*seufz* Wieder nix in D
Wie oft wirst du denn in Deutschland kontrolliert, ob du ein Taschenmesser mithast und wie hoch ist die Strafe dafür?
PS: Im Zweifelsfall ein Taschenmesser welches nur mit beiden Händen zu öffnen ist, als gar keines.
*seufz* Wieder nix in D
Wie oft wirst du denn in Deutschland kontrolliert, ob du ein Taschenmesser mithast und wie hoch ist die Strafe dafür?
PS: Im Zweifelsfall ein Taschenmesser welches nur mit beiden Händen zu öffnen ist, als gar keines.
Der Wikipedia-Artikel zum Thema "Hundebiss" bietet ein paar interessante Infos:
Zitat
Der weitaus überwiegende Teil von Beißunfällen geschieht im familiären Umfeld eines Hundes, nur ein geringer Teil der Unfälle wird von fremden Hunden verursacht.
ZitatDer wichtigste Punkt bei der Unfallprävention für Kinder ist, Hunde und Kleinkinder niemals unbeaufsichtigt zu lassen.
Bei einer Hundeattacke gibt es unzählige Punkte, wo ich mit dem Messer leichter ran komme und ebenfalls viel Schaden anrichten kann.
Zum Beispiel?
Rückenmark durchtrennen führt halt zum sofortigen Tod des Hundes, beendet also einen Angriff unmittelbar.
Chancen sehe ich hier auch eher bei Nothilfe, d.h. jemand anders wird von einem Hund angefallen. Hat er sich verbissen, habe ich mit einem Messer mehr Möglichkeiten auf den Hund einzuwirken.
Werde ich selbst angefallen, ist wie von Don Pedro geschrieben ein Messer mit Einhandöffnung wichtig. Da würde ich die Halsschlagader des Hundes angreifen. Das sollte auch binnen Sekunden zum Ende des Angriffs führen.
Ist natürlich alles nur Theorie, ich war noch nie in so einer Situation.
Wichtig ist ja grundsätzlich mal, dass man ein Messer dabei hat. Einen Hund mit bloßen Händen von einer angegriffenen Person zu trennen ist wohl ungleich schwieriger.
Dass Abnicken nicht mehr der jagdlichen Praxis entspricht habe ich auch gelesen. Wir reden hier von einer Notsituation wo es um Leben oder Tod geht. Da interessiert mich wie ich den angreifenden Hund schnellstmöglich unschädlich machen kann.
Das Genick ist da nunmal einer der effektivsten Punkte.
Vor einigen Monaten hat in den USA ein Jogger einen Puma erwürgt, der ihn angegriffen hat.
Was davor wohl Jäger zum Erwürgen von Pumas gesagt hätten?
Wenn ich kämpfe, dann um zu gewinnen. Das muss die Einstellung bei einem Angriff jeder Art sein.
Man darf nicht vergessen, dass ein Hundeangriff ein potentiell tödlicher Angriff sein kann. Deshalb gilt es mit maximaler Kraft entgegen zu wirken. In diversen Medien findet man leider immer nur Tipps für "Begegnungen" mit einem angriffslustigen Hund, wie "groß machen" und "laut rufen". Aber leider nie Tipps zum Umgang mit "Angriffen" durch Hunde.
Im AP Forum haben wir Verhaltensweisen bei einem Wolfsangriff diskutiert, das gilt natürlich auch für Hunde: https://www.austrian-preppers.at/forum/forum/index.php?thread/4613-wölfe-angst-in-bevölkerung-wächst
Idealerweise hat man eine Art Waffe (Pfefferspray, Messer, Stock, usw.) zur Verteidigung. Ein Stock ist einem Messer noch vorzuziehen, weil man damit den Hund versuchen kann auf Distanz zu halten.
Man muss unbedingt darauf achten nicht umgeworfen zu werden. Am besten mit dem Rücken zu einer Wand / einem Baum stellen. Breitbeiniger Stand.
Ohne Waffe (Stock, Regenschirm, usw.) sollte man durch Tritte und Schläge massiv auf Weichteile, Rippen und Schnauze des Hundes einwirken. Hat man ein Messer und die Möglichkeit, sollte auch das Abnicken oder Durchtrennen der Halsschlagader des Hundes in Erwägung gezogen werden.
Ein paar Tipps gibts hier: Hundeabwehr mittels Ultraschall
100%ige Sicherheit kann und wird es niemals geben. Aber man kann versuchen das Risiko so weit wie möglich zu minimieren.
