01.01.2024 Zwang bei Heizungstausch 65% Regenerativer Anteil

  • Oh weia, da kommt ja etwas auf uns zu. Dämmaterial weiss ich nicht mehr, ob meine Tante, die das Haus hat bauenlassen und nicht mehr lebt Steinwolle oder Holzwolle zur Dämmung gesagt hatte.

    Nullung? Denkbar. Im Keller, der aus Stein besteht, hatte mein Vater neu verkabelt samt FI, aber oben wird es auf Nullung hinauslaufen. Leider war das Dach kaputt, weil ein Baum drauf gefallen war, und wir es erst 6 Monate später gemerkt hatten, mit der Folge Wassereinbruch. Auch wenn ich an dem Haus samt idyllischer Lage min Wasserfall und 2000m2 hänge, das wird ein Fass ohne Boden. Vielleicht kauft es noch jemand und baut neu auf dem Grundstück?


    Gäbe es die Option, einfach die Türe zuzuschließen und im Garten ein Tiny-Haus hinzustellen, oder muss zwingend saniert werden?

    Ich stehe auch vor der Rente, und meine Ex hat alles mitgenommen samt halber Rente, daher scheidet Abbruch bis auf die Kellerdecke und Neubau aus.

    Ich denke halt, im Alter könnte ich hier im Miethaus auch auf der Strasse sitzen, denn der Vermieter steht ebenfalls vor dem Sanierungsproblem, wenn auch unter besseren Voraussetzungen.

  • Gäbe es die Option, einfach die Türe zuzuschließen und im Garten ein Tiny-Haus hinzustellen, oder muss zwingend saniert werden?

    Wenn das Haus noch bewohnbar ist, muss erst mal gar nichts gemacht werden. Und wenn man das Haus selber bewohnt, sowieso. Bei vermieteten Wohnungen können bestimmte MIndeststandards gelten (z.B. erreichbare Innentemperatur), die einen als Vermieter zu einer Sanierung zwingen könnten.


    Im Baurecht greifen Pflichten zur energetischen Modernisierung bislang nur dann, wenn ohnehin "erhebliche" Arbeiten am Haus durchgeführt werden sollen. D.h. wenn z.B. eine größere Dachgaube auf ein Dach gebaut wird oder das Dach neu gedeckt werden soll, dann _muss_ in BaWü z.B. auf 60% der nutzbaren Dachfläche Solarenergie genutzt werden (egal ob PV oder Solarthermie oder beides).


    Neue Ölheizungen dürfen nur noch bis einschl. 2025 eingebaut werden (ist übrigens schon länger so). Neu ist, dass das nun auch für Gasheizungen gelten soll. Öl- und Gasheizungen dürfen aber auch in der geplanten Gesetzgebung dann noch bis 2045 betrieben werden. Ist eine energetische Sanierung aus wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen dem Eigentümer nicht zumutbar, kann dieser eine Befreiung vom Austausch der Heizung bzw. der Verbesserung der Wärmedämmung beantragen. Alles halb so wild. Nachteil wird in einigen Jahren halt sein, dass solche Immobilien im Wert deutlich sinken werden und


    Was das Tiny-Haus im Garten betrifft: immer mehr Kommunen stellen sich auf diese Wohnform ein und weisen extra Grundstücke/Baugebiete dafür aus. Das alte Baurecht, das über bestehenden Baugebieten und Wohngrundstücken liegt, kennt Tiny-Häuser in der Regel nicht. Da muss dann eine Einzelgenehmigung bzw. Befreiung beantragt werden. Wenn das betreffende Grundstück in einem beplanten Gebiet liegt (es also einen gültigen Bebauungsplan für das Gebiet gibt), dann gilt zunächst das, was im Bebauungsplan formal erlaubt ist. Die Bebauungspläne bekommt man im Rathaus, mit etwas Glück sind sie schon online verfügbar. Was immer hilft, ist der Verweis, auf das Bürger-Informations-Gesetz. Wenn Tiny-Häuser im BePl nicht erwähnt sind, hilft nur eine unverbindliche Anfrage beim örtlichen Bauamt bzw. eine Bau-Voranfrage, um da Klarheit zu bekommen. Wenn sich das örtliche Rathaus diesbezüglich komisch anstellt, kann man als potenzieller Bauherr auch beim Landratsamt nachfragen, die sind in der Regel etwas "moderner" drauf, als Dorf-Rathausverwaltungen.

    Hat man ein überplantes Grundstück, dann hat man in der Regel auch ein Baufenster auf dem Grundstück. Nur innerhalb dieses Baufensters darf ein Gebäude errichtet werden. Außerdem gelten Abstandsflächen, die einzuhalten sind (z.B. 2,5m von der Grundstücksgrenze, wenn der Nachbar sein Haus auf der Grenze stehen hat (alter Bestand), dann liegt seine Abstandsfläche auf deinem Grundstück und man muss dann mit dem eigenen Bauwerk 5m von der Grenze weg bleiben usw.).

  • Wenn das Haus noch bewohnbar ist, muss erst mal gar nichts gemacht werden. Und wenn man das Haus selber bewohnt, sowieso. Bei vermieteten Wohnungen können bestimmte MIndeststandards gelten (z.B. erreichbare Innentemperatur), die einen als Vermieter zu einer Sanierung zwingen könnten.


    Bewohnbar ist es auf jedenfall noch, sollten halt neue Tapeten und Böden rein.

