EU-Norm bei Schlafsäcken / Persönliche Werte

  • Hallo!


    Seitdem es die EU-Norm für Schlafsäcke gibt, und versucht wird, einheitliche Angaben zu Thema "Verwendungstemperatur" zu machen, wird die "Extremtemperatur" bis zu der ein Schlafsack verwendbar sein soll folgendermaßen definiert: "Dieser Wert wird für eine “Standard-Frau” (25 Jahre, 60 kg, 1,60 m) unter starker Kältebelastung berechnet. Hier besteht erhöhtes Risiko der Unterkühlung."
    Um dieses zu ermitteln werden Tests in einer Kältekammer gemacht. Es wird dabei davon ausgegangen, dass die Person im Schlafsack einen Trainingsanzug und Strümpfe trägt.


    Das heißt doch jetzt im Umkehrschluss, dass man diese Werte für Notsituationen in denen man logischerweise absolut keinen Wert mehr auf Komfort legt, durch das anbehalten von Kleidung usw. sogar noch etwas strecken kann, oder nicht?


    Noch mal: Damit meine ich nicht(!) :face_with_rolling_eyes:, dass jetzt jemand mit einem Schlafsack der mit 0 Grad Extremtemperatur angegeben ist, in der Antartkis Urlaub machen soll...
    Aber das man damit rechnen kann, mit so einem Schlafsack bei Anbehalt aller Kleidung und einem guten Feuer evtl. auch eine Nacht mit, z.B. -7° durchstehen (nochmal: gemeint ist nicht(!) friedlich entspannt in der Jugendherberge zu schlafen) zu können. Abzüglich natürlich der persönlichen Werte, die sich, abhängig vom individuellen Temperaturempfinden und körperlicher Voraussetzungen, natürlich unterscheiden.


    Was meint ihr?

  • Theoretisch ja, praktisch kommt da noch das subjektive Kälteempfinden dazu.


    Da deine Kleidung letztlich auch nur ein sehr körpernah geschnittenes Schlafsackinlet ist sollte dein Beispielfall tatsächlich machbar sein. Es macht sicher einen Unterschied, ob du mit einer langen Unterwäschegarnitur aus Baumwolle oder aus der 600er- Serie von Woolpower.