• Hallo Leute,


    ich möchte mir gerne einen neuen Rucksack zulegen (Nr.20 wäre das dann). Allerdings meinte meine Frau, dass für noch einen Rucksack kaum noch Platz ist, ich müsste also zuerst was aus meinem Bestand verkaufen...
    Also, um Platz zu schaffen:grosses Lachen: biete ich hier mein Eickhorn SEK - P zum Verkauf.
    UVP ist 199,-€, ich biete es für 150,-€ zzgl. Versand (D 4,99€; EU 13,99€; CH 28,99€ versicherter Versand oder EU 8,79€; CH 15,79€ unversicherter Versand)


    Das Messer ist neuwertig und so gut wie unbenutzt, ich habe damit bisher nur einmal Papier und Pappkarton geschnitten um die Schärfe out of the Box zu testen.
    Die Kydex-Scheide ist selbstverständlich inklusive.


    Hier auf den Bildern jeweils links im Bild



    [COLOR="silver"]- - - AKTUALISIERT - - -[/COLOR]


    Link zur Herstellerseite mit relevanten Infos:
    http://www.eickhorn-solingen.d…19&ViewAction=ViewProduct

  • Vieleicht noch als Info für die Schweizer, die Messer links und rechts sehen für mich aus als hätten sie eine symetrische Klinge. Falls dies so ist, sind sie in der Schweiz Illegal, ausser sie haben eine Klingenlänge von mehr als 30cm (ja ich weiss, ist doof, diese Ausnahme braucht es, wegen den Schweizer Offiziersdolchen :) )

  • Zitat

    (ja ich weiss, ist doof, diese Ausnahme braucht es, wegen den Schweizer Offiziersdolchen :) )


    Du hast Recht mit dem Verbot, aber die Offiziersdolche und Bajonette sind im Waffengesetz ausdrücklich von dieser Bestimmung ausgenommen. Bei den 30cm geht es darum, dass der Gesetzgeber davon ausging, dass man solch ein Messer nicht so leicht versteckt mitführen kann. Darum kannst du auch z.B. ein Jagdgewehr ohne WES kaufen. Damit, oder eben einem Schwert ist es recht schwierig, jemanden umzubringen oder zu verletzen und es dann wieder bequem unter der Jacke zu verstecken, resp. damit unbemerkt z.B. in eine Bank reinzuspazieren.
    Ausserdem wären dann Schwerter o.ä. verboten, obschon viele sowas als Deko zuhause "rumhängen" haben. Man würde sehr viele Leute kriminalisieren.

    Fortuna praeparatum potissimum diliget - Das Glück bevorzugt den, der vorbereitet ist.

  • Sali Hjoggel, hast du da den dazugehörigen Gesetzesartikel? Ich habe dazu nichts gefunden und mir wurde das so erklärt. Gleichermassen musste das Waffengesetz betr. einhändig bedienbarer Messer ja geändert werden, wegen dem neuen Armeemesser.


    Ein Schwert geht eben nicht unter Dolch, ebensowenig ein Jagdgewehr oder die alten Karabiner, für welche man auch keinen WES braucht.

  • Art. 4, 2bis 6 WG

    Zitat

    Als gefährliche Gegenstände gelten Gegenstände wie Werkzeuge, Haushalt- und Sportgeräte, die sich zur Bedrohung oder Verletzung von Menschen eignen. Taschenmesser, wie etwa das Schweizer Armeetaschenmesser und vergleichbare Produkte, gelten nicht als gefährliche Gegenstände.


    Art. 7, 2 WV

    Zitat

    Dolche gelten als Waffen, wenn sie eine feststehende, spitz zulaufende und weniger als 30 cm lange symmetrische Klinge aufweisen.


    Da hatte ich tatsächlich etwas falsch im Kopf, das Taschenmesser ist ausdrücklich ausgenommen, ist nicht mal ein "Gefährlicher Gegenstand", ist ja super, da kann dir niemand irgendwann was. Irgendwie schwirrt mir noch immer diese Ausnahme für Ordonnanzdolche und -bajonette rum, sorry, wenn ich hier was falsches behauptet habe! Aber mit meiner Behauptung, dass es auch mit der Grösse und dem "Verstecken" der Waffen zu tun hat, bin ich mir zu 99% sicher. Evtl. haben die ja 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Andererseits: meine Hand würde ich nicht mehr ins Feuer legen, da man zum einen soviel Quatsch hört und ich andererseits solche Dinge gerne mal durcheinanderbringe. Nächstes Mal schaue ich nach, bevor ich schreibe:schmeichel:


    Dass die die Bestimmung über die einhand Messer wegen des Militärsackmessers geändert haben, glaube ich aber nicht, das war eher eine Angleichung an das elende Schengen-Recht und ein Zückerli, für die anderen Sachen, die damit verboten wurde. Die Armee verfügt ja über viele Dinge (Sturmgewehr als autom. Waffe), die für Zivilisten verboten sind. Dazu kommt wohl noch ein Schutz für die Firma Victorinox, wäre ja Wahnsinn, wenn man als Schweizer eine Bewilligung für ein Sackmesser brauchen würde, zumal Victorinox wohl wirtschaftliche Probleme bekäme...

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  • Das Armeemesser war sicher nicht der Hauptgrund für die Revision, aber da das Schweizer Taschenmesser ja auch ein internationales Produkt ist, besteht sicher ein Zusammenhang. Fakt ist aber, VOR 2008 wäre das neue Armeetaschenmesser illegal gewesen, wir mussen ja jeweils die öffnungshilfen bei den "Einhandmesser" wegschrauben, damit diese legal waren.


    Und das mit dem Schengen-Recht ist so ne Sache... ich wage zu behaupten, dass die Schweiz eh eins der liberalsten Waffengesetze hat und so eher die anderen Länder uns nachziehen müssten :) Beispiel GB, weil da Schusswaffen schwer erhältlich sind, werden die meisten Verbrechen mit Stichwaffen oder gefährlichen Gegenständen begangen, deshalb sind da Messer mit arretierbarer Klinge von mehr als 6cm nicht erlaut (auf meine Nachfrage hin, darf man aber zum Campen ein längesres Messer mitnehmen, muss aber schlüssig erklären können, warum man eins dabei hat)


    Aber genug OT hier, ich wollte einfach die Info anbringen, denn ich bin selber mal darauf reingefallen... mein S&W Stiefelmesser ist so eine Grauzone,,, optisch ist es ein Dolch, jedoch ist die Mitte leicht nach rechts versetzt, sodass er genaugenommen nicht symetrisch ist... Auch habe ich nur eine Seite schleifen lassen, aber ich habe den trotzdem nur Zuhause xD