Transport von Benzin, Diesel, Gas

  • Vom Thread Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten angeregt bin ich der Frage nachgegangen viel Benzin und Diesel man im Auto mitführen darf.


    Nach viel Halbwissen und Vermutungen im Internet bei dem auch der ADAC sich nicht mit Ruhm bekleckert hat, hab ich folgendes heraus gefunden. (Vorsicht die angegeben 20 Liter vom ADAC sind falsch und es gibt sehr wohl gesetzliche Regelungen!)
    Die soviel beschrieben 20 Liter Kanister für den privat PKW sind Zoll Beschränkungen bei Einführung nach Deutschland. Vorsicht, andere Länder haben andere Einfuhr- und Transportvorschriften.


    In Deutschland darf ich 333 Liter Benzin und 1000 Liter Diesel transportieren z.B. in Externe Tanks. Habe ich aber nur tragbare Reservekanister, darf ich nur 60 Liter befördern. Letzteres dürfte wohl meistens bei dem Standarduser zutreffen.
    Befestige Tanks am Fahrzeug z.B. der normale Tank plus Reservetank dürfen 1500 Liter nicht überschreiten. Zusätzlich kann man am Anhänger einen weiteren Tank befestigen der 500 Liter fassen darf.


    Nachzulesen im ADR / GGVSE im Teil 1 Allgemeine Vorschriften.

    • 60 Liter Beschränkung für Reservekanister, 1500 / 500 Liter fest verbaute Tanks im Kapitel 1.1.3.3 a)
    • 333 Liter Benzin 1000 Liter Diesel Beschränkung im Kapitel 1.1.3.6.3


    Es gibt wohl noch ein paar Sonderregelung für Unternehmer die z.B. Ihre Baumaschinen transportieren. Das spielt wohl für uns aber keine Rolle. 60 Liter in Reservekanistern ist unsere Grenze.


    Weitere Tipps für alle möglichen Gefahrstoffe wie z.B. Gasflaschen gibts vom TüV als PDF zusammen gefasst. Erstaunlicherweise darf man 333 Kilogramm Propangas mitführen. Im Vergleich zu Benzin gibt es hierbei aber keine "Reservekanister Beschränkung" Hier werden noch ein paar konkret Fragen beantwortet.


    Wer also Zweifel hat wie viel Gasflaschen er im Keller und Garage Lagern darf, sollte seinen 333Kg Gasflaschenvorrat einfach im Auto lagern! :Sagenichtsmehr: :grosses Lachen:


    Gruß
    Nachtfalke

  • Sehr schön, danke.

    Ich träume immer noch davon einen HSP-Anhänger mit Bootstanks für einige 100 Liter Heizöl fürs Stromaggregat auszurüsten.
    Jetzt weis ich, wie viel im Doppelboden mit entsprechender Befestigung "verschwinden" dürften....

    Gruss

    Michael

    Dies ist meine Meinung. Jeder kann seine eigene Meinung und eine andere haben. Aber dies ist meine Meinung.

  • Zitat von Funker;51654

    ... einen HSP-Anhänger ...


    Hallo Michael


    Für die Foris, die nicht in beiden Foren angemeldet sind ist es sehr schwierig sich unter "HSP-Anhänger" was konkretes vorzustellen.


    Bitte nen Link posten, noch besser wäre wenn Du hier erklären könntest was für Dich ein HSP-Anhänger ist.


    Danke


    LG Eterus

  • Sorry Eterus...

    Man könnte es auch einen Flucht-Fahrzeuganhänger nennen.

    Wird es damit klarer?

    Notreserven für Nahrung, Trinken (Wassermacher, erste direkte Notvorräte)
    Zelte etc.
    Medikamentenkoffer
    Kleidung
    Persönlicher Bedarf
    (Und natürlich Amateurfunk - Notfunk, meine Waffen und Munition)

    Das wäre darunter zu verstehen.

    Weider ein leuchtentes Bespiel was man unter HSP-Anhänger versthen kann.
    Ich meinte nicht den "Fan"


    Gruß


    Michael

    Dies ist meine Meinung. Jeder kann seine eigene Meinung und eine andere haben. Aber dies ist meine Meinung.

  • GUt das es die Sufu gibt...
    Ging mir grad um folgende Problematik:
    Grenzpendler, die im Nachbarland steuerbegünstigt voll tanken, dürfen künftig nicht nur einen einzigen Reservekanister, sondern beliebig viele Kanister mit über die Grenze bringen. Es bleibt allerdings bei der bisher steuerfreien Höchstmenge: 20 Liter.


    Mein konkretes Problem dazu:
    Ich habe ein "Sonderkfz-Wohnmobil" umgebauter Oldtimer der auch schon zu Expeditionsfahrten ngenutzt wurde. ( Allerdings nciht von mir)


    Zusätzlich zum 120 Liter Tank (Diesel) sind fest verbaut 6 mal 20 Literkanister an der Fahrzeugunterseite befestigt.


    Bisher hat weder Zoll noch Tüv was gesagt. ( Bin schon das ein oder andere mal in Polen gewesen, dabei auch kontrolliert worden.)


    Jetzt die Frage aller Fragen: Gelten die 20 Liter zur Einfuhr aus dem Ausland nach Deutschland, auch für LKW´s? Bzw. Für Wohnmobile? ( 20 Liter ist ja nun bei grösseren Motoren nicht wirklich eine reserve...)
    Gelten diese auch für Fest montierte Tanks?


    Zum Transport reicht es offensichtlich wenn die Tanks fest befestigt sind wie in diesem Fall. Denke mal sonst hätte einer der Tüvprüfer sicherlich schon mal was gesagt, oder bin ich hier mal wieder total auf dem Holzweg und bewege mich im rechtlichen Graubereich?

  • Zitat von DerMixer;55224

    Was dir steuerlich erlaubt ist darfst du noch lange nicht transportieren. 60 Liter in Reservekanister bleibt da wohl die Maximalmenge,.


    Zitat von DerMixer;55224

    Jetzt die Frage aller Fragen: Gelten die 20 Liter zur Einfuhr aus dem Ausland nach Deutschland, auch für LKW´s? Bzw. Für Wohnmobile? ( 20 Liter ist ja nun bei grösseren Motoren nicht wirklich eine reserve...)
    Gelten diese auch für Fest montierte Tanks?

    Wenn die Tanks direkt mit dem Fahrzeugmotor verbunden sind ist es sicherlich etwas anderes als die gleiche Menge in z.B. Fässern einzuführen.


    Dies wird ja auch im ADR / GGVSE unterschieden.


    Gruß
    Nachtfalke