen Varianten sogenannter Kampfmesser haben bei vielen gewaltbereiten Jugendlichen den Kultstatus des 2003 verbotenen Butterflymessers übernommen. Auch größere feststehende Messer haben an Deliktsrelevanz gewonnen. Da derartige Messer jedoch auch nützliche Gebrauchsmesser sein können, wird von ihrer pauschalen Einordnung als Waffe in Anlage 1 des WaffG abgesehen. Die Absätze 2 und 3 regeln die für den Alltag erforderlichen Ausnahmeregelungen, um den sozial-adäquaten Gebrauch von Messern nicht durch das Führensverbot zu beeinträchtigen.
42a.3 Liegt ein berechtigtes Interesse am Führen dieser Gegenstände vor, ist der Bußgeldtatbestand nicht verwirklicht. So wird sichergestellt, dass das Mitführen nützlicher Gebrauchsmesser für sozial-adäquate Zwecke (z.B. Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Brauchtumspflege, Jagd und Fischerei) auch weiterhin nicht beanstandet wird.
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Zitat von Another Cold Day;198683
Auch ein Messer welches eine einhändig zu offnende Klinge hat & feststellbar ist, darf mit einem begründeten Interesse geführt werden.
Zu den allgemein anerkannten Zwecken zählt (das wurde schon rechtlich definiert!) die Jagdausübung, das Campen oder angeln.
ACD
Das müssten mittlerweile alle wissen, aber darum geht es hier auch nicht.
Die Frage ist, wird ein Multitool mit einer einhändig zu öffnender Klinge wie ein zweihändig zu bedienendes Klappmesser oder auch wie ein Messer mit feststehender Klinge <= 12cm behandelt, welche ich auch ohne begründetem Interesse führen darf (ausgenommen natürlich öffentliche Veranstaltungen), oder wie ein Einhandmesser?????
Es ist nichts zu finden, ob ich nun beim Führen eines Multitools - außerhalb des berechtigten Interesse etc. pp. - eine Ordnungswidrigkeit begehe, oder nicht.Entschuldigung, dass das hier so OT wird, aber zu dem Tool kann ich Dir leider nichts sagen.
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Das kann gut sein. Die Hersteller dieser Geräte treiben es ja auch immer mehr auf die Spitze. Deshalb ja auch mein letzter Satz :Nur stellt sich jetzt die Frage, wie ein Multitool beschaffen sein muss - siehe "Rettungsmesser"
Wenn ich mir z. B. das "Multi Tac" von Walter, oder das Leatherman "Freestyle" anschaue, bei denen die Klinge im Vordergrund steht und diese fast so lang ist wie das "Tool" und auch der äußere Gesamteindruck der eines Messer ist, so würde ich persönlich diese als "Einhandmesser mit Zusatzwerkzeug" ansehen und nicht als Multitools.
Und was die Rechtsicherheit von Aussagen in Foren betrifft,.....Schade, dass Du das Heft nicht mehr hast.
Leider finde ich auch nichts weiter, auch in den Verwaltungsvorschriften nicht.
-Thomas
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Da gerade Gesetze zitiert werden, hier, was die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz vom 5. März 2012" zu §42 Waffg sagt:
Zitat42a.2 Zur Eindämmung von Gewalttaten mit Messern insbesondere in Großstädten wird das Führen von Hieb- und Stoßwaffen sowie bestimmter Messer verboten. Die in Absatz 1 Nummer 3 genannten Einhandmesser besonders in Gestalt von zivilen Varianten sogenannter Kampfmesser haben bei vielen gewaltbereiten Jugendlichen den Kultstatus des 2003 verbotenen Butterflymessers übernommen. Auch größere feststehende Messer haben an Deliktsrelevanz gewonnen. Da derartige Messer jedoch auch nützliche Gebrauchsmesser sein können, wird von ihrer pauschalen Einordnung als Waffe in Anlage 1 des WaffG abgesehen. Die Absätze 2 und 3 regeln die für den Alltag erforderlichen Ausnahmeregelungen, um den sozial-adäquaten Gebrauch von Messern nicht durch das Führensverbot zu beeinträchtigen.
42a.3 Liegt ein berechtigtes Interesse am Führen dieser Gegenstände vor, ist der Bußgeldtatbestand nicht verwirklicht. So wird sichergestellt, dass das Mitführen nützlicher Gebrauchsmesser für sozial-adäquate Zwecke (z.B. Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Brauchtumspflege, Jagd und Fischerei) auch weiterhin nicht beanstandet wird.
-Thomas
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Tools
Ich zitiere mal aus dem "Messerforum", wo jemand beim BKA bezüglich der Einstufung eines "Multitools mit einhändig zu öffnender Klinge" nachgefragt hat.
Nach einigem hin und her bekam er folgende Aussage des BKA :Zitatnochmals:
Tools werden vom BKA nicht als Einhandmesser angesehen und keine Notwendigkeit für eine Einstufung gesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftragnachzulesen hier: http://www.messerforum.net/sho…nausk%FCnfte-auf-Anfragen
Nur stellt sich jetzt die Frage, wie ein Multitool beschaffen sein muss - siehe "Rettungsmesser"
-Thomas
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T I D hatte den Mini getestet. Nachzulesen hier: https://www.previval.org/forum…-Squeeze-SP128-%28mini%29
-Thomas
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Zitat
Ok lesen alles durch und in 1 bis 2 Jahren bis ich alle Themen durch habe werde ich wieder fragen
Dieser Sarkasmus ist wohl nicht angebracht, mal von der Rechtschreibung abgesehen!
