Beiträge von SBB+

    Danke für eure Antworten. TID's Video zum Imprägnieren ist ja super. Was für eine Mischung, mit der kann man aus Zewa ein Zelt bauen!


    Ich müsste das auf dem Dachboden machen und die Zeltbahn mit Seilen einfach aufspannen, mangels Tisch. Aber wie ist das mit dem Benzin/Luft Gemisch? (Boom) Da oben weht weder Wind noch habe ich besonders viel Raum. Wie sehr geht diese Mischung auf die Lunge? Vielleicht sind das auch dumme Fragen, dann verzeiht.


    Gruß
    SBB

    Hi Sam, das bekomme ich schon nicht in den falschen Hals. Man kann ein schwammiges Gesetz nicht schwarz/weiß darstellen und daher läuft man auch Gefahr sich bei diesem Thema im Kreis zu drehen. Es gibt oft zu jeder Rechtsauffassung eine andere juristische Meinung. Am Ende sieht es der Richter so mal der andere so.


    Für den völligen Alltag hilft: https://www.bka.de/nn_196106/D…t/waffenrechtFrage03.html


    Hier mal ein Urteil zum Führen von Einhandmesser z.B. in der Fahrertür: https://www.lexdejur.de/rechts…7-11-14-06-2011-beschluss
    Und das hatte ein Anwalt dazu zu schreiben: https://drschmitz.de/taetigkei…nrecht/einhandmesser.html


    Beim Lesen des Urteils wird der Sinn und Zweck des Gesetzes auch denke ich noch etwas klarer. Machen wir uns alle nicht zu sehr verrückt, schlage ich vor.


    Vorschlag 11. Gebot: Zu sollst deinen Verstand benutzen.


    Gruß
    SBB

    Liebe Leute, ich hab mal einen kleinen Spaziergang gemacht und einen Polizisten zu dieser Thematik befragt. Er war sehr hilfsbereit und auskunftsfreudig. Ich gebe das mal so wieder, wie ich es mir merken konnte.



    Der ganze Paragraph 42a wurde gebaut, um eine Rechtsgrundlage für die Polizei zu schaffen überhaupt Messer einziehen zu können. Ohne diese Regelung würde in Hessen z.B. vielleicht nach HSOG gehandelt werden können. Allerdings ist Gefahr im Verzug nicht immer gegeben. Ein Beispiel auf dem Alltag eines Polizisten sind die etwas unangenehmen Dialoge mit gewissen Mitbürgern, die mit der Hand an der Hose Sätze sprechen, wie "Ich stech dich ab." Hier kann sehr einfach für den Beamten aufgrund dieser Rechtsgrundlage gehandelt werden. Messer ist nach §42a nicht für das Führen geeignet --> Ordnungswidrigkeit. Tatmittel das Messer --> Einziehung des Gegenstand --> Geldstrafe.



    Wie ist es denn nun mit unserem langen Messerchen zum Beispiel im Wald. Diese schwammige Formulierung hilft. Als Brauch hat der Outdoormensch ein großer Messer dabei. Das hilft beim Holz spalten, Apfel schälen, etc. Daraus kann ein Brauchtum, eher ein legitimer Zweck abgeleitet werden. So ist das Tragen von Messern größerer Klingenlänge, bei entsprechenden Treffen weniger das Problem. Das Gesetz möchte das Tragen allgemein einschränken und verhindern, dass die Leute mit sowas besoffen auf dem Rummel herumlaufen.



    Offenes Tragen Messern sollte man also in der Stadt, im Zug, Fußgängerzone, Geschäften, etc. sowieso lassen. Früher soll das öfters vorgekommen sein. Butterflys beim Autoscooter etc. (ich erinnere mich noch dunkel dran) Das kann heute Probleme geben. Dadurch dass dieses Thema eine Ordnungswidigkeit darstellt hat der Beamte viele Möglichkeiten. Schließlich reden die auch mit den Leuten. Die typische Ansprache/Kontrolle. Wird bei der Personenkontrolle ein einschlägiges Strafregister festgestellt und diese Messer gefunden, so gibts Ärger. Bei einer unbescholtenen Person ist das relativ - so muss man auch sehen - wann wird denn der normale Bürger kontrolliert? Liegt das im Rucksack, in der Tasche etc. so wird in der Regel kein Hahn danach krähen. Es muss erstmal sich ein Bürger beklagen und die Kontrolle auslösen. Auch das Einhandmultitool in der Seitentaschen wird erstmal kaum jemand jucken, es kommt immer drauf an.



