Hallo Stephanus,
Da dein Vorhaben vermutlich im Umland Berlin vonstatten gehen soll sind auch dortige Baugesetze zu beachten.
Diese können wirklich regionale Eigenheiten beinhalten.
Was du aber vorhast zu Bauen ist kein Keller, sondern schlicht und einfach ein Bunker
Das Genehmigungsfreistellungsverfahren betrifft bestimmte Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Das klassische Genehmigungsverfahren gilt nur noch für Sonderbauten (Spielhallen, Hochhäuser, Wirtshaus usw.)
Bei allen anderen, nicht genehmigungsfreien Bauvorhaben gibt es das vereinfachte Genehmigungsverfahren, in dem nur einzelne Aspekte überprüft werden.
Und selbst wenn du es als Keller verkaufen kannst, ist es erstmal in der Gebäudeklasse 5 und m.M.n mindestens im Bereich des vereinfachten Genehmigungsverfahrens.
Bauantrag musst du sowieso stellen...