Vom Thread Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten angeregt bin ich der Frage nachgegangen viel Benzin und Diesel man im Auto mitführen darf.
Nach viel Halbwissen und Vermutungen im Internet bei dem auch der ADAC sich nicht mit Ruhm bekleckert hat, hab ich folgendes heraus gefunden. (Vorsicht die angegeben 20 Liter vom ADAC sind falsch und es gibt sehr wohl gesetzliche Regelungen!)
Die soviel beschrieben 20 Liter Kanister für den privat PKW sind Zoll Beschränkungen bei Einführung nach Deutschland. Vorsicht, andere Länder haben andere Einfuhr- und Transportvorschriften.
In Deutschland darf ich 333 Liter Benzin und 1000 Liter Diesel transportieren z.B. in Externe Tanks. Habe ich aber nur tragbare Reservekanister, darf ich nur 60 Liter befördern. Letzteres dürfte wohl meistens bei dem Standarduser zutreffen.
Befestige Tanks am Fahrzeug z.B. der normale Tank plus Reservetank dürfen 1500 Liter nicht überschreiten. Zusätzlich kann man am Anhänger einen weiteren Tank befestigen der 500 Liter fassen darf.
Nachzulesen im ADR / GGVSE im Teil 1 Allgemeine Vorschriften.
- 60 Liter Beschränkung für Reservekanister, 1500 / 500 Liter fest verbaute Tanks im Kapitel 1.1.3.3 a)
- 333 Liter Benzin 1000 Liter Diesel Beschränkung im Kapitel 1.1.3.6.3
Es gibt wohl noch ein paar Sonderregelung für Unternehmer die z.B. Ihre Baumaschinen transportieren. Das spielt wohl für uns aber keine Rolle. 60 Liter in Reservekanistern ist unsere Grenze.
Weitere Tipps für alle möglichen Gefahrstoffe wie z.B. Gasflaschen gibts vom TüV als PDF zusammen gefasst. Erstaunlicherweise darf man 333 Kilogramm Propangas mitführen. Im Vergleich zu Benzin gibt es hierbei aber keine "Reservekanister Beschränkung" Hier werden noch ein paar konkret Fragen beantwortet.
Wer also Zweifel hat wie viel Gasflaschen er im Keller und Garage Lagern darf, sollte seinen 333Kg Gasflaschenvorrat einfach im Auto lagern! :Sagenichtsmehr: :grosses Lachen:
Gruß
Nachtfalke