    Zu dem Transport: Wenn man wirklich total 100%ig auf der sicheren Seite sein will, so muss tatsächlich der Behälter verschlossen sein. Rucksackreißverschluss zu mit einem kleinen Schloß dran. Einfach nur geschlossen reicht tatsächlich nicht ganz aus. Dann ist es völlig egal, wie das Messer im Rucksack liegt, es ist ein Transport. Bei Reisen in Zügen zum Beispiel sollte dann der Rucksack abgeschlossen sein, um ganz sicher zu sein. Oder etwas anderes, was irgendwie verschlossen ist, wie eine Pappkiste mit Panzerband verschlossen, auch ok.



    Sonst wurde mir erzählt, zählen sozusagen die Handgriffe. Und das ist wieder Auslegungssache. Das heißt: Das Messer ist in einer Scheide, die ist mit einem Druckknopf gesichert, das in ein Handtuch eingewickelt und dann ein Gummi drumherum. Das in einem Rucksack transportiert. Das ist tatsächlich nicht verschlossen, sondern geschlossen. Das reicht eigentlich nicht ganz, aber in dieser Sache wird man selten jemanden auf die Finger hauen. Aber sehr motivierte Beamten könnten das. Ist das Messer so verpackt, so kommt man nicht ummittelbar dran. Um diese Unmittelbarkeit geht es. Es soll verhindern, dass durch Wut, Affekthandlung, etc. jemand ein Messer zieht, jemanden verletzt oder bedroht. Das ist mit diesem Beispiel etwas schwierig. Sozusagen: "Warte mal, ich bin sauer, ich muss mal nur grad den Rucksack aufmachen, nach dem Tuch kramen, das Gummi abmachen, das Messer auswickeln, den Druckknopf lösen, das Messer ziehen, aha und jetzt endlich fuchteln und drohen oder was auch immer."



    Wird das Messer in einer Pappbox gelagert, die mit Panzerklebeband verschlossen ist, so ist es ein verschlossener Behälter und alles ist gut.



    Hat Oma Erna ein Küchenmesser gekauft, dass in Plastik-Blister verpackt ist (Packung wie auch immer zu ist), so zählt tatsächlich diese Blisterpackung auch zu einem verschlossenen Behälter und sie transportiert das Messer nach Hause.



    Messer im Handschuhfach mit Schlüssel verschlossen (wie Semper Fi richtig sagte) alles gut.
    Messer in der Fahrertür griffbereit - nicht gut. Nicht machen.
    Kofferraum gilt als verschlossener Behälter, Klappe zu, gut.



    Was Rocky schrieb. "Naja, das wird immer auf die Rahmenumstände, Polizisten, Kläger und Richter ankommen. Bei einem unbescholtenen Bürger wirds zwischen mündlicher Ermahnung, Geldauflage oder Tagessätze rauslaufen." --> Stimmt völlig. Dazu werden Leute in der Regel kontrolliert, die sich an zwilichtigen Orten zu seltsamen Zeiten aufhalten, zumindest öfters, als ich, der mit seinem Zeug quer durch die Stadt zum Parkplatz läuft. Der Verstoß ist ja auch absichtlich keine Straftat (Verfolgungszwang), sondern eine Ordnungswidrigkeit. Dieser Sachverhalt gibt den Beamten eine Flexibilität. Man wird gefragt, "was machst du damit eigentlich hier?" Aus dem Gespräch wird ermessen, ist die Person okay, was will die damit, geht hier eine Gefahr davon aus oder nicht. Bei normalen Bürgern wird nichts passieren.



    Herr Survival schrieb: "Wenn ich mir beim Treffen am Silbersee mit meinem (leider 3mm zu langen) Messer ein Stück Schichtfleisch abschneide könnte das ein anerkannter Zweck sein, oder ein Forumstreffen dient der Brauchtumspflege , dann ist alles gut und ich bin gesetzeskonform." Das scheint genau so zu sein, ja. Der legitimierte Zweck ist hier schwammig formuliert und kann so interpretiert werden. Das Küchenmesser zum Brotschneiden beim Picknick ist ja auch lang. Es ist egal, ob das ein Küchenmesser von WMF ist oder eine langes Bowiemesser. Da eilt der legitime Zweck zur Hilfe.