Ein B.O.B. z.B. ist nie fertig! Wie oft ich die meiner Familie zusammen gestellt, ausprobiert, geändert, wieder getestet usw. habe, passt auf keine Kuhhaut! Ständig werden Teile gegen höherwertige ausgetauscht. Die ist auch bei der Vorbereitung hier im und ums Haus der Fall! Fang erst einmal klein an z.B. immer etwas mehr einkaufen, als benötigt wird. Scanne deine Papiere ein und kopiere diese auf einen USB-Stick, besuche einen Erste-Hilfe Kurs usw. All das kostet nicht viel Geld, hast aber schon mehr getan, als der Durchschnittsbürger.
-Thomas
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In D darf man Messer über 12cm Klingenlänge führen, wenn es der Brauchtumspflege (z.B. Schützenverein) oder einem allgemein anerkanntem Zweck dient. Dazu gehören: Jagd, Fischerei, Camping und Trekking. Ansonsten muss das Messer in einem verschlossenen!!! Behältnis transportiert werden. Wenn man meint, ab in den Rucksack damit und den Reißverschluß schließen genügt, irrt sich, denn dieses wäre ein "geschlossenes" und nicht "verschlossenes" Behätnis. Falls aber der Reißverschluß zwei Schieber hat, kann man diese mit einem einfache, billigen Schloß versehen, oder aber beide Schieber mit einem Kabelbinder verbinden. Damit ist es verschlossen und somit zugriffsgeschützt! Im Messerforum gab es vor Jahren eine endlose Diskussion darüber
-Thomas
Hoffe, jetzt ist es leserlich - keine Ahnung, was da passiert ist!
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nashua: Kappas Beginnerleitfaden findest Du hier: http://home.arcor.de/grauepost/pdf/preppereinstieg.pdf
Hoffe, der gute Kappa hat nichts dagegen.-Thomas
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Für mich ist die Kombination von Tarp und Hängematte am besten. Ich bin sehr flexibel (nur Tarp, nur Hängematte, oder beides), bin weg vom Boden (Ungeziefer) und kann wunderbar im Baum schlafen, was den Vorteil hat, ziemlich unentdeckt zu bleiben, da "Otto Normalverbraucher" nicht nach oben schaut.
Nachteil dabei ist, falls man doch entdeckt wird, hat man ein Problem.Aber ein Tarp hat für mich - gegenüber einem Zelt - im Fluchtfall folgende Vorteile: geringere Aufbauhöhe, ich fühle mich nicht so "eingesperrt", bekomme mehr von meiner Umwelt mit, bin flexibler und ich kann schneller flüchten (Schlafsack wird in so einem Fall eh nicht geschlossen)!
- Tazman, der aber am liebsten in seinem Bett schläft:grosses Lachen:
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Ich sehe es ähnlich wie Commando. Eine Gruppe hat viel mehr Vorteile als Nachteile.
Auch bei der Auswahl der Gruppenmitglieder gebe ich ihm absolut Recht. Freunde kann man sich aussuchen, Verwandschaft leider nicht
Auch ich habe ein Problem mit der Schwester meiner BEVA; sie ist eine von den Personen, die ich schon vorher mal angesprochen hatte: sie kennt nur zwei Wege - ihren und den falschen!
Dann doch lieber solche Leute wie unsere Nachbarn: als sie ihr Haus umgebaut haben und zeitweise von den Hausanschlüssen getrennt waren, haben sie ihre Versorgung [GWS(Gas, Wasser, Strom)] von uns bekommen. Diese Leitungen liegen immer noch bereit und können im Bedarfsfall "reanimiert" werden. So könnten wir beide Häuser miteinander koppeln. Vieles ist dadurch einfacher, da jeder von dem Equipment und Fähigkeiten des anderen profitiert. Auch im "normalen Alltag" helfen wir uns gegenseitig - so, wie es sein sollte!
Natürlich gehören zur Gruppe (noch in Aufbauphase) noch andere Personen, wie Familie und solche, die wir schon lange kennen bzw. befreundet sind. So kennt man die jeweiligen Eigenarten - die jeder nun mal hat - und weiß damit umzugehen.-Tazman
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Zitat von Flywheel:
ZitatBTW genauso wie meist jeder seine Ansicht für die richtige hält.
Ist ja im Prinzip auch richtig, eine Meinung zu haben und diese auch zu vertreten. Aber wenn jemand nur zwei Wege kennt - seinen und den falschen - dann kommt es definitiv zu Spannungen. Ich für meinen Teil lasse mich gerne eines besseren belehren, falls ich mal falsch liegen sollte, aber manch einer tut es nicht und ist absolut kritikresistent.
Solche Personen möchte ich definitiv nicht in unserer Gruppe haben!:nono:-Tazman, der auch oft genug ein Sturkopp ist:grosses Lachen: