Problematik bei Lagerung und Aufbewahrung von brennbaren Stoffen

  • Viele Bürger in Mietwohnungen, die sich gerne für den Ernstfall auch nur ein wenig vorbereiten möchten, stoßen spätestens bei dem Punkt alternative Erhitzung von Wasser oder Nahrung wenn Strom weg an ein eher rechtliches Problem.


    In vielen Mietverträgen wird zum Schutz der Bewohner und des Eigentums die Klausel
    Verbot der Lagerung und Aufbewahrung von Heizöl oder feuergefährliche Stoffe auf dem Grundstück, Gebäude und Wohnung eingefügt.


    Selbst der weist in seiner Broschüre oder deren Seite darauf hin,
    sich nur schon für den eventuellen Stromausfall
    alternative Möglichkeiten wie Spirituskocher oder Trockenspirituskocher (Trockenbrennstoff) bereitzuhalten.


    Somit stellt sich für den ein oder anderen Mieter die Frage, wie eine Vorratshaltung betreiben,
    wenn die Aufbewahrung von Campinggas, Spiritus, Trockenbrennstoff o ä untersagt ist.


    Klar, man kann sich der Klausel auch widersetzen, nach dem Motto Vermieter kann das eh nicht kontrollieren.
    Sollte es allerdings zum Brand kommen kann schnell ein Gutachter zur Stelle sein, der die Lagerung feuergefährlicher Stoffe feststellt und spätestens dann dem Mieter mindestens eine Teilschuld zugesprochen wird.


    Selbst bei dem ein oder anderen Haushalt kann schon ein paar Flaschen Desinfektionsmittel versicherungstechnisch zum Verhängnis werden.
    Zumindest, wenn es der eigenen Versicherung gar nicht bekannt war.



    Es gibt auch keine eindeutige VOs oder Urteile, aus den ein Anhalt zur Lebensnotwendigkeit oder dergleichen hervorgeht.



    Bleibt die Frage für den ein oder anderen im Raum, wie vorgehen, ohne sich selbst möglichen Ärger zu produzieren ...

  • Also ich denk mir mal, daß eine Bevorberatung von Gaskartuschen, Esebit durch einen Camper/Bergsteiger in einem üblichen Umfang keine Verletzung mietvertrags-rechtlicher Nebenpflichten darstellt. Zur Üblichkeit: was hält ein durchschnittlicher Camper usw. für seine Touren so vor ? Man muß sicherlich nicht jede Gastartusche einzeln kaufen . Wieso kein Six-Pack mit Spiritus zum Fensterputzen und ein paar Liter für die Petroliumlampe auf dem Balkontisch.


    Da wären dann noch für Großgriller 3 Vorratssäcke Holzkohle .


    Eine Wohnung ist ja kein Luftverkehrsfahrzeug mit entsprechenden Vorgaben. 10 Dosen Haarspray können auch gefährlich werden, vielleicht noch in Verbindung mit Nagellackentferner und was die dame des Hauses sonst noch im Kosmetiktäschchen hat.


    Wenn sämtliche Gefahrenquellen verboten wären, müssten wie zB in einem Pflegeheim Kerzen, Teelichter und Rauchen generell in einer Wohnung verboten sein.


    Ganz modern sind ja auch die Ethanol-Brennstellen zum Anschauen in der Wohnung.


    Wir hatten hier ja kürzlich die Diskussion über das Mitführen von Treibstoffen in Fahrzeugen. Ich habs nicht weiter überprüft , wie das jetzt mit den 60 l Gebinden und einer Obergrenze von 240 ? l in Privatfahrzeugen ist.


    Ich kenne es bisher nur mit der Grenze von 60 l . 3x 20 Liter für den Benzinkocher reichen eine gewisse Zeit.


    Juristisch ist dann auch die Frage spannend , ob die Bude auch vollkommen abgebrannt wäre, wenn die 10 Gaskartuschen nicht in der Wohnung gelegen wären, oder andersrum: waren die gelagerten Brennstoffe verantwortlich für eine Schadensvergrößerung.


    Klar ist natürlich die Haftung, wenn man mit brennbaren Stoffen nicht sorgfältig umgeht, und dadruch der Brand erst entsteht. Aber das kann ja schon mit einem Adventskranz oder einem Weihnachtsbaum passieren .


    Ansonsten bleibt nur noch , in der Stunde der Not als vertragstreuer Mieter den Mietvertrag als Heizmaterial zu verwenden.




    Frieder

  • Wenn man sich in einer Mietwohnung - bzw. dem zugehörigen Keller - schon brav und artig an solche Vorgaben halten möchte, dann sollte man auch bedenken, das die Maximalmengen meines Wissen nach nicht pro Mieter/Kellerraum gelten, sondern in ihrer Gesamtheit pro Haus gerechnet werden. Und da kommt schnell mal was zusammen: Der eine ist Prepper und hat 40L Petroleum im Keller, der nächste findet es doof, für seinen Ethanolkamin den Brennstoff immer in überteuerten 1L-Flaschen zu kaufen und hat deshalb 30L davon in seinem Keller gebunkert.


    Wieder ein anderer hat bei seinem letzten Polenurlaub nicht nur sein KFZ sondern auch seine sämtlichen Reservekanister befüllt und lagert das gute Zeug nun ein und dessen Nachbar hat als Hobby-Elektroniker gar noch grausliche Kilo-Mengen an Natriumpersulfat gebunkert, wer weiß, wann es gänzlich verboten sein wird für Privatabnehmer. Und beim Aceton-Kauf im überteuerten Baumarkt wurde er auch schon mal schief angeschaut - also holt er es sich in 5L-Kanistern vom lokalen Farben-Dealer. Der fragt wenigstens nicht so dumm.


    Da kann in Summe ordentlich was zusammenkommen ...