    "Wenn wir uns allerdings um das letzte Stück Schichfleisch streiten und das Messer an meinem Gürtel entdeckt wird, nachdem die Ordnungshüter uns auseinanderdividiert haben, wird mir das garantiert als NICHT gesetzeskonform ausgelegt." So ist, es. Nimmt man an, Person A hat das letzte Stück des köstlichen Schichtfleisch auf dem Teller von Person B erspäht. Aufgrund von aufkommenden Neid über das letzte Stück stibizt Person A der Person B das köstliche Schichtfleisch vom Teller herunter bei einer günstigen Gelegenheit. Person B blick daraufhin traurig auf den leeren Teller. Der Tatbestand ist erstmal Diebstahl. Da aber Person A ein großes Messer gemäß §42a dabei hatte, so ergibt sich ein Diebstahl mit Waffe. Dabei ist es unerheblich, ob das Messer zur Tat eingesetzt wurde oder nur dabei gewesen ist. Da erhöht sich kräfig das Strafmaß. Aber bevor es Ärger gibt, muss Person B Person A anzeigen, Papierkrieg, mehr Papier, Strafverfahren muss durch Staatsanwalt eröffnet werden etc.....



    Diese Multitools. Die gibts ja als Einhandversion. Wenn man es wirklich sehr genau betrachtet zählen sie unter Einhandmesser. Es gibt Versionen, die sich nur beidhängig öffnen lassen. Mit der letzten Version fährt man am sichersten beim allgemeinen Alltag. Bei der ersten kann es Probleme geben, aber auch das ist relativ. Durch die schwammige Formulierung, die hier einem auch zugute kommen kann. Apfel schälen mit dem Einhandmultitool kann ein legitimer Zweck sein. Karton aufschneiden. Ist das Multitool nun eine Waffe oder ein Werkzeug? Im Prinzip ist es weniger ein Problem, solange keiner eins draus macht. Im schlechtesten Fall kann es zu einer Geldstrafe und zur Einziehung kommen. Aber auch hier darf der Beamter vor Ort selbst entscheiden. Und das findet in einem Dialog statt. Das wird nicht immer so heiß gegessen, wie es gekocht wird.



    Zusammengefasst: Im Zug Messer im Rucksack Reißverschluss z.B. mit einem Minischloß verschlossen transportieren. Gesunden Menschenverstand mit Waffen jeder Art immer anwenden. Wo kein Kläger, da kein Richter.



    Gruß
    SBB

    Danke für den Link, GrimmWolf. :) Bezogen auf Absatz 2 Punkt 2 eine Frage, was könnte denn ein verschlossenes Behältnis für den Transport sein?


    Rucksack auf, Messer rein, Rucksack zu --> Meiner Meinung ist das dann ein Transport. Ist das so?
    Oder: Handtuch schnappen, Messer einwickeln, Gummiband drüber, rein in den Rucksack. Ist das konformer oder gleich zu betrachten?


    Ist ein Reißverschluss ein geeigneter Verschluss im Sinne des §42a WaffG?


    Vielleicht weiß das schon jemand genau, wenn nicht, frag ich gerne mal einen Juristen und poste was er sagt.
    Natürlich weiß ich, wo kein Kläger, da... etc. Bisher hat bei meinem KM noch nie ein Hahn gekräht und ne Blaumeise gerülpst.


    LG
    SBB

    @SemperFi: Das ist ein bissl wie beim Kelly Kettle nur das hier mit etwas Druck das Leitungswasser auf der einen Seite hineingedrückt wird. Die Felge wirkt, wie ein Durchlauferhitzer. Die Felge ist ja dicht. Durch das Außenblech, was verschweißt und durch hartlöt dicht verschlossen wird, kann dort das Wasser durch. Innen das Feuer, was die Stahlfelge ggf. zum Glühen bringt. Die Hähne werden auf das aufgebrachte Blech fest dicht verscheißt und durchs Loch kommts Wasser. - oh der Legend war schneller. :)


    Ja, der Rost wird vermutlich vernachlässigt.

    Nahrungsvorräte zum Teil katalogisiert und umsortiert. Neues Ziel: Nahrung für 4 Wochen bei einem Tageskonsum von max. 2500 kcal. (nur Kat. 1 und 2) einlagern und langsam rotieren.


