Drohne DJI Phantom 2 Vision plus

  • Nachdem hier schon Eigenbau - copter sehr gut beschrieben wurden, möchte ich euch hier mal die Variante für "Dummies" vorstellen.


    Gleich vorweg, als ich mit meinem Fluggerät angefangen habe, hatte ich keinerlei Erfahrungen auf dem Gebiet. Ein Hubschrauber- oder Flugzeugmodell würde ich sicher auch heute noch nicht unbeschadet in die Luft bekommen.


    Nachdem ich mir vor rund 2 Jahren, verschiedene Varianten angesehen hatte und die Insider - wie überall - nur in unverständlichen Abkürzungen reden, habe ich mich entschlossen ein fertiges System zu kaufen. Das würde ich übrigens auch heute wieder tun. Auspacken, aufladen, losfliegen.


    Ich habe mir damals die Phantom 2 Vision plus von DJI gekauft. Die schlug mit rund 1.300 Euronen zu Buche. Unterm Strich nicht viel mehr als ein Eigenbau mit den gleichen Möglichkeiten auch kostet. Wobei ich aber 3 Jahre Garantie auf das Komplettsystem habe.
    Mittlerweile gibt es die 3. Generation. Ein paar mehr Funktionen und größere Reichweite hat die neue Version, der Preis für das Spitzenmodell ist ähnlich geblieben.


    Bei der Phantom 2 sind die Akkus einfach eigeklinkt und reichen rund 20 - 25 Minuten. Die Kamera wird bei allen Flugbewegungen mittels eines sogenannten Gimbals immer in der jeweiligen Position gehalten. Das Vorschaubild wird mittels W-Lan auf ein Telefon oder ein Tablet übertragen.


    Bei der Phantom 2 hat die Kamera HD Auflösung, die Phantom 3 arbeitet schon mit 4K. Fotos und das eigentliche Video werden auf einer Mikro Karte in der Kamera gespeichert, die Vorschau wird in VGA Qualität zur Fernsteuerung übertragen.


    Einige interessante Funktionen gibt es natürlich auch. Die Neigung der Kamera lässt sich Fernsteuern. Man kann der Drohne mittels Google Maps eine Flugroute vorgeben. Die darf bis zu 8 Km lang sein. Aktiviert man das Gerät fliegt es die Route automatisch ab und kehrt danach zurück.


    Apropos zurück. Verliert die Drohne den Kontakt zur Fernsteuerung, bleibt sie für 10 Sekunden in der Luft stehen und wartet. Empfängt sie bis dahin weiterhin nichts, steigt sie auf eine vorher eingestellte Höhe und kehrt automatisch zum Startpunkt zurück.


    Für einen ersten Eindruck könnt ihr hier gucken, was man damit zum Beispiel anstellen kann: https://www.youtube.com/watch?v=9OIv8rzsEpM


    Falls Interesse besteht, stehe ich gern mit weiteren Infos zur Verfügung.


    WICHTG für alle die sich kurzentschlossen ein Fluggerät zulegen, schließt auf jeden Fall eine EXTRA Haftpflichversicherung ab. Bis 5 kg Abfluggewicht darf jeder fliegen.


    PS wer versucht ein Fluggerät "das Ding hole ich mit Schrot vom Himmel" während dem Flug zu stören begeht einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr, hört nicht auf jede Oma die RTL wissen an euch ausprobieren möchte :grinning_squinting_face:


