Hilfsmittel zur Gleisquerung

  • Hatte schon den Vorschlag das man über Gleise der DB geht ...
    Allerdings müsst dann der Shelter am Bahnhof verladen werden und mit dem entsprechenden Kran auf das Grundstück gehoben werden.
    Dazu passen aber die Höhenunterschiede nicht (ca. 1,50 unter dem Gleisbett) und die Entfernung zum Gleis (ca. 7 m?) ... wenn die Kiste wo anders auf dem Grundstück abgeladen wird bekomme ich die ohne Hilfsmittel nie wieder runter.


    Auch wenn das mit der Bundesbahn um ein vielfaches unkomplizierter ablaufen würde wie mit der Stadt.
    (Geschätzte Kosten, 2 Spanferkel + 100 l Bier)
    ... dafür mit Fachpersonal und Material.... an einer Hauptverkehrsstrecke.


    Das Geld und die Zeit für den Rechtsweg habe ich einfach nicht.




    für einen Kran ist die Strecke zu weit und ein Stromkabel ist um Weg.

  • Hallo Grummel,


    Mit einem Unimog kommst Du problemlos über die Schienen. Damit und einer Winde und ein paar runden Baumstämmen unter dem Container verschiebst Du den Container auf dem Gelände wo immer Du den hin haben willst....so habens schon de alten Ägypter beim Bau der Pyramiden gemacht....

    Edit: Wie wärs wenn Du mal beim örtlichen THW vorbeischaust, vielleicht hätten die Lust auf eine kleine Übung ?


    Gruss, Udo

  • Ganz ehrlich... ich würde das jetzt einfach erledigen mit einer der vorgeschlagenen Varianten. Wenn die Genehmigung noch kommt ist es gut. Wenn nicht... dann wäre es max. eine Ordnungswidrigkeit... und eigentlich ist alles ein Missverständnis gewesen... immer vorausgesetzt Du bist absolut sicher dass das Gleis stillgelegt ist. Wobei ich damit niemanden zu irgendwas anstiften möchte. Wo kein Kläger da kein Richter.
    Anscheinend hat es Dein Vorgänger ja ähnlich gemacht?
    Gruß
    Bilbo3000

  • Wenn "die" wollen, können "die" das zu einer Straftat aufblasen.
    So wie ich "die" kennengelernt habe werden "die" das auch ... nur zum zeigen ist wer am längeren Hebel sitzt.
    Heist WBK weg, Schuldienst Ade und auch sonst Essig mit jeder Position die mit Menschen und Verantwortung zu tun hat.

  • Dann schreib nochmals eine Mahnung mit Fristsetzung. Ggf. drohe "denen" dabei mit einer Untätigkeitsklage. Immer vorausgesetzt Du hast genug Zeit gegeben für eine Entscheidung.


    So eine Klage ist für die Verwaltung auch nervig da ggf. teuer UND ein Richter möglicherweise unangenehme Fragen öffentlich stellt. Da wird man lieber das Problem auf kleinem Weg vom Hals haben wollen.


    Gruß
    Bilbo3000

  • Zitat von bilbo3000;306012

    ich würde das jetzt einfach erledigen mit einer der vorgeschlagenen Varianten. Wenn die Genehmigung noch kommt ist es gut. Wenn nicht... dann wäre es max. eine Ordnungswidrigkeit


    Öhh, nein. Führt der Eigenbau schon zu einem Sachchaden oder wird unterstellt, dass die Konstruktion zu einem Sach- oder Personenschaden führen kann, liegt man schnell im Bereich einer Strafanzeige nach Strafgesetzbuch



    § 315
    Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr


    (1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er


    1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,

    2.
    Hindernisse bereitet,

    3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder

    4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt


    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    (3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter


    1.


    a) einen Unglücksfall herbeizuführen oder


    b) eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder

    2.


    (4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
    (5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.





    Blaue Hervorhebungen von mir.
    Unabhängig von enem möglicherweise glimpflichen Ergebnis (Einstellung gegen Bußgeld), möchte Grummel sowas sicher nicht auch noch an den Hacken haben.


    Der Kumpel von Asdrubal hätte das sicherlich auch nicht gebraucht:


    Zitat von Asdrubal;304305

    Das würde ich aber sehr genau abklären. Ein Kumpel von mir hat für ein Kunstprojekt einen Filmdreh auf Bahnschienen machen müssen. Das war genau so eine Strecke, die nur noch von einem Dampfeisenbahn-Fan-Verein befahren wird. Er hatte sich den Fahrplan besorgt, es schien also alles sicher. Und dann machten die Hobbybahner eine Probefahrt eine Woche vor ihrem Museumsbahn-Wochenende, um sicherzugehen, dass alles funktioniert. Das Ende vom Lied waren ein überfahrener Kamerakoffer, Schrammen vom Sprung in die Schlehenhecken und tatsächlich eine Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr, die dann aber irgendwann nicht weiter verfolgt wurde.

  • ... sicher nicht.
    Deshalb habe ich ja gefragt.


    Was mich ärgert ist vor allem die Informationspolitik (ausschweigen), die Herren auf dem Amt sind nicht die einzigen die entscheiden müssen wie es weiter geht.
    Zudem verstehe ich nicht wo das Problem liegt, liegt auch da dran das mich keiner aufklärt/es mir als Außenstehender völlig unverständlich ist.
    Naja, ich besuche heute mal jemand, mal sehen.