Beiträge von Matteo

    Gute Japansägen gehen eig nicht kaputt, wir benutzen die Hersteller ARS und Silky.

    ARS und Silky ist aber m.E, eher was für Garten-und Landschaftsgärtner? Optimierte Schnittleistung, bei eher fransigen Kanten. Für Schreinerarbeiten im Möbelbau, und so würde ich eher so eine Japanfidel empfehlen.

    Allerdings für den allgemeinen Prepperbedarf sind die genau richtig.

    Mein persönliches Lieblingsspielzeug ist so eine Scheibe https://www.amazon.de/Hartmeta…th=1&tag=httpswwwaustr-21 auf meiner Akkuflex.

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    Alleine bei unsreem PKW ging da schon zweimal die Füllung in die Atmosphäre :frowning_face:

    Wenn ich mir den mechanischen Aufbau heutiger Wärmepumpen so ansehe wird mir da himmelangst. Das da verbastelte Röhrchenzeugs. Die Verwendung billigster Komponenten. Steuerung durch defektanfällige Sensoren und Elektronik. Der Ersatz von Metall durch Plastik, und noch einiges mehr. Die anvisierte Lebensdauer der Geräte von ca. 15 Jahren wird öfters zu Verlusten beim Kältemittels führen.

    Das ist ja heute auch meist das schnelle Ende unserer Küchen-Kühlgeräte: Diese in PU eingschäumten, nicht reparablen Aluwärmetauscher, die von außen wie aus Alufolie aussehen, verlieren das Kältemittel in die Athmosphäre, und das Teil kommt (hoffentlich) auf den Recyclinghof.

    Zum Thema Auto: Das Auto, das ich vor meinem jetzigen hatte, war ein Volvo V70 TDI. Bei jedem Kundendienst wurde Kältemittelverlust festgestellt. Nach 5 Jahren, ab Neukauf, waren die Kältemittel-Röhrchen weggerostet. Das waren Stahlrohre mit so eine Pseudo-Verzinkung drauf. Wie beim Wäscheständer im Haushalt. Kurzum, Anfangs hab ich noch versucht das System dicht zu kriegen. Aber ich hab dann resigniert, und bin 15 Jahre ohne funktionierende Klimaanlage damit herum gefahren.

    Man denke auch an das Mittel bei Wärmepumpen :face_with_tongue:

    Die Wärmepumpen werden von der Politik gehypet, alle sollen die Dinger massenhaft kaufen, und keiner weiß was da für Kältemittel reinkommen soll? Das bisherige Kältemittel wird, oder ist bereits verboten, und ein neues gibts (noch) nicht:

    F-Gase-Verordnung: EU-Parlament zeigt kalte Schulter - dhz.net
    Kältemittel mit Treibhauseffekt sollen via F-Gase-Verordnung gegen die Warnungen des Handwerks vom Markt weitgehend verschwinden.
    www.deutsche-handwerks-zeitung.de

    Klimaschädliche Kältemittel: Gesetz soll Schwarzmarkt stoppen - dhz.net
    Für Kältemittel wie HFKW ist ein Schwarzmarkt entstanden. Bekämpfen soll ihn eine Änderung im Chemikaliengesetz. Sie gilt ab 1. August.
    www.deutsche-handwerks-zeitung.de

    ...die Olight Classic lite ist mit AA Zellen. Also für jeden der eine Laterne dieser Art sucht ist etwas dabei.

    Das Preis-Leistungsverhältnis halte ich bei Olight für etwas unausgewogen. Wird halt eifrig beworben? Aber für die dargebotene Qualität ist das Zeug zu teuer. Und es gibt zu dieser Firma weitere kritische Stimmen, z.B. hier:

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    Ich für meinen Teil werde meinen Plug-In (bestellt, aber noch nicht geliefert) auch an einer normalen Steckdose laden... Den Rest siehe oben.

    Die Verkaufe der stylischen Wallboxen stellt halt eine neu geschaffene Marktlücke dar, mit Millionenumsätzen. Das ist inzwischen ein Statussymbol, wenn sich einer so ein Teil an den Bungalow schraubt, wo dann auch noch "Tesla" draufsteht. Der grüne 2t-SUV für die Tour zum Kindergarten, und in den Biomarkt steht daneben.