    Beste Grüße, Olaf

    ​- Vorbeugen ist besser als nach hinten fallen -

  • Hallo


    Ich will dir das ja nicht schlechtreden, aber ich habe einen Bekannten, der hatte auch eine Drohne um 1300€. Er hat dann eine Flugfreigabe beantragt und erhalten Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
    Doch seine Nachbarn haben ihn angezeigt als er Zuhaus geflogen ist (Reihenhaus), weil da eine Kamera angebaut war, so wie es Drohnen nunmal haben. Er arbeitet als Hausmeister bei der örtlichen Polizei und sind dann zu ihm nach Hause, haben ihm dann gesagt, dass er Zuhaus nicht mehr fliegen darf und die Anzeige würde dann fallengelassen werden!
    weiter waren wir auf einem Berg, er rumgeflogen und dann kamen ein paar Spaziergänger vorbei, die haben sofort die Polizei gerufen, worauf das Video vor Ort gelöscht werden mussste und es gab ein Platzverweis. Begründung, weil man Menschen nicht ohne Einverständnis Fotografieren oder Filmen darf!
    Im Prinzip ist so eine Drohne ja etwas sinvolles, aber fliegen geht nur ohne Ärger auf einem Modellflugplatz!
    Ich will damit nur sagen, dass man sich ganz schnell damit Ärger einhandeln kann.
    Gruss

    Gruss Tutnix :grosses Lachen:

  • Moin olafwausr,


    sicher ein Hobby bei dem ich mit genug finanziellen Spielraum auch eine Menge Spaß hätte.
    Die Googlefunktion würde mich ja reizen und die Aufnahmen wären mit Sichdrheit fantastisch.


    Wie hoch kann die DJI Phantom 2 steigen? Ich frage nur weil ich mir gern die möglichen Luftaufnahmen vorstellen möchte.


    Aber mal Tacheles. Ich bin kein Gegner solcher Drohnen, sondern hätte daran auch sicher selber einen riesen Spaß.
    Aber im Szenariofall sehe ich die Drohnen nur als bedingt nützlich an. Nämlich solange sie volle Batterien haben und die sind im Zweifelsfall schnell leer und dann kann ich vom Boden aus nur noch die Ameisen erforschen.
    Würde also heißen 1.300 Flocken für die Drohne undein paar weitere Hunderter für eine autarke Stromversorgung. Sorry da muss ich passen und werde vielleicht mal drüber nachdenken wenn die Kinder aus dem Haus sind. So etwa in 20 Jahren. :peinlich:
    Desweiteren wäre mir im Szenario der gefährliche Eingriff in den Luftverkehr ziemlich schnuppe wenn so nen Ding über mejnem Hoheitsgebiet zu spionieren meint, werde ich es ganz unverfänglich und ohne Schrot in einen teuren Haufen für die gelbe Tonne verwandeln!


    Einen schönen Gruß
    littlewulf

    1800 wie 2021 = 1Oz Gold = 1 Maßanzug! Geld ist übrigens aus Papier.

  • Moin zusammen,


    Zitat von Tutnix;256577

    ...die haben sofort die Polizei gerufen, worauf das Video vor Ort gelöscht werden mussste und es gab ein Platzverweis. Begründung, weil man Menschen nicht ohne Einverständnis Fotografieren oder Filmen darf!...


    die Rechtslage in Östereich und der Schweiz ist mir nicht so geläufig. Hier ist das reine Anfertigen wohl schon tatsächlich nicht so ohne weiteres "erlaubt".


    In Deutschland hätten sich die Beamten aber schon ziemlich weit aus dem Fenster gelehnt. Das Kunsturheberrechtsgesetz regelt hier erst mal nur die "Veröffentlichung" von Bildern. Das bloße Anfertigen für den eigenen Gebrauch ist hier zunächst nicht abgedeckt. Für eine Weisung die Aufnahmen zu löschen, müssen die Beamten in das Gefahrenabwehrrecht wechseln und die durch Tatsachen belegte konkrete Gefahr einer späteren (strafbaren) Veröffentlichung begründen.


    Eine in der Regel durch die Rechsprechung akzeptierte "Mindermaßnahme" zur Löschung, ist die Feststellung der Personalien des "Fotografen" durch die Polizei, um die Grundlage für einen ggf. später notwendig werdende Strafverfolgung zu legen.


    Das ist häufig sehr unbefriedigend, wenn durch eine Veröffentlichung ein eventueller Schaden eingetreten ist und der Fotograf behauptet, dass er die Bilder nicht veröffentlicht hat, sondern dass sie ihm gestohlen worden sind...


    Problematischer ist der Fall der Drohne über "bewohntem Raum". Hier kann ggf. sogar eine Straftat beim reinen Anfertigungen von Bildern liegen


    § 201a StGB - Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1.
    von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
    2.eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
    ...


