Kühlgeräte über PV betreiben

  • Ob auf den Eigenverbrauch eine Umsatzsteuer zu zahlen ist, hängt auch davon ab, ob die Photovoltaikanlage vor dem 31.3.2012 oder erst danach in Betrieb genommen wurde. Erfolgte die Inbetriebnahme vor dem Stichtag, wird keine Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch fällig.

    Die betroffene Anlage ist von 2003. Gegebenfalls wird sie einfach verkauft.

  • Nur wenn / solange man die Option der Kleinunternehmerregelung nicht zieht, sondern in der Regelbesteuerung bleibt. D.h. entweder zahlt man die uWa 5-6 Jahre, oder auch gar nicht.

    Wer bei ernsthaft nutzenstiftend ausgelegten Anlagen anfangs die KUR zieht, verspielt m. E. ein paar wertvolle Chancen... Hat aber dafür immer Ruhe!

  • Ob auf den Eigenverbrauch eine Umsatzsteuer zu zahlen ist, hängt auch davon ab, ob die Photovoltaikanlage vor dem 31.3.2012 oder erst danach in Betrieb genommen wurde. Erfolgte die Inbetriebnahme vor dem Stichtag, wird keine Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch fällig.

    Die betroffene Anlage ist von 2003. Gegebenfalls wird sie einfach verkauft.

    Ich nehme dir Panels, Ständer und Kabel ab :winking_face:

  • Ich nehme dir Panels, Ständer und Kabel ab :winking_face:

    ja verkauft, von meinen Mann an mich oder meinen Sohn..........

    Immerhin ist sie ja "Abgeschrieben" und mein Mann hat auch gesagt wenn die uns da noch mit Steuer kommen...........fällt sie halt vom Dach.

    Wir haben die 20 Jahre genug Einkommens und Umsatzsteuer gezahlt. Dafür ja auch Einspeisevergütung bekommen. Das ist ja ok.


    Erinnert mich etwas an....... ich habe heute einen Zwetschgenbaum gepflanzt, muß ich den Ertrag dann auch versteuern ?

    Eigentlich eine Frechheit, warte drauf bis ich meine eigenen Tomaten zählen muß.......