Nützlicher Kleinkram

  • ...wolte nur mal das neue Schweizer Damenmesser hier vorfuehren:



    ...viel spass :grosses Lachen:

    lg - Basey

  • Ich hatte letztes Wochenende mehrere Gegenstände im Rucksack, wie z.B. ein Einhandmesser, ein feststehendes Messer usw. und wurde von der Polizei kontrolliert. Wurde nur gefragt, wozu ich diese Sachen dabei habe. Habe es erklärt und das war es.

  • Wie lautete denn deine Erklärung??? *neugierig*

    Kein Plan überlebt die erste Feindberührung. (Helmuth von Moltke)


  • Ja und wo kann man es kaufen? Preis? :)
    Also wenn du schon solche Mcgyver Tools vorstellt, bitte auch mit Shop!

  • So wie ich weis ist das nur beim Schweizern im entwurfs stadium. :grosses Lachen: :face_with_rolling_eyes:

    PS/OT: Ich liebe dein avatar! -genau meine meinung!

    - Basey

  • Dürfen nicht auch bestimmte Berufsgruppen Messer in der öffentlichkeit tragen???

  • Bei Polizeikontrollen trifft man ja auch immer wieder auf "verständige" Beamte, die das Gesetz interpretieren. Bei der aktuellen Messergesetzgebung war es das Ziel, besonders gefährliche Messer aus bestimmten Bereichen zuverbannen. Der Normalbürger sollte nicht zu sehr eingeschränkt werden.
    Ziel war es in bestimmten Stadtteilen, an Schulen und speziellen Zielgruppen eine Handlungsmöglichkeit für dei Beamtem vor Ort zu schaffen.
    Leider haben einige eifrige Polizisten, Richter und Staatsanwälte das Gesetz gern auch auf Otto normalo angewannt. Was ja auch nicht falsch istm leider aber auch zu Schukanen geführt hat. Mancher Polizist stellt aber auch festm das es einfacher ist eine anzeige gegen einen 70 jährigen zu schreiben, der vom Pilzesammmln das einhandmesser in der Tasche hatte, als einer Gruppe Hells Angels zu erklären, das man sowas jetz bei ihnen machen werde. Das ging soweit, das Bundeswehrsoldaten ihr dienstliches Messer auf der Heimfahrt nicht in der Uniform tragen dürfen, weil: Heimfahrt ist nicht Dienst.
    Sowohl als Reservist und Jäger habe ich regelmäßig einen "Grund", nutze diesen aber selten. Das Risiko wegen eines Einhandmessers die waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu verlieren ist mir zu hoch.

  • hamster:
    wurde mittlerweile aber vom bmvg abgesegnet, dass man es auch bei der Heimfahrt mitführen darf. Wie es sich genau bei Resis verhält weiß ich nicht.

  • HAllo MIKE, grundsätzlich richtig. ABER: Das BMVG hat mit dem waffebgesetz leider nichts zu schaffen. Wenn jetzt der Dienstherr ja sagt, bedeutet das nicht, das der kontollierende Beamte vor Ort das auch so sieht. Es handelt sich hier auch nur um den direkten Weg von der Arbeitsstätte zur Wohnung. Scheint ähnlich beurteilt zu werden wie der Begriff: Auf dem Weg von und zur Arbeit" wenn es um Wegeunfälle geht. Problem bleibt, das im Zweifel erstmal ermittelt wird.