    Dazu die teilweise Fehlberatung der Energieversorger: Z.B. das es ganz besonders sicher ist, wenn 2 gleiche FI mit 30 mA hintereinander geschalten sind. Oder der Sprachgebrauch mit "Notladekabel", "Behelfslader" und ähnliches. Was kostet 400 € an so einer Dünnblech-Stehle für das Ladekasterl, die nicht mal verzinkt, sondern nur schlampig lackiert ist? Warum brauchst noch mal 1.000 € für diese Wallbox, wenn die gesamte Ladeelektronik nochmals doppelt im E-Auto vorhanden ist?

    Was jedem Stromkunden frei steht, ist mit dem VNB eine gesonderte Vereinbarung zu treffen, die ihm eine dauerhaft höhere Leistung an seinem Anschluss zusichert. Dann baut der VNB das Netz an dieser Stelle entsprechend aus und berechnet diese Kosten diesem Stromkunden. Im gewerblichen Bereich ist das ein ganz normaler Vorgang.

    Das ist ein möglicher Lösungsansatz. Denn "Lastmanagement" ist ja nur eine Methode zur Mangelverwaltung, und nicht zur Lösung des Problems. Insbesondere auch im Hinblick auf den bald gesetzlich geforderten Einbau von Wärmepumpen (und was sonst noch alles dazu kommen könnte, was heute unsere Vorstellungskraft sprengt? Siehe Internet, Bitcoinerzeugung, usw.). Es wird längerfristig nix helfen wenn man heute die E-Autos irgendwie ans Stromnetz dranfrickelt, und dann geht mit den Wärmepumpen das Theater wieder von vorne los?

    Eine mögliche Lösung könnten viele dezentrale Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke mit E- und Fernwärmeerzeugung sein?

    Deswegen ist ein Lastmanagement unumgänglich und auch unproblematisch. Genauso wie es bei der alten Elektro-Nachtspeicherheizung schon seit Jahrzehnten ein Lastmanagement gibt (es ist schlielich egal, ob man dein Wärmespeicher eines Nachtspeicherofens zwischen 2:00 und 3:30 Uhr oder 3:30 und 5:00 usw. auflädt. Und so ist es auch beim privaten Ladeanschluss im Haus. Da hat man in der Regel die ganze Nacht Zeit für, also kann man die Last auch so verteilen, dass es in das vorhandene Stromnetz passt.

    Das mit dem Lastmanegement geht schon in Ordung. Seh ich ja auch so, das das bei unserem vorhandenen Stromnetz gar nicht anders möglich ist. Der springende Punkt, aus meiner Sicht, ist folgender: Warum muß ich als Stromverbraucher, für die Unzulänglichkeiten, des Netzes zahlen? Die technische Einrichtung für das Lastmanagement muß ja der Wallboxbetreiber beschaffen.

    Damit krieg ich ja das Gleiche zum 2. Mal verkauft. Hab ich oben schon geschrieben: Für die 40 KW Hausanschlußleistung hab ich bereits vor langen Jahren beim Neubau bezahlt. Und heute muß ich für die 22 KW nochmals zahlen. Seh ich irgendwo nicht ein. Meine Wallbox wird mit CEE-Stecker angeschlossen, was ja momentan noch zulässig ist.

    Ich würde eine CEE-Dose setzten, die können die Ströme wirklich dauerhaft ab. Oder auf 10-12A begrenzen, wenn einstellbar.

    Da ist so ein Campingstecker hier gemeint: https://www.elektro-wandelt.de…-16A-3p-6h-230V-IP44.html?

    Das ist in D-Privathaushalten so gut wie gar nicht verbreitet? Allenfalls wenn einer sich zuhaus seinen Wohnwagen regelkonform einspeisen möchte, hat er sich sowas an die Haus- oder Garagenwand dübeln lassen.

    Aber mit dem Teil kann und darf man die 16 A dauerhaft sicher übertragen. Vorausgesetzt es hat einer das männlichen Steckerteil an seinem Autoladekabel.

    Für die Wohnwagenübertragung sind ja heute die 2,5 mm2, und Begrenzung auf maximal 25 m Länge vorgeschrieben.

