Hobbythek mit Jean Pütz ...

  • Diese Sendung wird schon seit längerer Zeit (zu Zeiten der guten alten DM) nicht mehr ausgestraht. Bei den Themen wurde immer darauf geachtet, das man diese (Bauanleitungen, Rezepte, ...) kostengünstig, einfach und vor allem daheim nachvollziehen kann.


    Wie sollte es auch sein ... die alten Filme habe ich auch auf [COLOR="Navy"]dokujunkies[/COLOR] entdeckt. Scrollt man ganz runter findet man auch 155 PDF Dokumente mit Themen wie z.B.:


    - Aus Opas Trickkiste - von Kräutern und Gewürzen
    - Weben - Mit Kette und Schuss (inkl. Bauanleitung Webstühle)
    - Konservierung durch Trocknen
    - Filz selbstgemacht
    - Buchbinden
    - Quark und Käse selbstgemacht
    - und vieles mehr


    Dies als kleine Ergänzung :winking_face:

  • Hab die Filmchen gefunden, aber die *.pdf find ich nicht.


    Kannst Du bitte einen Link setzen?


    Danke

  • Mit diesem Link kommst Du (fast) direkt dorthin ...


    http://download.serienjunkies.…c_155-Hobbytipps-rar.html


    Wie "gewöhnlich" wird man 2-3x verlinkt bis man endlich (hier) auf RapidShare kommt. In Sache Legalität von Downloads hier einige Textstellen:


    ... Wenn es darum geht, Fernsehsendungen von frei empfangbaren Sender aufzunehmen, ist die Rechtslage erfreulich eindeutig: Jeder darf solche Sendungen aufnehmen und dauerhaft behalten ...


    ... Es gilt die Regel, die auch für andere private Kopien gilt: Solange die Quelle der Aufzeichnung rechtmäßig ist, darf man für den privaten Gebrauch Kopien herstellen. Für Sendungen der in Deutschland sendenden Stationen trifft das in der Regel zu. Selbst wenn es ausnahmsweise nicht zuträfe, würde das an der Zulässigkeit der Privatkopie im Zweifel nichts ändern. Denn die ist nur dann nicht gegeben, wenn die Quelle der Sendung für den Nutzer offensichtlich rechtswidrig hergestellt wurde. Da der Nutzer nicht erkennen kann, wie die Quellen einer Sendung zustande gekommen sind, ist es für ihn generell nicht „offensichtlich“, ob dies rechtmäßig oder rechtswidrig erfolgt ist ...


    ... Komplizierter ist die Lage allerdings, wenn man die Sendung nicht selbst aufgenommen hat, sondern eine Aufzeichnung aus einer Tauschbörse laden möchte ... An dieser Stelle nur so viel: Da die Vorlage, die vervielfältigt wird, in der Regel nicht „offensichtlich rechtswidrig“ sein dürfte, werden Downloads für den Privatgebrauch derzeit meist zulässig sein ...


    ... Jeder darf einzelne (nach einer alten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können das bis zu sieben sein) Kopien von Fernsehsendungen für den rein privaten Gebrauch von persönlich verbundenen Personen - dazu gehören Freunde und Familienangehörige - herstellen und weitergeben. Allerdings darf man diese Aufzeichnungen weder verkaufen, noch über Tauschbörsen anbieten. Beides ist durch die Privatkopie-Regeln nicht gedeckt.


    (den genauen Wortlaut findet man hier:


    http://www.hardwarejournal.de/…ung-aufzeichnen-legal.htm