Viele Bürger in Mietwohnungen, die sich gerne für den Ernstfall auch nur ein wenig vorbereiten möchten, stoßen spätestens bei dem Punkt alternative Erhitzung von Wasser oder Nahrung wenn Strom weg an ein eher rechtliches Problem.
In vielen Mietverträgen wird zum Schutz der Bewohner und des Eigentums die Klausel
Verbot der Lagerung und Aufbewahrung von Heizöl oder feuergefährliche Stoffe auf dem Grundstück, Gebäude und Wohnung eingefügt.
Selbst der weist in seiner Broschüre oder deren Seite darauf hin,
sich nur schon für den eventuellen Stromausfall
alternative Möglichkeiten wie Spirituskocher oder Trockenspirituskocher (Trockenbrennstoff) bereitzuhalten.
Somit stellt sich für den ein oder anderen Mieter die Frage, wie eine Vorratshaltung betreiben,
wenn die Aufbewahrung von Campinggas, Spiritus, Trockenbrennstoff o ä untersagt ist.
Klar, man kann sich der Klausel auch widersetzen, nach dem Motto Vermieter kann das eh nicht kontrollieren.
Sollte es allerdings zum Brand kommen kann schnell ein Gutachter zur Stelle sein, der die Lagerung feuergefährlicher Stoffe feststellt und spätestens dann dem Mieter mindestens eine Teilschuld zugesprochen wird.
Selbst bei dem ein oder anderen Haushalt kann schon ein paar Flaschen Desinfektionsmittel versicherungstechnisch zum Verhängnis werden.
Zumindest, wenn es der eigenen Versicherung gar nicht bekannt war.
Es gibt auch keine eindeutige VOs oder Urteile, aus den ein Anhalt zur Lebensnotwendigkeit oder dergleichen hervorgeht.
Bleibt die Frage für den ein oder anderen im Raum, wie vorgehen, ohne sich selbst möglichen Ärger zu produzieren ...