    Witzigerweise wurden früher der 11 KW Elektroherd mit damals zulässigen 5 x 1,5 mm2 angeschlossen. Ist auch nix bekannt, das da deswegen recht viel passiert wär?

    Prüftnorm dafür ist, das bei 16A innhalb von einer Stunde die Temperatur nicht höher als 45°C über Raumtemperatur steigt.

    Schau Dir mal Steckdosen sind nicht für Dauerbetrieb geeignet an Minute 12 an.

    Vielen Dank für den Link. Der nette Typ in dem Filmchen gefällt mir. Kannte ich noch nicht. Aber eine zugrundeliegende Vorschrift über die zulässige Höchstdauer der Stromentnahme bei 16 A, entsprechend 3680 Watt, kann ich da nicht erkennen.

    Gut, der Stift am L1 wird heiß, und das umgebende Plastik der Steckdose wird schwarz verkokelt, und schmilzt an. Mein Bruder hat eine uralte Miele Waschmaschine, mit 3,6 KW, im KG-Waschhaus stehen. Bei feuchter Atmosphäre ist die Steckdose seit gut 30 Jahren innen schwarz.

    Oder umgekehrt gefragt: Wielang dürfte ich denn mein E-Auto mit den vollen 16 A an der Haushaltsteckdose laden?

    Bei Teslas hab ich gesehen, kann man ja den Ladestrom am Screen, im Auto, einstellen, so wie man das haben möchte, bzw. was halt technisch geht, ohne das die Bude abfackelt.

    Das Gerät halte ich tatsächlich für gefährlich, weil es durch den ab Werk angebrachten Schukostecker am Anschlusskabel den EIndruck vermittelt: einfach kaufen und anstöpseln. Aber schon in der Beschreibung liest man:

    Und bei den gemachten Angaben passt es hinten und vorne nicht:

    D.h. die Angaben des Herstellers sind schon in sich unplausibel.

    Sorry, das war mein Fehler. Ich hab auf die Schnelle ein Gerät rausgesucht mit Schukostecker und Leistung möglichst an der Obergrenze mit 3,8 KW.

    Das das ansonsten nix taugt, ist schon klar.

    Es gibt aber durchaus auch von gängigen, einigermaßen seriösen Herstellern, Geräte mit über 2,7 KW, und Stecker dran:

    https://www.bosch-home.com/de/…glebox=accessoriesOthers/ Z.B. diesen Backofen mit 3,4 KW.

    Textauszug:

    "Steckerart: Schuko-/Gardy mit Erdung Länge Anschlusskabel 120,0 cm".

    Der Focus empfiehlt an Mehrfachsteckdosen nicht mehr wie 3,5, KW anzuschließen: https://www.focus.de/wissen/pr…-beachten_id_6777178.html

    Diesen Tip halte ich für brandgefährlich, weils auch solche Mehrfachsteckdosen mit 0,75 mm2 Anschlußkabel gibt. Ist aber hier o.T.


    Kurzum, wer führt mir den technischen Nachweis, das ich mein E-Auto an der Haushaltsteckdose nur mit maximal 2,7 KW laden darf und nicht mit 3,5 KW?

    Sind das Fake-News der Netzbetreiber? A la "Notladekabel" und ähnliches?

    Noch eine Frage an die Experten hier:

    Wieso gibts Geräte, mit losem Anschlußkabel und Schukostecker, zu kaufen, mit 3800 Watt Leistung, wenn das so brandgefährlich ist? Sowas hier z.B.: https://www.amazon.de/Durchlau…th=1&tag=httpswwwaustr-21 Nirgends steht, das ich das nicht auch zum Dauerbetrieb in meinen Außenpool einbauen kann? Was unterscheidet denn hinsichtlich elektrischer Last so ein Heizgerät mit 3800 Watt, gegenüber einem Kfz-Lader, für ein E-Auto? Das der Steckerstift schwarz wird und das Kabel warm, ist bekannt. Das ist halt die Belastungsgrenze für das Teil.


    In dem §19 dieser o.g. Verordnung steht unter (2): "Erweiterungen und Änderungen von Anlagen sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchsgeräte sind dem Netzbetreiber mitzuteilen".

