Internet-Versandhandel

  • Habe ich gerade von meiner Zoll Quelle bekommen


    Gruss Oli


    Internet-Versandhandel im Zusammenhang mit ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr


    Internethandel:


    Künftig sind bei allen Fällen des Internet-Versandhandels die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung im Zusammenhang mit der Ausfuhrlieferung im nichtkommerziellen Reiseverkehr ausgeschlossen


    Beispiel:
    Kauf bei Amazon , Ebay,
    Kauf bei einer Firma im Internet mit Lieferung an eine Adresse innerhalb der EU (z.B. Verwandte oder Bekannte, Paketdienst, usw..)


    In diesen Fällen kein Stempel.



    Bei Problemen bitte die beiliegende PDF Datei aushändigen.





    Weiterhin noch das Schreiben von ZOAR.


    Betr.: Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke; Internet-Versandhandel im Zusammenhang mit Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr


    Bezug: Vfg. Der BFD Nord vom 7. September 2015, A 0693-1/15-ZF 3103


    Die Bezugsverfügung, habe ich -gemeinsam mit der Vfg. der BFD Südwest vom 9. September 2015 A 0693 - 4/14 3111- mit meiner E-Mail vom 10. September 2015 A 0693 B 320101 bekanntgegeben.
    Bei einer telefonischen Rücksprache mit dem zuständigen Bearbeiter der BFD Südwest wurde nochmals bestätigt, dass in den in Rede stehenden Fällen (Bestellung und Kauf per Internet, Lieferung an einen Paketshop o.ä. in Deutschland, Abholung und Ausfuhr durch den ausländischen Abnehmer) keine steuerfreie Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 3a UStG vorliegt, da ein Verkauf über den Ladentisch nicht vorliegt und der Liefergegenstand nicht allein vom ausländischen Abnehmer befördert wird.
    Eine Ausfuhr- und/oder Abnehmerbestätigung durch die Zollstelle ist in diesen Fällen nicht vorgesehen.


    Ich bitte die Reisenden durch Aushang des beigefügten Hinweises an geeigneten Stellen zu informieren.


    Im Auftrag

  • Hei,


    kann das irgendwer in "verständlich" übersetzen? :winking_face:
    Bzw. ein Beispiel anführen, wo das zutrifft?



    Grüße,


    Tom

  • Verstehe ich das richtig, dass nun auch unterhalb der Freigrenze , also quasi immer, EUSt anfällt, wenn ich mir etwas per Internet-Handel schicken lasse?


    Legend, heute etwas langsam :face_with_rolling_eyes:

  • Dass ich absolut nicht verstehe, worum es geht, liegt hoffentlich daran, dass das nur die Schweizer Seite betrifft.


    Falls das für uns im großen Kanton auch relevant wäre, dann würde ich mich freuen, falls das jemand etwas laienverständlicher erklärt.

  • es heisst, wenn ich als Schweizer etwas in die CH einführen möchte, ich die MwSt nicht mehr zurück bekomme wenn ich es von einem Internetversandhandel habe, ausser ich habe es von einem Laden.
    Doppelt Pech wenn ich über 300.- CHF bin, dann bezahle ich noch 8% MwSt.


    Ist natürlich jetzt für viele Schweizer nicht mehr interessant, erstens habe ich die 19% nicht mehr und dann kommen je nachdem noch die 8% dazu. D.h. ich zahle am Schluss den Deutschen Preis + 8%.
    Früher waren es immer: Deuschter Preis -19% + 8% oder unter 300.- CHF Deutscher Preis – 19% und das beim aktuellen Euro, da hat man einiges gespart.


    Gruss Oli


    PS: Für euch im grossen Kanton ändert sich nichts