Es ist aber doch kein Geheimnis das das Filmen öffentlichen Grundes generell nicht erlaubt ist. In Einzelfällen - z.B. mehrere Einbrüche etc - ist es möglich zumindest
den bereich vor Türen oder Fenstern zu Überwachen. Das wäre hier sogar gegeben. Jedoch muss man klar kenntlich machen das dort überwacht wird. Die Hinweise
darauf müssen erkennbar sein BEVOR der überwachte Bereich betreten wird sodas dritte entscheiden können ob sie diesen Bereich betreten oder nicht.
Ob hierzu dann noch eine Genehmigung erforderlich ist und wie und wo die einzuholen ist weiß ich allerdings nicht.
Gruß Avec.