    Ja, was ist aber jetzt, wenn an meiner Anlage gar nix geändert wurde? Die 32 A CEE-Steckdose wurde 1990 beim Neubau des Hauses angebracht, und die gesamte E-Anlage von der Zählerrevision der örtlichen Stadtwerke abgenommen? Solang ich da nur was per Stecker anschließe ist das m.E. so genehmigt. Schon weil ich ja für den Anschlußwert bis 40 KW bezahlt habe. Und über die 32 A Steckdose gehen ja nicht mehr wie 22 KW.

    Dann lies mal genauer. Kaum ein Hersteller der Steckdosen läßt da mehr als 10A Dauerlast zu.


    Mich würde auch wundern, wenn in den Anschlußbedingen Deines Netzbetreibers nicht stehen würde, das Du Dir einen elektrischen Durchlauferhitzer

    nur mit deren Zustimmen installieren lassen kannst.

    Gesetzlich Grundlage ist $19 Niederspannungsanschlussverordnung, ab 12KW hat der Netzbetreiber ein Vetorecht.

    Das das mit den 10 A momentan so propagiert wird ist mir schon auch bekannt. Der Netzbetreiber Vattenfall schreibt z.B.:

    https://incharge.vattenfall.de/wissens-hub/articles/stecker-abc-die-passenden-steckertypen-fuer-ihr-elektroauto/Textauszug:

    "Der Stecker bezeichnet die konventionelle Haushaltssteckdose. Was viele nicht wissen: Der Schuko-Stecker sollte nur der Notladung im privaten Bereich dienen. Er ermöglicht eine Ladeleistungen von maximal 3,7 kW und braucht daher für eine Ladung mehrere Stunden. Um Überhitzungen und Kabelbrände zu vermeiden, dürfen dauerhaft nur maximal 2,3 kW gezogen werden. Für eine Dauerbelastung sollten Sie deshalb eine Wallbox nutzen."

    So, oder so ähnlich wird das kommuniziert.


    Bei den Herstellern von Steckdosen steht immer 16 A dabei, und zwar ohne irgendeine Zeitbegrenzung, also 3,7 KW.

    Ich hab gesucht, aber nichts gefunden. Hier mal ein paar weit verbreitete Steckdosen mit 16 A in den technischen Daten:

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    Zum Vetorecht des Netzbetreibers bei Leistung über 12 KW. Das betrifft m.E. ausschließlich fest angeschlossene Gerätschaften. Ein Gerät mit 22 KW, angeschlossen per CEE-Stecker fällt da nicht darunter?

    Ich hatte ja einmal geschrieben, dass ein Hausarzt für den Besuch eines Patienten samt reinkommen , Einblick in die Akte, Anamnese, Diagnose, Rezept, Verabschiedung und Händewaschen einen billigen Preis bekommt.

    Das sind GKV Preise.

    Die Zahlen sind ja nicht einer Phantasie entsprungen, sondern wurden von den Ärztevertretern mit der GKV vertraglich vereinbart. Und natürlich gehört Jammern zum Handwerk, auch in dieser Branche. Und das die GKV richtig Kohle hat, kann man ja unschwer am neuen Bürogebäude vom Spitzenarchitekten Jan Kleinhues erkennen: https://www.klm-architekten.ne…ekt/gkv-spitzenverband-2/ und https://kleihues.com/haus-am-max-reinhardt-platz-berlin/

    Der Gleichzeitigkeitsfaktor bei Wallboxen ist ein völlig anderer als der bei Starkstromsteckdosen für Werkzeuge, deshalb werden die unterschiedlich behandelt.

    Wenn Du wirklich darauf bestehst kann der Stromversorger sicherlich in sich gehen und Dir die Starkstromsteckdose auch drosseln.

    Da würde ich zunächst mal ein rechtliches Problem sehen: Ich hab für den Hausanschluß mit dem 40 KW Maximum mal viel Geld bezahlt. Das würde ich mir nicht so einfach wegnehmen lassen wollen? Und die 32 A-Steckdose wird ja auch noch für anderes gebraucht. Immerhin kassieren die ja aktuell 8,80 €, plus Grundgebühr für 1 Stunde Nutzung der Steckdose bei 22 KW.


