Hei,
auf meinem Geländewagen hatte ich runderneuerte Reifen und auch das ein oder andere Loch damit geflickt.
Bis 140km/h hielt es...
Grüße,
Tom
Hei,
auf meinem Geländewagen hatte ich runderneuerte Reifen und auch das ein oder andere Loch damit geflickt.
Bis 140km/h hielt es...
Grüße,
Tom
Hei,
die beste geruchlose Lösung scheint mir der schon genannte Schnellkochtopf zu sein.
- Keine Gerüche, bis kurz vor fertig.
- obendrein noch sehr energiesparend
Da machst Du nen Eintopf drin und wenn der fertig ist: Aufmachen und schnell futtern bevor die ersten Streuner kommen.
Grüße,
Tom
Hei,
diese Punktschweißanlage ist in dem Link eigentlich gut erklärt.
Kostet so zwischen 70 und 100 Euro. Je nach Ausbaustufe.
Grüße,
Tom
Hei,
interessante Punktschweißeinrichtung hast Du da!
Steuerst Du mit dem Arduino die Impulslänge? Oder misst Du mit dem sogar noch irgendwas?
Grüße,
Tom
Zitat von Miesegrau;312246Ochse am Spieß fällt bei dem gedachten Szenario eh aus.:-)
Hei,
gerade da wäre ich mir gar nicht mal so sicher!
Wenn man das vernünftig angeht, hat ein halbes Dorf was davon und der Bauer muss sich ohne Strom um weniger Tiere kümmern...
Grüße,
Tom
Hei,
in der Tat eine interessante Idee.
Allerdings fallen mir da gleich ein paar Dinge ein:
Das Zelt hat 34kg mit Packsack.
Wie lenze ich?
Hat das Zelt nur eine Haut? Kein Innenzelt?
Dann kondensiert daran die Luftfeuchtigkeit und läuft wohin?
Womit wir wieder beim lenzen wären.
Das bedeutet für mich: Interessant und weiter beobachten, aber kein Geld ausgeben um Betatester sein zu dürfen...
Grüße und vielen Dank für dieses Fundstück!
Tom
Hei,
die ersten zwei Wochen wirst Du auch noch alleine kochen, wer dann aber keine Zweckgemeinschaften gründen konnte, steht echt schlecht da...
Grüße,
Tom
Hei,
ich hab das jetzt z.B. aus Sicht eines Mieters gesehen, der ja auch ein Vorkaufsrecht für die von ihm bewohnte Wohnung hat und dieses Vorkaufsrecht ist nicht im Grundbuch, aber im BGB verankert.
Ich kann mir nur schwer vorstellen, wie man dieses Vorkaufsrecht wirksam umgehen kann. Das haben schon viele probiert und sind gescheitert.
Ist der Grundbucheintrag erfolgt, dann bleibt dem Mieter leider nur noch eine Schadensersatzforderung an den Verkäufer.
Grüße,
Tom
Zitat von Abendrot;312176Nein, du kannst ihn nicht zwingen, es dir überhaupt zu verkaufen. Damit verpufft das Vorkaufsrecht in der Praxis.
Hei,
das interessiert mich. Wenn ich ein Vorkaufsrecht habe, dann warte ich, bis der Vertrag unterschrieben ist und noch kein Grundbucheintrag erfolgt ist.
Dann erscheine ich und sage: Ich nutze mein Vorkaufsrecht und trete anstelle des Käufers in den Vertrag ein.
Dann muss nach meiner Meinung der Verkäufer auch verkaufen.
Warum sollte das Vorkaufsrecht verpuffen?
Grüße,
Tom
Hei,
hab mir nun den Seibertron kommen lassen. Inkl. 2 Liter Wasserbeutel.
Macht nen recht soliden Eindruck. Die Seitentaschen werde ich dann so packen, dass das gute Erweiterungen sind.
Im Hauptteil das notwendigste, in den Seitentaschen dann zusätzliches Equipment für längere Aufenthalte. Oder gar Zusatz für weitere Familienmitglieder.
Mal sehen, ob sich das ausgeht, oder ob da ein eigener Rucksack her kommt.
Das größte Fach darf man tatsächlich nicht zu voll packen, wenn man in die anderen Fächer auch noch was reinbekommen will.
Grüße,
Tom
Hei,
Moosburg ist ja fast ums Eck!
Da hat mal ne Jugendfreundin von mir gewohnt.
(Ich komme ausm LK Dachau)
Leider komme ich die nächste Zeit nicht Richtung Norden.
