Autogarage als temporäres Fluchtziel/ Schutzort

  • Auch ein Mofa ist ein angemeldetes Kraftfahrzeug. Außerdem lässt es sich im Krisenfall sehr gut nutzen, eventuell sogar mit Hänger. Bleibt nur noch das Problem bei der Lagerung von nicht KFZ typischen Dingen.


    Door Miesegrau


    Nutzt seine Garage natürlich gesetzeskonform.....:face_with_rolling_eyes:

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom..........;-)

  • Bevor wir hier zu Gesetzeslagen spekulieren, sollte der TE einfach mal in die Bauordnung des betreffenden Bundeslandes schauen. Die gibt es in der Regel online und lässt sich mit der Suchfunktion des Browsers relativ einfach nach "Garage" durchsuchen. Interessant wäre auch, bei der Kommune die Einstufung der jeweiligen Fläche zu erfragen und welche Regeln es für dort stehende Garagen gibt.


    Insgesamt würde ich das aber nicht so eng sehen: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und dass das örtliche Bauamt furchtbar daran interessiert ist, was jemand in seiner Garage macht, scheint mir auch unwahrscheinlich. Solang niemand was ungenehmigt baut oder die äußere Kubatur eines Gebäudes verändert, sind die normalerweise froh, wenn die sich keine zusätzliche Arbeit aufhalsen.

  • Vielen Dank für die vielen nützlichen Anregungen und Ratschläge!
    Ich denke, dass ich mich für den Kauf entscheiden werde.


    Viele Grüße Andræ