Erstens wird ja nicht komplett abgeschaltet, sondern auf 4,2kW gedrosselt. Wenn es nicht gerade -20 Grad Außentemperatur sind, erzeugt Dir die Wärmepumpe mit 4,2kW gedrosselter elektrischer Leistung immer noch locker um die 8-10kW Heizleistung (bei milden Außentemperaturen auch mehr), und diese Drosselung ist auf wenige Stunden pro Tag limitier.
Die unverschämte Frechheit der E-Versorger ist folgende:
Mir wurde damals 1991, beim Neubau meines Hauses, ein bestimmter Anschlußwert verkauft.
Je mehr möglichem Anschlußwert desto teuer. Soweit klar. Kabelstärken, Kraftwerkskapazitäten, U-Verteilung im Gemeindebereich, usw..
Ich hab mich damals nicht für den Billigsten entschieden, sondern einige Stufen deutlich höher.
Kurzum, ich darf zeitlich unbegrenzt, maximale 44 KW, dem öffentlichen Stromnetz, entnehmen.
Vor einigen Tagen war ein Netzingenieur des Versorgers da, wegen Wallbox:
Das mit den 44 KW gilt weiterhin, da man das wohl nicht so einfach platzen lassen kann.
Gilt aber nicht (mehr), für das Laden eines Elektroautos, und den Betrieb einer Wärmepumpe.
Dazu haben sich die Lobby der E-Versorger ein passendes Gesetz schnitzen lassen, was nach meinem Rechtsverständnis rechtswidrig ist.
Die 44 KW waren ja mal bezahlt, und sind zeitlich unbegrenzt.