    Was mich jetzt interessiert, die Tage der Mutter sind gezählt, und ich habe da schon länger keinen Wohnsitz mehr.



    Trifft mich dann keine Sanierungspflicht bei Besitzerwechsel?

  • Nein, grundsätzlich erstmal nicht, solange es nicht einsturzgeferdet ist.

    Bei der Elektrik besteht eine pflicht zu modernisieren, wenn du sie anfasst. Wenn alles so bleibt wie es ist, dann nicht.

  • Wenn du das Haus als Eigentümer dann selber bewohnst und die finanziellen Möglichkeiten eine Sanierung unzumutbar machen, kannst du dich davon befreien lassen. Das ist halt alles grad eine Wette auf die Zukunft: wie entwickeln sich die Energiekosten und sinken ggf. die Kosten für Wärmepumpen und Wärmedämmung? Oder besteht absehbar eine Anschlussmöglichkeit an ein Nahwärmenetz?

    Das weiß grad keiner so genau. Energie wird langfristig eher teurer werden, fragt sich halt, wie rasch und wie stark. Fossile Energieträger werden mit Sicherheit deutlich teurer werden, allein schon wegen der steigenden CO2-Bepreisung.


    Angenommen, eine energetische Sanierung würde 100.000 Euro kosten und den Energiebedarf anschließend halbieren. Dann hängt es von den jährlichen Energiekosten ab, die man einspart, wie sich das Ganze rechnet.


    Bei bisher z.B. 3.000l Heizöl zahlt man aktuell 3.000€ pro Jahr für den Brennstoff. In fünf Jahren sind es vielleicht 6.000€ In zehn Jahren vielleicht 9.000€ und in 15 Jahren 12.000€. Wenn man mal zur Vereinfachung im Beispiel mit 3.000l einen stufenweisen Preisanstieg alle 5 Jahre um 3.000€ annimmt, dann kostet das Heizen mit Öl über die nächsten 20 Jahre 15.000 + 30.000 + 45.000 + 60.000 = 150.000€


    Ein Liter Heizöl enthält knapp 10kWh Wärmeenergie. D.h. das ungedämmte Altbau-Haus verballert bei 3.000l Heizöl satte 30.000kWh Wärme im Jahr.

    Wenn ich im sanierten Haus den Bedarf halbiere (15.000kWh) und die Wärme mit einer Luftwärmepumpe mit einer Arbeitszahl von 3,0 erzeuge, brauche ich dafür 5.000kWh Strom. Die kann ich zu 100% aus dem Netz beziehen, kostet mich derzeit 2.000€ im Jahr, wenn sich der Strompreis auch alle 5 Jahre um 2.000€ erhöht, dann summiert sich das über 20 Jahre so auf: 10.000 + 20.000 + 30.000 + 40.000 = 100.000€


    Wenn ich eine PV-Anlage mit z.B. 8kWp Leistung installieren kann, dann liefert die mir selbst in den schwächsten Monaten (Dezember und Januar) z.B. 300kWh Monatsertrag. D.h. in der Heizperiode von Oktober bis März kann ich mit 1.800kWh Strom aus PV rechnen, die ich in der Wärmepumpe verbrauchen kann. Dadurch sinkt mein Netzbezug für WP-Strom von 5.000kWh auf 3.200kWh und die Bezugskosten über 20 Jahre sehen dann z.B. so aus: 6.400 + 12.800 + 19.200 + 25.600 = 64.000€

    Natürlich muss ich die Investition in die PV-Anlage von ca. 10.000€ dazu zählen. Also kostet mich das Beheizen des energetisch sanierten Hauses über 20 Jahre inkl. PV-Anlage dann 74.000€, während das unsanierte Haus 150.000€ reine Heizkosten verschlingen wird.


    Da die Sanierung selbst aber auch schon 100.000€ gekostet hat, sieht es, über 20 Jahre betrachtet so aus:

    150.000€ (unsaniert, ölbeheizt) vs. 174.000€ (saniert, WP-beheizt mit PV-Strom)


    Die "Rentabilität" der Wärmesanierung dürfte daher erst nach 25 Jahren eintreten, wenn meine Annahmen zur Kostenentwicklung zutreffen.


    Wenn die fossilen Heizkosten schneller steigen, als z.B. die Kosten für Wärmepumpenstrom, dann "rentiert" sich die Wärmedämmung schon früher. Das Bundeswirtschaftsministerium rechnet derzeit mit 18 Jahren Dauer, bis sich die energetische Sanierung auszahlt.


    Da es bei der energetischen Sanierung(spflicht) aber nicht (nur) um rein wirtschaftliche Betrachtungen geht, sondern zuvorderst um die Erreichung der Klimaschutzziele (CO2-Reduktion), könnte es durchaus sein, dass die CO2-Reduktion massiv gefördert wird, noch mehr als bisher und gleichzeitig die Nutzung fossiler Energieträger noch stärker "bestraft" wird durch Steuern und CO2-Abgaben z.B.


    Will man eine gebrauchte Immobilie künftig noch verkaufen können, wird man sie zumindest grundlegend energetisch sanieren müssen.

  • die pv anlage zählt ja nicht voll zu den kosten und wenn man 20 kwp installiert, klappt es auch besser mit dem pv-strom im winter.


    Ideal wäre da auch etwas fassaden pv für die tiefstehende wintersonne. Bei eher flacher dachneigung nord auch voll belegen. Bei trübem wetter bringt die 90% von der südseite und dann ist der strom ja vom nutzwert am wertvollsten

    aus DE gesendet....

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