In Hinblick auf die Befreiung von der Umsatz- und auch Gewerbesteuer, ist jeder Heimbetreiber bestrebt, mit der Sozialhilfe den "Holzklassetarif" abzuschließen.
Einen "Holzklassetarif" für die Sozialhilfe gibt es nicht. Innerhalb der Sozialhilfe richtet sich die Vergütung der Pflegeleistungen sowie ihre Art, Inhalt und Umfang i. d. R. nach den Vergütungsvereinbarungen, die für die Pflegevirsicherung abgeschlossen wurde, siehe hierzu § 76a Abs. 1 SGB XII. Der Leistungsumfang und die Pflegequalität für Sozialhilfeempfänger ist damit nicht anders. Das hat die höchstrichterliche Rechtspruchung so auch bestätitgt.
Das Problem hat mit der Sozialhilfe nichts zu tun, es resultiert aus einem gravierenden Mangel an Pflegepersonal. Den Pflegeheimen ist es i. d. R. auch möglich das Gehalt für die Pflegekräfte zu refinanzieren, solange es auf einem Tarifvertrag beruht. Entsprechende Regelungen sind gesetzlich vorgesehen. Das ist blöd für die Pflegebedürftigen, weil sie das am Ende natürlich bezahlen müssen oder in die Sozialhilfe fallen. Ermöglicht die Pflegeheimen aber wiederum die auf tarifvertraglicher Basis die Gehälte auf ein attraktives Niveau zu erhöhen, was in den letzten Jahren auch zu Gehaltssteigerungen führte. Das Ändert aber nichts daran, dass an allen Ecken zu Wenig ausgebildetes Personal vorhanden ist. Das ist ein Teufelskreislauf. Zu wenig Personal führt zu schlechten Arbeitsbedingungen, daraus resultiert zu wenig Personal...
Pflegeheime, die Verträge mit der Pflegeversicherung garnicht erst abschließen, gibt es zwar auch. Aber eben nur sehr wenige. Schon die Eigenanteile der normalen Pflege aus der Pflegeversicherung sind eben immens hoch. Darüber hinausgehende zusätzliche Leistungen in Anspruch zu nehmen, da muss man schon zu den oberen Spitzenverdienern gehört haben.