    Die nächste Frage wäre, ob die das groß merken, was ich an meine CEE-Steckdosen so anschließe? Außer vielleicht an der Stromrechnung. Günstigeren Ladetarif fürs E-Auto, kann man momentan eh knicken, da alles auf 40ct/KW gedeckelt ist.


    Sicher ist, das das den Versorgern nicht paßt, wenn die Leute über Steckdose laden?

    Das erkennt man bereits am Sprachterminus: Da ist von Notladekabel, und Behelfslademöglichkeit, usw. die Rede.

    Auch soll man ja die normalen Schuko-Haushaltssteckdosen nur mehr mit 2,7 KW maximal belasten. Auf meinen steht überall 16 A drauf? Das wären dann exakt 3,68 KW.

    Ja, ich weiß das bei Dauerlast, in diesem Bereich, die Stelle um den L1 herum recht heiß, und dann schwarz wird, usw. Jedenfalls sind bei uns im Altbau noch Geräte am Festanschluß, mit 4,6 KW, über 1,5 mm2 Leitung, auf eine 20 A Diazed-Schmelzsicherung, angeschlossen. Und das störungsfrei seit 30 Jahren, auch wenn die Zuleitung gut warm wird.

    Für was der zusätzliche FI in der "Wallbox" gut sein soll konnte mir auch noch niemand erklären? Vorgeschaltet ist ja schon der 30 mA-FI der Hausinstallation? Welcher bei Störung zuerst rausfliegt ist Glücksspiel?

    Ich bin kein Elektriker oder Fachmann in diesem Bereich. Aber ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, das da in diesem neuen Markt viele Glücksritter unterwegs sind, die den unbedarften Neu-E-Auto-Besitzer ordentlich abziehen wollen. So siehe z.B. hier: https://www.vermieter-forum.co…tos-in-grosser-weg.28900/

    Ich hatte ja einmal die Erfahrung mit der Wallbox und der Hausleitung geteilt....

    Sorry, find ich nicht. Bitte, ein Link wär hilfreich?


    Und: Was ich schon erleben durfte: Nebulöse, wortreiche Beratung/Belehrung durch unsere Stadtwerke, vor Ort, um dem ahnungslosen Kunden so einen teuren Rundsteuerempfänger mit Verriegelung auf 11 KW anzudrehen. Kein Hinweis auf die fliegendene Anschlußmöglichkeit mit den 22 KW. Ich gehe mal davon aus, das man das so nicht nicht möchte. Die eventl. Netzreserven werden für die Wärmepumpen gebraucht.

    Und auf die Frage welchen Anschlußquerschnitt denn die Zuleitung haben sollte. Dazu gibts keine Auskunft, weil man das eh nicht machen darf/kann/soll?

    Der Netzingenieur sagte, das auch die Wärmepumpen über Lastmangement anzuschließen wären. Kein Hinweis darauf, das das im Mietshausbereich derzeit illegal ist. Der Vermieter hat derzeit einen unterbrechungsfreien Heizbetrieb sicher zu stellen. Das das mit unseren Stromnetzen nicht zusammenpaßt, ist mir schon auch klar. Aber eine Gesetzesänderung dazu ist nicht in Sicht?

    Und zur Verpflichtung einer WEG bei der Anbringung eine einfachen Steckdose am Parkplatz:

    Jeder Wohnungseigentümer kann die Genehmigung für den Einbau einer Ladevorrichtung in der Tiefgarage oder auf dem eigenen Parkplatz auf dem Gelände der Wohnanlage verlangen. Die anderen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft können lediglich über die Art der Durchführung der Baumaßnahme mitbestimmen.

    Hier lässt sich dann lange streiten, ob mit Ladevorrichtung eine einfache Steckdose gemeint ist.

    Noch ein begrenzender Faktor:

    Für die Anbringung einer Wallbox verlangen unsere Stadtwerke hier zwingend einen Rundsteuerempfänger, und dazu die Verriegelung auf maximal 11 KW zulässige Stromentnahme, aus dem öffentlichen Netz. Gegen den Rundsteuerempfänger ist ja nix einzuwenden, nur sehe ich nicht ein, das ich als Endkunde das Teil zahlen soll, um mir dann damit eine schlechtere Lademöglichkeit einzubauen, gegenüber jemandem der das nicht drin hat. Soll so 400 Euronen kosten? Das ganze Wallbox-Dingens, mit Anschluß sind mir für 2.500 € angeboten worden. Da schließ ich abends meine E-Auto zum Laden an, und früh ist es immer noch leer, weil die Stadtwerke den Ladestrom für Auto abgeschalten haben?


    Denn beim Bau des Hauses, im Jahr 1990, mußte eine zu entnehmende Leistung angegeben werden. Und das mußte auch entsprechend so bezahlt werden. Je mehr Leistung zu entnehmen geht, umso teurer wurde der Haus-Anschluß: https://www.ewe-netz.de/privat…/ihr-hausanschluss/preise

    Ich kann und darf z.B. 40 KW entnehmen, für Warmwasserbereitung, E-Herd, und was nicht alles. Heute aber nicht zum Laden für ein E-Auto. Da dürfens maximal nur 11 KW sein. (Wie das rechtlich aussieht weiß ich nicht, aber ich hab ja die 40 KW schon mal bezahlt?)


    Ich hab so eine rote 32 A CEE (früher hießen die mal Cekon?) Steckdose außen am Haus. Da kann ich Holzspalter, Schweißgerät, Kühlwagen, Baukran und so weiter anstecken.

    Dazu ist mein jetziger Kenntnisstand: Ich darf mir eine Wallbox daneben ans Haus dübeln, die mit 22 KW lädt, ohne Rundsteuerempfänger, solang die nicht fest angeschlossen wird. Die Wallbox muß also zwingend über so einen roten 32 A CEE-Stecker angeschlossen werden.

    Bei Festanschluß der Wallbox gäbe es ja nur die 11 KW, und den Zwang zum Rundsteuerempfänger. Da bin ich momentan echt etwas ratlos und hab das mit der E-Auto-Anschaffung bis auf weiteres verschoben. Die Verkäufer der E-Autos haben dazu auch wenig Kenntnis und der Elektriker sagt: So isses halt.

    Ja und wen wunderts, dass man dann einfach in eine Ambulanz im Krankenhaus geht? Dann kommst du maximal nach mehrstündiger Wartezeit dran und musst nicht Monate darauf warten von einem Arzt gesehen zu werden.

    Was man noch versuchen kann ist einen Termin über die Kassenärztliche Vereinigung zu bekommen. Z.B. in Bayern hier: https://www.kvb.de/service/patienten/patienten-infoline/

    Das ist zwar die Interessenvertretung der Ärzte, aber etwas Respekt besteht da doch:

    Vor Jahren hab ich dorthin eine Beschwerde über die Nichtvergabe von Behandlungsterminen, bei einem bestimmten Facharzt geschrieben. Mit genauen Details des Vorgangs. Hat zwar nicht zu einem Behandlungstermin geführt, aber der Arzt mußte nach Vorlage meines Schreibens, gegenüber der KVB, eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Hab ich zur Kenntnis geschickt bekommen. Da standen eher hilflose Ausreden drin. Es wär ja alles ganz anders gewesen.


    Dann durfte ich mir auch schon folgendes anhören: Mit den Erlösen aus der Behandlung der Privatpatienten, müsse er als Arzt die Verluste die die Kassenpatienten verursachen, ausgleichen. Ich sage, kann nicht sein, denn die Vergütung hat seine eigene berufsständische Vertretung mit der GKV https://www.gkv-spitzenverband.de/ vertraglich vereinbart. Und die schwimmen ja praktisch im Geld, aus den Beiträgen der gesetzliche Versicherten und kriegen noch Zuschüsse aus dem Steuertopf. Allein die Chefin dort, die Dr. Doris Pfeiffer, hat ein Jahresgehalt von 262.000 € (in 2022) https://www.apotheke-adhoc.de/…haelter-fuer-kassenchefs/


    Und noch was: Kommt man mit dem eigenen Hausarzt nicht klar, eventl. mal über einen Wechsel nachdenken? Vielleicht hat ja ein junger Kollege, in der Nähe eine neue Praxis aufgemacht, und freut sich auch über einen neuen Kassenpatienten? Bei meinem Hausarzt rufe ich an, sag was ich will. Z.B. Rezept, Überweisung, oder sonstwas. Und am nächsten Tag kann ichs abholen. Geht recht unkompliziert.