Wohnwagen auf Einfahrt? (Vermietererlaubnis..?)

  • Moin Forum,
    mir wurde ein kleiner Wohnwagen kostenlos angeboten, der hier auf die schmale Einfahrt neben das Haus passen würde.


    Ich denke dabei an eine zusätzliche Lagermöglichkeit. Der Wohnwagen würde direkt am Zaun des Nachbarn stehen, der Nachbar wäre damit einverstanden.


    Zwischen dem WW und der Hauswand würde ein Durchgang von etwa 1 Meter Breite verbleiben, die Einfahrt wird nur von mir als Mieter genutzt.
    (Zugang zu Nebengebäude / Gartenseiteneingang...)


    Meine Frage, muss ich das Aufstellen des nicht zum Strassenverkehrs angemeldeten Wohnwagens vom Mieter genehmigen lassen?


    Wer von euch kennt sich bitte mit einer solchen Frage aus, über einen Hinweis würde ich mich sehr freuen? :)



    Euch allen noch eine schöne Restwoche


    wünscht Michel

  • Du Meinst vermutlich "vom VERmieter"?


    Das kommt darauf an (klassische Antwort).
    Kommt drauf an, was Du genau gemietet hast (gehört die Einfahrt dazu), wozu die Einfahrt eigentlich gedacht ist (Untergrund, Brandschutzzone, Feuerwehrzufahrt, ...), wer die Einfahrt noch nutzen darf und ob von dem Wohnwagen eine Gefahr (Brandgefahr, gefährliche Flüssigkeiten, scharfe Kanten, ...) ausgeht.


    Alles nicht so einfach :winking_face:


    Ping

    [SIZE=2]Krieg ist Frieden, Freiheit ist Sklaverei und Unwissenheit ist Stärke.[/SIZE]

  • Hallo,


    lt. deinem Profil kommst du aus Deutschland. Dann gibts verschiedene Dinge die du beachten musst.


    - Aus Sicht der Strassenverkehrsordnung darf ein zulassungspflichtiges Fahrzeug - zu denen auch (Wohn-)Anhänger zählen - im abgemeldeten Zustand nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt oder bewegt werden. Es müsste also geklärt werden, ob die Einfahrt privates Gelände oder öffentlicher Verkehrsraum ist.


    - Aus Sicht der Versicherungspflicht muss ein (abgemeldetes) Fahrzeug, das auf einem nicht umfriedeten Grundstück abgestellt ist, versichert werden (Haftpflicht). Denn es könnte z.B. ein kleines Kind auf dem Dreirad vom Gehweg abkommen, in die Einfahrt radeln und z.B. gegen die Anhängerdeichsel fahren und sich verletzen. Andernfalls könnte es für den Halter des Wohnanhängers teuer werden. Auch von einem abgestellten Fahrzeug können Gefahren ausgehen. Die Gerichte kennen da keinen Spass. Google spuckt da einiges zum Thema aus. Die Versicherungen informieren auch darüber, wann ein Grundstück als "umfriedet" gilt. Das muss kein 2m-Metallzaun sein, da genügt offenbar auch eine "Umzäunung" aus Blumenkübeln oder ein rot-weisses Flatterband ringsum.


    - Aus Sicht des Baurechts gibt es je nach Landkreis, Bundesland oder Kommune örtliche Vorschriften, die z.B. das Abstellen (d.h. über kurzzeitiges Parken hinaus) von Wohnmobilen in reinen Wohngebieten generell untersagen, egal ob am Strassenrand oder auf privatem Grund. Ähnlich gibt es Vorschriften, die die Fläche zwischen einer Garagenausfahrt und dem Beginn des öffentlichen Verkehrsraums regeln. So dürfen mittlerweile fast nirgends mehr Garagen mit dem Tor direkt an die Grundstücksgrenze geplant werden, weil man beim Ausparken rückwärts ohne richtige Sicht ggf. sofort über einen Gehweg (Fussgänger, Kinder) in die Strasse stossen muss. Das soll durch eine Freifläche mit mindestens einer "Autolänge" zwischen Garagentor und Grundstücksgrenze vermieden werden. In diesem Zusammenhang kann es Regeln geben, die das dauerhafte Abstellen von Fahrzeugen auf eben dieser Freifläche untersagen (z.B. wenn die Garage für andere Zwecke genutzt wird und das Auto dauerhaft davor steht - weil es dann wieder zu wenig "Rangierraum" bis zum öffentlichen Verkehrsraum gibt usw.


    - Aus Sicht des Mietrechts kann ggf. der Vermieter bestimmte Dinge im Mietvertrag oder in einer verbindlichen Hausordnung regeln. Wenn er in deinem Fall nichts dagegen hat, würde ich mir das Einverständnis schriftlich geben lassen.


    - Schliesslich haben Polizei und Ordnungsämter ein waches Auge auf alles was formal als "illegale Müllablagerung" klassifiziert werden kann. Dazu gehören auch abgemeldete Fahrzeuge auf Privatgrundstücken, mindestens, wenn das Fahrzeug entsprechend "verranzt" aussieht. Das kann bis zur amtlich angeordneten Entsorgung auf deine Kosten gehen.


    Grüsse


    Tom

  • Moin,
    die Einfahrt neben dem Haus ist Privatgelände, von mir als Mieter mitgemietet. Der Wohnwagen würde in etwa 10 Meter Abstand von dem öffentlichen Bürgersteig stehen, ein Zaun oder ein Tor ist nicht vorhanden.


    Der WW befindet sich in einem guten Zustand, und soll noch in diesem Frühjahr auf einem Privatgelände eines befreundeten Landwirtes als ein "Mobiles-Wochenendhäuschen" in einem Waldgebiet an einem umzäunten Baggersee ein Plätzchen finden...


    Bewegung des WW dann mit einem "Roten Nummernschild" zwecks Überführung.


    2-3 Monate würde der WW dann hier in der Einfahrt stehen.(Umbau/Lackierung, etc..) Die Genehmigung durch den Vermieter sollte kein Problem sein.
    (Wenn überhaupt..?)


    Gruss Michel


    P.S. Haftpflichtversicherung für alles rund um das Grundstück zahle ich als einen jährlichen Festbetrag an den Vermieter.

  • Hallo Michel,


    wenn der WW eh in ein paar Monaten weg soll würde ich da jetzt kein Fass aufmachen.


    Lediglich mit der Haftpflicht würde ich aufpassen. Ob der Wohnwagen in der HPV deines Vermieters mit drin ist wage ich zu bezweifeln.

  • Zitat

    Lediglich mit der Haftpflicht würde ich aufpassen. Ob der Wohnwagen in der HPV deines Vermieters mit drin ist wage ich zu bezweifeln.


    Moin Omawa,
    du hast sicher sehr recht, man macht sich kirre wegen gar nix. Ich lasse mir den WW hier einfach hinstellen, der Nachbar sagt okay, ich lackiere und baue den WW um, und dann ab damit in die Pampa... :face_with_rolling_eyes:


    Aber vielen Dank für die Hinweise von Tom, diese Hinweise waren mir nicht bekannt. :Gut:


    Der Nachbar hat übrigens seinen WW, den er alle paar Jahre einmal selten nutzt, unangemeldet in einem Carport an der Grundstücksgrenze untergestellt, und bisher keine Probleme, wie er mir versichterte.


    Gruss Michel