Geniessbarkeit von " Roadkill" / überfahrenem Wild

  • 1. Das mit der Tonne und den Maden kenne ich von früher. Da hatten wir so was über dem Fischteich, der im Revier lag. Funktionierte sehr gut ist aber, soweit ich weiß, inzwischen in D verboten.
    2. Abfangen will gelernt, gekonnt sein. Idealerweise übt man das bei toten Stücken. Das Abfangen einer Sau oder eines Stück Rotwild ist nicht ungefährlich. Auch ein Rehbock kann einen mit seinem Gehörn verletzen! Man sollte sich das, bei allem Gedanken daran, die Qualen zu verkürzen, genau überlegen. Ideal wäre da natürlich die Hilfe durch Hunde oder einen zweiten beherzt zupackenden Helfer!
    3. Aufbrechen geht sowohl liegend, als auch hängend. Hängend hat tatsächlich Vorteile, wenn man es denn schafft, das Stück aufzuhängen. Bei meinen 3 letzten Stücken, Rotwild Kalb und Schmaltier, sowie einem Überläufer musste ich liegend aufbrechen, wie hätte ich die Teile auch alleine hinhängen sollen. Im übrigen ist das schnelle und saubere Aufbrechen aus Gründen der Wildbrethygiene wichtiger als das Hängen.


    4. Zur Verwertbarkeit. Ich habe schon angefahrenes Wild gegessen. Aber, es hat noch gelebt oder war frisch verendet, die Witterung hat mit gespielt und der Befund sprach nicht dagegen. Als Ergänzung, es war Wild aus dem eigenen Revier und es wurde natürlich ausschließlich selbst verwertet.