Aber Du findest bestimmt einen anderen dankbaren Abnehmer.
Viele Grüße,
Tom
Zitat von silkemitfamilie;311731Und wie weit ist denn Flintenschussentfernung ????
Hei,
also der Gefährdungsbereich einer Flinte berechnet sich ganz grob aus Durchmesser des Schrots mal 100m.
D.h. zum Beispiel bei 3,5er Schrot sind das 350m Gefährdungsbereich.
Jagdlich ist bei Schrot aber schon bei max. 40m die Grenze.
Allerdings verstehe ich Boxers Angabe nicht so ganz.
Soll die Entfernung groß genug sein, dass man mit der Flinte nicht rüber schießen kann oder klein genug sein, dass man den Einbrecher schon auf Nachbars Grundstück erwischen kann? :ehm:
Der Gefährdungsbereich einer Büchse liegt übrigens bei ca. 5km!
Glaube kaum, dass man in Deutschland ein Grundstück findet, bei dem der nächste Nachbar soweit entfernt ist.
Grüße,
Tom
Tante Edith sagt: Boxer war schneller! :winke:
Hei,
wenn der Strom weg ist, also shtf?
Meinst du, dass man dann so eine empfindliche und komplizierte Technik wie digitalen Funk am Leben hält, den nicht mal 10% der Bevölkerung empfangen können?
Ein analoges Radio wird sich wohl in 99% der Haushalte finden und ein Sender ist ziemlich simpel und robust.
Für mich ist das eine interessante technische Spielerei, die aber keinen relevanten Nutzen für nen Prepper hat. (Das dazu notwendige Smartphone mach eh auch nach nem Tag die Grätsche. Ein kleines Radio mit Batterien kann mehrere Tage durchhalten)
Zudem ist ein Handy eh ein SDR.
Damit könnte man theoretisch dvbt dab usw direkt empfangen.
Dvbt2 unterwegs? Naja, wenn dir da so langweilig ist, dass du harz4TV brauchst? :Cool:
Grüße,
Tom
Hei,
also ich finde allein die Existenz dieses Paragraphen in seiner jetzigen Form Grund genug einen ganzen Hühnerhaufen panisch zu machen!
Man sollte unsinnige Gesetze an den Pranger stellen! Nur so haben wir eine gelebte Demokratie!
Grüße,
Tom
Hei,
wow, jetzt wird es mir klar!
Ich bezog mich auf §12 (3)1 waffg
Und da war ich der irrigen Annahme, dass man Butterbrotmsser nicht stärker "geschützt" als Schusswaffen führen muss. Aber beim Affengesetz sieht man mal wieder die Unlogik der Bürokraten.
Ich frag mich, ob mein verschlossenen Behältnis bei meinem Fahrtenmesser okay ist. Das ist ein Kunststoffband mit Zahlenschloss, das verhindert, dass das Messer aus der Scheide gezogen werden kann.
Grüße,
Tom
Zitat von Rocky;311213@Booner
Doch, muß es!
Wie war das denn bei Deinem Sachkundelehrgang und der Sachkundeprüfung? Und wer die schon vor längerer Zeit abgelegt hat, muß sich auch ständig über die Änderungen des Waffg informieren!
Tja, dann solltest du dich mal auf den aktuellen Stand bringen! :Cool:
Im WaffG steht nichts (mehr) von verschlossen.
Da steht übrigens auch nichts davon, dass die Waffe getrennt von der Munition zu transportieren ist.
(wohl aber getrennt von Munition aufzubewahren ist)
Wer das Gegenteil behauptet, möge doch bitte den entsprechenden Paragraphen des Waffg nennen.
(und bitte keine uralten PDF, die schon längst überholt sein können.)
Da aber bei der Polizei ebensoviel Un- bzw Falschwissen herrscht, transportiere ich meine Waffen auch in einem Behältnis mit Vorhängeschloss.
Grüße,
Tom
Hei,
das geschlossene Behältnis muß nicht verschlossen sein.
Diese Meinung hält sich leider auch bei manchen Behörden hartnäckig.
Grüße,
Tom
Hei,
warum sollte der Ziplockbeutel der Definition eines verschlossenen Behältnisses nicht gerecht werden?
Einfache Nylontaschen mit Reißverschluss reichen für Schusswaffen ja auch.
Grüße,
Tom
Hei,
da fällt mir jetzt echt auch nix mehr ein!
Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich...
Grüße,
Tom