    Allerdings ist z.B. das Wäscheaufhängen im Garten kein höchstpersönlicher Lebensbereich ...es sei denn, ich mache es gerne nackt :face_with_rolling_eyes:


    Das ganze ist ein verflixt komplexes Thema, bei dem gerade durch die Polizei immer noch gerne, in Unkenntnis der Rechtslage, "...das löschen wir jetzt mal!" angeordnet wird.


    LG
    Grauer

  • Das war in Deutschland!


    Ich würde es auch nicht gut finden wenn mich fremde oder Nachbarn einfach filmen wenn sie wollen!


    Gruss

    Gruss Tutnix :grosses Lachen:

  • AAAAlllllllllssssssooooo........


    Generell gilt, das Flugmodelle - und um nichts anderes geht es - (sofern sie nicht gewerblich genutzt werden) von jedem bis in eine Höhe von 100m geflogen werden dürfen.
    Zu Flugplätzen ist ein Abstand von 1,8 km einzuhalten. Die DJI Phantom hat die Flugverbotszonen übrigens intern gespeichert,
    so das es nicht möglich ist, versehentlich dort hinein zu geraten.
    Autobahnen, Eisenbahnstrecken, Unfälle, Katastrophen etc. sind aber absolut TABU


    Laut Luftfahrtsrecht, sind "ordnungsgemäße Überflüge" über Grundstücke zu dulden. Eine Grenze für die Flughöhe ist im Gesetz nicht festgeschrieben.
    Wer will einem Rettungshubschrauber oder einer Passagiermaschine verbieten sein Grundstück zu überfliegen?
    Sind 500m Höhe ok? Wenn ja was ist mit 450 m? oder 100m ?


    Leider sind viele Menschen durch RTL und Bild "vorgebildet" und wissen ganz genau Bescheid.
    Mit Datenschutz hat es wohl kaum was zu tun wenn jemand aus der Vogelperspektive als kleiner Punkt zu sehen ist.
    Derjenige der dagegen vorgehen möchte und auf den Bildern nicht zu erkennen ist - was will derjenige eigentlich?


    Das ich mit meinem Fluggerät nicht bei Nachbars vorm Fenster parke, dürfte wohl jedem klar sein.
    Schon aus 20 m Entfernung ist aber absolut nichts mehr zu erkennen.


    Dabei frage ich mich auch immer, was manche Leute für ein Selbstbewusstsein haben müssen, wenn sie meinen,
    sie wären so interessant, das es wert wäre, sie zu filmen.


    Ein weiteres Thema ist das Veröffentlichen. Für private Zwecke darf fast alles gemacht werden, sofern ich niemanden beeinträchtige.
    Die Filme/Bilder auf einschlägige Plattformen Youtube / Fratzenbuch etc. sollte nur passieren, wenn alles rechtens ist oder eine Genehmigung
    vorliegt ODER es sich um einen "öffentlichen Aufzug" handelt.
    Umzüge, öffentliche Veranstaltungen etc. dürfen gefilmt und veröffentlicht werden. Dabei sollte aber immer darauf geachtet werden, NIEMALS jemanden zu gefährden.
    Über Menschen würde ich niemals fliegen wollen. Technik kann immer mal versagen.



    Um gegen übereifrige Ordnungshütern gewappnet zu sein, habe ich mir entsprechenden Gesetzestexte ausgedruckt und habe sie immer dabei.
    Auch Polizisten können nicht alles wissen.


    Gebraucht habe ich es bisher aber noch nicht.


    Wen es interessiert, der findet hier eine recht gute Erläuterung: http://hoesmann.eu/drohne-und-recht/


    und zu guter letzt, hier ist noch was zum ansehen: https://www.youtube.com/watch?v=3f4rxSTwkUw


    Beste Grüße, Olaf


    [COLOR="silver"]- - - AKTUALISIERT - - -[/COLOR]


    Noch etwas zur Dateneingabe für autonome Flüge, das geht leider nicht mittels Koordinateneingabe, ist nicht vorgesehen


    Beste Grüße, Olaf

    ​- Vorbeugen ist besser als nach hinten fallen -