Armbrust im Wald- auch ohne Jagdgedanke strafbar?

  • @dersoeflinger Mit Testlauf war eher der Test der Komponenten des "Bugoutbag" im Feld und die Marscheigenschaften gemeint und nicht das Erschrecken von Nordicwalkern :winking_face:

  • Zitat von Legend;253243

    Ist das deine Interpretation oder gibt es da Urteile zu? Denn - laienhaft gesprochen - ist dafür ja zumindest der Wille der Jagdausübung erforderlich, damit das Jagdgesetz greift, oder?


    Legend


    Hallo,


    das ist das, was unser Jagdausbilder uns beigebracht hat, somit nicht meine Interpretation, aber Urteile dazu kenne ich auch nicht.


    Das Jagdgesetz würde nach meinem Verständnis aber dennoch greifen, wenn man "Wild aufsucht", da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Beispiel: Wenn nicht weißt, dass die schöne Blume, die du für deine Angebetete pflückst, zu den streng geschützten Arten gehört, ist das ja genauso ein Gesetzesverstoß - und das obwohl wir uns sicher einig sind, dass niemand alle streng geschützen Blumenarten kennen kann.


    Ob der Jagdpächter das allerdings zur Anzeige bringt, wenn er merkt, dass da jemand wirklich keine Ahnung hatte, was er da gerade tut - das steht auf einem ganz anderen Blatt.


    Viele Grüße
    mirfälltnixein



    Edit:
    Das Aufsammeln von Geweihstangen, (Kiefer-)knochen oder sonst irgendwelche Teilen von (hier: toten) Tieren, die dem Jagdrecht unterliegen, würde auch kein Normalbürger als "Jagd" ansehen. Dennoch ist dies eindeutig "Wilderei" und somit nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern sogar ein Straftatbestand. Man verletzt damit fremdes Jagdrecht, egal ob man das nun wusste oder nicht. Ich hoffe, jetzt ist es verständlicher geworden.