Erste Hilfe-Maßnahmen während einer Pandemie

Vorwort:

Grundsätzlich ist jeder Mensch zur Hilfeleistung verpflichtet, sofern es ihm gefahrlos möglich und zumutbar ist. Andernfalls droht eine Anklage wegen unterlassender Hilfeleistung.

Hinweis zur unterlassenen Hilfeleistung:

Es hält sich hartnäckig das Gerücht, dass man haftbar gemacht werden kann, für "falsche" Hilfeleistungen. Dies ist aber im Bereich der Mythen anzusiedeln, sofern man bei grundlegenden Aspekten der Hilfeleistung bleibt. Das heißt Hilfe rufen, Wunderstversorgung, Wiederbelebungsmaßnahmen, etc. Ist man beispielsweise nicht kompetent die Notwendigkeit eines Luftröhrenschnitts zu erkennen und ihn durchzuführen, sollte man das auch nicht tun.


In Zeiten einer Pandemie verschiebt sich das Ausmaß der Hilfeleistungen, die "gefahrlos" möglich und zumutbar sind, aufgrund des Ansteckungsrisikos. Deshalb folgen nun Verhaltensempfehlungen wie Erste-Hilfe-Maßnahmen während einer Pandemie durchzuführen sind.

Grundannahme:

Man muss bei Erste-Hilfe-Leistungen während einer Pandemie immer davon ausgehen, dass das Opfer infektiös ist. Auch wenn es selbst behauptet gesund zu sein, geimpft zu sein, usw.

Grundsätzliche Verhaltensempfehlungen:

  • Hilfe rufen (Notruf absetzen, Person anweisen Hilfe zu holen, etc.)
  • Eine sichere Distanz zum Opfer wahren, soweit möglich
  • Falls vorhanden Schutzausrüstung verwenden (Handschuhe, FFP2-Maske, MNS, usw.)
  • Bei akuter Lebensgefahr für das Oper eine Risikoabschätzung vornehmen, ob eine mögliche Infektion schwerwiegender wäre, als die nicht durchgeführte Nothilfe

Verhaltensempfehlungen bei ansprechbaren Opfern:

  • Anweisungen und Ratschläge zur Selbsthilfe aus sicherer Entfernung geben.
  • Wenn möglich Schutzausrüstung dem Opfer zuwerfen (Handschuhe, FFP2-Maske, MNS, usw.) - erst dann nähern
  • Wenn möglich dem Opfer zur Selbsthilfe Verbandszeug und -materialien aus sicherer Entfernung zuwerfen

Verhaltensempfehlungen bei nicht ansprechbaren Opfern:

  • Schutzausrüstung (Handschuhe, FFP2-Maske, MNS, usw.) anlegen - erst dann nähern
  • Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen
  • Kein Puls: Wiederbelebungsmaßnahmen einleiten (Herzdruckmassage, auf Mund-zu-Mund Beatmung sollte verzichtet werden)
  • Offene Verletzungen versorgen: Druckverband anlegen, Druck auf die Stelle der Blutung ausüben, etc.
  • Expositionszeit begrenzen: Hat man alles getan was möglich und nötig war, vom Patienten 2 Meter entfernen und warten bis Hilfe eintrifft.

Verhaltensempfehlungen für Ersthelfer nach der Erste-Hilfe-Leistung:

  • Verwendete Schutzausrüstung sicher abnehmen und entsorgen
  • Hände waschen / desinfizieren
  • Kleidung ablegen / wechseln und entsorgen / waschen
  • Eventuell testen lassen, ob eine Ansteckung erfolgt ist und sich bis dahin isolieren

Antworten 1

  • China löst das in der kommenden Winterolympiade gewohnt brutal-pragmatisch:


    China warnt Bevölkerung: Unfallhilfe ist bei Olympia verboten


    Im Rettungsdienst trägt man bei Verdacht auf hochinfektiösen Patienten normalerweise einen flüssigkeitsdichten Einwegoverall, FFP2-Maske, Schutzbrille und zwei Paar Einweghandschuhe übereinander. Ebenso macht das "mein" DRK Ortsverein beim Betrieb unserer Corona-Teststation, statt Schutzbrille trägt man da aber ein Faceshield, also so eine Plastikscheibe vor dem Gesicht. Ausserdem ist nachgewiesener "2G"-Status für die Helfer verpflichtend.

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