    Nahrung in 4 Kategorien eingeteilt:
    Kat.: 1 -> Fertigprodukte, wie Ravioli, Erbseneintopf, Fischkonserven, etc. (Fertig zu essen, kalt/warm, aber reguläre Sachen aus dem Einzelhandel)
    Kat.: 2 -> Produkte zum Zubereiten von Nahrung (wie z.B. Erbsen im Beutel, die Erbswurst, Nudeln ungekocht, Mehl, Gewürze, theoretisch also auch die haltbargemachten Wasserreserven)
    Kat.: 3 -> Notnahrung, wie Nrg-5, BP-5, F-100, etc., auch BW-EPa's (Fällt nicht mehr in den 4 Wochen Vorrat von Kat. 1 und 2, soll gesondert für 14 Tage bei 2500 kcal/Tag reichen)
    Kat.: 4 -> Nahrungsergänzungsmittel, Vitamintabletten, Magnesiumtabletten,...

    Mhnm, ich bekomme ab und dann Trojaner, Phishing-Mails, die tollen Word-Script-Trojaner - bisher sind diese ganzen Cyber-Fallen für mich kaum relevant und gehen direkt in den Mülleimer. Bisher schluckt der AV Mailproxy fast alle Sicherheitsprobleme. Dazu öffne ich nicht alles, was hineinflattert und erst recht nix, was mir suspekt erscheint. Ich bin zwar neugierig und guck mir die Sachen nachmal genauer an, das wars aber auch. Manchmal erreichen mich auch sehr gut gemacht Sachen, die ausgesprochen professionell aufgezogen sind. Ich habe stark die Erfahrung gemacht, dass Sicherheits-warnungen und hinweise kaum einen jucken. Manchen Users ist der Betrieb eines aktuellen AV Programms schon zuviel.


    Die BSI Warnmeldungen sind sehr nützlich. Kann ich empfehlen. Die bekomme ich per Mail aufs Handy. Aber ich hab grad keinen Link zur Hand, wo man sich in die Liste eintragen kann. Hier ein Link zu den Newslttern im Web: https://www.bsi-fuer-buerger.d…tter/Newsletter_node.html Manchmal stehen auch die neusten Phishingtrends in den Newslettern.


    Gruß
    SBB

    "Noch lässt Microsoft zu, dass man auch alternative System installieren kann. Aber bleibt das auch so? Da bin ich mir nicht so sicher.
    Es ist einfach zu verlockend, per Knopfdruck (oder einem Sicherheits-Update) den Chip so abzuändern, das zukünftig nur noch Windows zugelassen wird."


    Das halte ich für Computeresoterik. Abgesehen davon hat der Konzern wirklich kein Interesse solche Mittel anzuwenden. Sie machen mit Betriebssystemen im Vergleich zu früher kaum Geld. Sie haben sich längst auf andere Sachen konzentriert. Beispielsweise klingelt mit Microsoft Azure (http://www.azure.microsoft.com) bei denen ordentlich die Kasse.

    Zitat von Thomas;261056

    Wie wird diese "Erlaubnis" denn festgestellt? Kann man einen solchen Rechner überhaupt noch von DVD oder USB-Stick booten, wenn die Festplatte mit dem Original-Betriebssystem im Eimer ist? Gibt es eine Möglichkeit, die "Erlaubnis" wiederherzustellen, wenn sie mal entzogen wurde, oder ist der Rechner ein für alle mal Schrott?


    Prinzipiell kann man immer den TPM Chip resetten. Oft auch abschalten. Und mit etwas gefummel auch das Startup Passwort entfernen. Booten geht immer. Aber wenn die Signatur des SecureBoot Betriebssystems verändert wurde, so startet das OS nicht mehr. Entscheidungen, ob der Rechner gemäß Paragraf/Lizenz/Sternenkonstellation nicht mehr funktionieren darf, gibt es nicht, es sei denn das Betriebssystem entscheidet das nach einem Start, aber nicht das UEFI/BIOS.

    noxis: Was ist ein "nicht- Windows Rechner"? Auf allen meinen Windows Maschinen läuft auch Linux, teils auch ständig mit Dual Boot. Und aktuell sind alle meine Kisten -1 mit UEFI am Laufen. Wo ist diese Zwangs-Windows-Lizenz? Ich hab für jeden Rechner außer einen alles separat erworben. Und selbst der Windows-Aufkleber-Rechner, da kann ich immer noch installieren, was ich will.