Das ist ein sehr heikles Thema, welche Wege befahren werden dürfen, oder nicht.
Ich mußte mich damit vor knapp über einem Monat mit zwei Juristen auseinandersetzen.
Somit aktuell und für Österreich geltend:
Es muß nicht am Anfang oder Ende eines Weges gekennzeichnet sein, daß es sich um Privatbesitz handelt.
Natürlich ist es das in der Regel, weil es auch im Sinne des Besitzers (es muß nicht der Eigentümer sein!) ist, daß sein Weg/die Straße nicht befahren wird.
Daß es sein muß...ist ein Irrglaube.
Der, welcher den Weg befahren möchte hat sich vorher ausreichend zu erkundigen.
Das große Problem ist, daß sich Firmen (!) darauf spezialisiert (!) haben derartige Fälle abzumahnen oder sogar zu klagen.
Und das kann teuer werden.
Also Vorsicht.
Ciao,
Occam