Sogar die ÖBB empfehlen Situation Awareness:
ZitatDie ÖBB empfahlen am Montag den Fahrgästen, am Bahnsteig „stets höchste Aufmerksamkeit vor dem Einfahren eines Zuges walten zu lassen und das persönliche Umfeld besonders bei hohem Passagieraufkommen immer im Blick zu behalten.“
Quelle: https://orf.at/stories/3131996/
Interessieren würde es mich ja, ob solche Vorkommnisse überhaupt einen Einfluss auf das Verhalten von Zugreisenden haben? Ich fahre nicht oft mit dem Zug, aber wenn, dann sieht man die Leute dicht an dicht möglichst nah an der Bahnsteigkante bei der Einfahrt des Zuges, um ja einen Sitzplatz zu ergattern. Hier wird die Gefahr gestoßen zu werden oder gar zu fallen in Kauf genommen. Und das nur für etwas Bequemlichkeit.
Ist die Frage ernst gemeint Ben? Willst du eine politische oder eine aus Survival-Sicht?
Natürlich ist die Frage ernst gemeint. Politische Fragen behandeln wir hier im Forum nicht, deshalb geht es rein um die Vorbereitung auf so ein Szenario.
Es ist zwar unglaublich tragisch, dass man sich so eine Frage überhaupt stellen muss, aber vielleicht kann einem ja "Situation Awareness" mal das Leben retten.
Anscheinend leider eine Frage die man sich stellen muss.
ZitatEin Mann soll heute im Hauptbahnhof von Frankfurt am Main eine Frau und deren achtjährigen Sohn vor einen einfahrenden ICE gestoßen haben.
Das Kind wurde von dem Zug erfasst und getötet, wie die Polizei mitteilte. Die Mutter konnte sich noch rechtzeitig aus dem Gleisbett retten – gegen den Verdächtigen ermittelt eine Mordkommission.
Quelle: https://news.orf.at/#/stories/3131909/
Was kann man machen?
Weit hinten stehen bis der Zug eingefahren ist und stillsteht.
Falls man gestoßen wird, unter die Bahnsteigkante in der "Krauchnische" in Sicherheit bringen. Doch gibts die überall? Anscheinend nicht: https://de.wikipedia.org/wiki/…Sicherheitsma%C3%9Fnahmen
ZitatEin Gremium von Experten und Expertinnen unter der Leitung von EZB-Chef Mario Draghi warnt vor einer Überhitzung des Immobilienmarktes in Europa. In vielen EU-Ländern gehe der Anstieg der Wohnimmobilienpreise mit Anzeichen einer Überbewertung einher, teilte der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) in seinem Jahresbericht heute mit.
Quelle: https://news.orf.at/#/stories/3131916/
Was meint ihr? Wird die Blase bald platzen?
Und jetzt lassen wir bitte die unnötigen Spitzen zwischen Ost und West und kommen zum Thema zurück. Vielen Dank!
Es gibt da aber noch ein weiteres Szenario, das ich nicht für völlig abwegig halte: Wenn das Häusle bis zur Rente abbezahlt hast und - dies vorausgesetzt - alles auf dem aktuellen Stand ist, kommst Du mit den 900 Eur in den eigenen 4 Wänden (in denen Du ggf. noch untervermieten könntest, also + xEur) m.E. besser weg als ein Mieter.
Da stimme ich zu.
Ich denke der Weg zur Autarkie und Selbstversorgung ist für viele länger andauernde Krisen der einzig richtige.
Im eigenen Haus mit eigenem Nahrungsmittelanbau, eigener Strom- und Wasserversorgung, usw. wird Geld fast nebensächlich.
Also alle meiner Generation (um die 30 J.) die gerade Haus bauen oder gebaut haben, stehen finanziell um einiges schlechter da als vorher mit einer Mietwohnung. Natürlich hat man auch mehr Fläche, Garten, usw., aber rein finanziell betrachtet ist Hausbau oder -kauf ein Kraftakt. Es ist auch in meiner Gegend Usus Dinge wie den Zaun oder die Garage wegzulassen und diese in 5-10 Jahren erst zu machen, damit die Anlauffinanzierung stemmbar bleibt.
Sollte man vielleicht mal an Aldi Süd herantragen. Vielleicht übernehmen die diese Aktion ja. Soweit ich weiß hat Hofer und Aldi Süd den selben Zentraleinkauf.
Bei Aldi gibt's die XXL Aktionen nicht?
Bei Hofer gibt es ab heute wieder viele Produkte in XXL Größen. Zb Zucker 25kg, Reis 5kg, Spaghetti 5kg usw.
