Ob auf den Eigenverbrauch eine Umsatzsteuer zu zahlen ist, hängt auch davon ab, ob die Photovoltaikanlage vor dem 31.3.2012 oder erst danach in Betrieb genommen wurde. Erfolgte die Inbetriebnahme vor dem Stichtag, wird keine Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch fällig.
Die betroffene Anlage ist von 2003. Gegebenfalls wird sie einfach verkauft.