Abseits der Strassen

  • Das ist ein sehr heikles Thema, welche Wege befahren werden dürfen, oder nicht.
    Ich mußte mich damit vor knapp über einem Monat mit zwei Juristen auseinandersetzen.


    Somit aktuell und für Österreich geltend:


    Es muß nicht am Anfang oder Ende eines Weges gekennzeichnet sein, daß es sich um Privatbesitz handelt.
    Natürlich ist es das in der Regel, weil es auch im Sinne des Besitzers (es muß nicht der Eigentümer sein!) ist, daß sein Weg/die Straße nicht befahren wird.
    Daß es sein muß...ist ein Irrglaube.
    Der, welcher den Weg befahren möchte hat sich vorher ausreichend zu erkundigen.
    Das große Problem ist, daß sich Firmen (!) darauf spezialisiert (!) haben derartige Fälle abzumahnen oder sogar zu klagen.
    Und das kann teuer werden.


    Also Vorsicht.


    Ciao,
    Occam

    "Alle, außer mir, haben sich verirrt!"... Indiana Jones

  • Zitat von occam;148639


    Es muß nicht am Anfang oder Ende eines Weges gekennzeichnet sein, daß es sich um Privatbesitz handelt.


    hallo Occam,


    es mag sein, dass sich hier das Recht in A und in D unterscheidet. In D gibt es in Bezug auf Privatbesitz nur den Hausfriedensbruch (§124 STGB) und der gilt nur für "befriedetes Besitztum". Um das aus dem Juristendeutsch ins Normaldeutsch zu übersetzen: Zaun oder Hecke drum. Wer Befahren seiner nicht durch Zaun, Hecke oder Schranke abgesperrten Privatwege nicht wünscht und untersagen will, der muss in D entweder ein Schild aufstellen oder sich selber hinstellen und den Fahrer darauf hinweisen.


    Viele Grüsse


    Matthias

    They who can give up essential liberty to obtain a little temporary safety, deserve neither liberty nor safety.
    Benjamin Franklin (1775)

  • Hi Matthias,


    Einspruch, Euer Ehren!
    1. Hausfriedensbruch wird im §123 StGB geregelt
    2. Ein Zaun oder Hecke oder Schranke ist nicht nötig, nur die Kenntlichmachung der Grundstücksgrenzen


    LG
    Tom


    ...der sich seit März tagtäglich mit Gesetzestexten beschäftigen muss...

  • Hi, Waldschrat!


    Ich habe mich gerade in eurem BGB umgesehen.
    Da gibts auch den Begriff der Besitzstörung.
    § 862 Anspruch wegen Besitzstörung.


    Aber wie gesagt, ich kann nur von Österreich ausgehen,
    und von dem was mir die Juristen geraten haben.


    Ciao,
    Occam

    "Alle, außer mir, haben sich verirrt!"... Indiana Jones

  • wie heisst es so schön?? unwissenheit schütz nicht vor strafe.....


    habe etwas herausgefunden. wir haben hier in der nähe eine brücke mit einer sehr grossen steigung.......ups
    wenn ich statt geradeaus in schleifen fahre, schaff ich den hühel besser.....auch wenn die reifen nicht so greifen wie gewohnt.
    nun ich hab es geschafft in 4 wochen die hintereifen abzufahren....


    jaja... möglich ist alles... so ein training kann sehr sinnvoll sein....
    den grade wenn auf der flucht, sollte man schon das nötige kleingedruckte intus haben....:unschuldig:


    lg urban-rolli

    Auch eine Reise von tausend Meilen fängt mit dem ersten Schritt an. (sprichwort,china)


    Anmerkung der Administration: Aufgrund besonderer Umstände darf diese Fori die allgemein gültige Rechtschreibung ausser Kraft setzen!!!