Die Katastrophenschutzgesetze in Österreich sind Landessache.
Hier die Links zu den Landes-Katastrophenschutzgesetzen:
Wien: https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…W&Gesetzesnummer=20000075
Niederösterreich: https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…O&Gesetzesnummer=20001126
Burgenland: https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…d&Gesetzesnummer=10000189
Steiermark: https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…k&Gesetzesnummer=20000308
Kärnten: https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…K&Gesetzesnummer=10000076
Oberösterreich: https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…O&Gesetzesnummer=20000459
Salzburg: https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…g&Gesetzesnummer=10000401
Tirol: https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…T&Gesetzesnummer=20000180
Vorarlberg: https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…g&Gesetzesnummer=20000269
Nicht unwesentlich zu wissen sind besonders die Zwangs- bzw. Duldungsmaßnahmen, welche darin geregelt sind. Es kann im Katastrophenfall dazu kommen, dass man zur Mitarbeit verpflichtet wird, oder Fahrzeuge oder andere Ressourcen zur Verfügung stellen muss, um eine Katastrophe zu bekämpfen. Hier als Beispiel §20 des oberösterreichischen Katastrophenschutzgesetzes:
ZitatAlles anzeigen§ 20
Hilfeleistungs- und Duldungspflichten
(1) Soweit die zur Katastrophenabwehr und -bekämpfung benötigten Hilfsorgane oder Hilfsmittel sonst nicht zeitgerecht verfügbar sind, ist die Katastrophenschutzbehörde berechtigt,
1.
jede Person nach Möglichkeit und Zumutbarkeit zur erforderlichen Hilfeleistung zu verpflichten und
2.
die Bereitstellung von Sachen, die zur Nachrichtenübermittlung, zur Beförderung von Personen, Einsatzmitteln und -geräten sowie von Sachen, die für andere Hilfsmaßnahmen benötigt werden, anzuordnen.
(2) Ausgenommen von der Verpflichtung zur Hilfeleistung gemäß Abs. 1 Z. 1 sind Personen,
1.
die während der Katastrophe behördliche Aufgaben zu vollziehen haben oder die auf Grund eines zu versehenden Bereitschaftsdienstes (Rufbereitschaft) jederzeit dazu einberufen werden können,
2.
deren Dienstleistung während der Katastrophe zum Schutz des Lebens oder der Gesundheit von Menschen oder zur Vermeidung schwerer volkswirtschaftlicher Schäden notwendig ist.
(3) Das im Zuge der Katastrophenabwehr und -bekämpfung erforderliche Betreten und Benützen von Gebäuden und Grundstücken sowie die Inanspruchnahme privater Einsatzmittel ist zu dulden. Weiters sind Maßnahmen, die zur Abwehr oder Verringerung von Katastrophenschäden unbedingt erforderlich sind, insbesondere die Entfernung oder das Anbringen von Einrichtungen und Hindernissen, zu dulden.
(4) Verpflichtungen, Anordnungen und Maßnahmen nach Abs. 1 und 3 haben nur für die unbedingt erforderliche Dauer und bei möglichster Schonung der in Anspruch genommenen Sachen zu erfolgen. Vermögensrechtliche Nachteile, die daraus entstanden sind, sind nach den Grundsätzen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) zu ersetzen, sofern nicht eine Entschädigungs- oder Leistungspflicht Dritter besteht.
(5) Die gemäß Abs. 1 zur Hilfeleistung verpflichteten Personen sind, soweit es sich nicht um die bloße Bereitstellung von Sachen handelt, Hilfsorgane der Katastrophenschutzbehörde und Angehörige des Katastrophenhilfsdienstes.
(6) Von Verpflichtungen, Anordnungen und Maßnahmen nach Abs. 1 und 3 jedenfalls ausgenommen sind Angehörige des Bundesheeres und der Heeresverwaltung sowie Gerät, welches der militärischen Landesverteidigung gewidmet ist, und militärische Liegenschaften.
(7) Die Gemeinden sind bei der Katastrophenabwehr und -bekämpfung zur wechselseitigen Hilfeleistung mit ihrem Katastrophenhilfsdienst gegen Kostenersatz durch die Gemeinde, in welcher der Einsatz erfolgt, verpflichtet.
Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…O&Gesetzesnummer=20000459
Mit A1 bist du denke ich am besten bedient.
Aber im Grunde sollten die drei großen Anbieter (A1, T-mobile bzw Magenta und 3) ziemlich die selbe Abdeckung haben. Das gilt natürlich auch für alle Billigschienen und virtuelle Anbieter wie Hot oder Bob.
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