Hallo,
ich denke das nicht nur ich sonder fast alle Mitlglieder dieses Forum, die in einem EU-Land leben, vor kurzen eine Schrieben ihres Kreditinsititutes bekommen haben in welchem sie auf die geänderten AGB's hingewiesen wurden.
Ich muss nun schamvoll eingestehen das ich lediglich versucht habe mir das, nicht unerhebliche "Heftchen", das ich dort gekommen habe durch zu lesen.
Versucht deshalb weil ich nach kurzen aus dem wirwar der finanzjuristischen Ausdrücke nicht mehr herauswusste was Sache war.
Ich habe Abitur ich hab studiert aber bin halt einfach kein Finanztype:verärgert:
Nun muss ich feststellen das andere Quellen die Tachelles reden die europaweite Änderung der Banken AGB's, die in D-Land besonder forciert druchgesetzt wird, sowohl die Nachweisspflicht bei elektronischer Zahlung auf den Kunden verschiebt. Was im Klartext heißt das wenn mit den Kundendaten mal wieder schindluder getrieben muss man selbst nachweisen das man nicht selbst der Schuldige ist.
Was ich aber, so denke ich, dem Faß den Boden außschlägt ist das man im Falle des Konkurses des Kreditinstitutes, der immer noch eminent ist, kein Anrecht mehr auf sein bei der Bank befindliches Geld hat. Das gehört dann mit zur Konkursmasse.
http://www.youtube.com/watch?v=mM2i8nRGiHs
http://www.youtube.com/watch?v=6jNdtlMCY24&feature=channel
Na dann gute Nacht:Schlecht: