Urheberechte Alte Bücher

  • Hallo ans Forum


    Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen?


    Ich sammle alte Rezepte und Kochbücher und würde natürlich gerne ein paar der "Schätze" mit Euch teilen, da diese meiner Meinung nach wirklich wert sind nicht in Vergessenheit zu geraten.


    Das Erscheinungsjahr liegt bei den meisten Büchern um ca 1914/15, ich weiss das 70 Jahre nach dem Tod des Verfassers die eigentlichen Uhrheberechte verfallen, aber wie ist das wenn solche Schriften öffentlich digitalisiert und für die Allgemeinheit zugänglich sind?


    Ich möchte ja nicht mit den Gesetz in Konflikt geraten :nono:


    Vielen Dank schon mal im Vorraus für die Antworten.


    Wolfwoman

  • Hallo Wolfwoman


    Hier eine Abhandlung über das Urheberrecht, wird da wer schlau?


    Wie es mit aktuellen Büchern ist, ist ja klar. Nur wie das mit alten aussieht ist mir noch nicht ganz klar.
    Denn das mit den 70 Jahren ist nicht so einfach wenn Erben da sind ..


    Viele Grüsse, Ernst

  • Hallo Ernst


    Herzlichen Dank für den Link - etwas ähnliches habe ich gelesen, bin aber leider nicht weiter gekommen. Deshalb hab ich mir erlaubt die Frage zu stellen.


    Hallo Worber


    Auch Dir vielen Dank für die Mühe, das mit dem Kläger ist eben so eine Sache an denen ich mir lieber nicht die "Wolfs-Pfoten" verbrenne.


    Hallo Tom


    Danke für die Mühe. Dann werde ich gerne das Schatzkästchen mit den entsprechenden Links in einem neuen Themenblock verlinken.


    LG Wolfwoman

  • Ich würde sie zuerst selbst ausprobieren, davon eigene Fotos machen und ggf. das überarbeitete Rezept (wir haben andere Möglichkeiten/Zutaten 2016) selbst in moderner Sprache verfasst aufschreiben.

  • Zitat von Wolfwoman;282986

    aber wie ist das wenn solche Schriften öffentlich digitalisiert und für die Allgemeinheit zugänglich sind?


    Wenn ich das richtig verstehe, würdest du die Werke digitalisieren und online stellen? Dann gilt ganz normal das Urheberrecht bis 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Ob es Erben gibt oder nicht, ist meines Wissens unerheblich. Die Rechtsnachfolger treten in das Urheberrecht ein, aber auch in diesem Fall erlischt es 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Eine Besonderheit gilt für bislang unveröffentlichte Werke. Wenn diese selbst nach dem Ende der 70-Jahres-Frist erstmals veröffentlicht werden, beginnt eine neue Schutzfrist zu laufen, die allerdings nur 25 Jahr lang ist.


    Eine Besonderheit sind anonyme Werke, was bei Kochbüchern ja durchaus möglich ist. Dann laufen die 70 Jahre bereits ab der Veröffentlichung.


    Wenn das Todesjahr des Urhebers unbekannt ist, gilt allgmeien die Praxis, dass das Urheberrecht 100 Jahre nach Veröffentlichung als erloschen betrachtet wird. Das ist allerdings keine wirklich feststehende Rechtsregel.


    Wenn die Kochbücher in Großbritannien oder den USA erschienen sind, gelten nochmal andere Regeln, unter anderem weil dort auch Verlage Urheberrechte innehaben können und nicht nur die Autoren als natürliche Personen, wie es in Kontinantaleuropa gehandhabt wird.

  • Hallo Witchcraft


    Habe schon viele Rezepte in der Originalversion ausprobiert, der Sinn dahinter ist für mich persönlich mit so wenig wie möglich - so viel wie möglich "rauszuholen".
    Und das haben die Frauen im 1. und 2. WK glaube ich bewiesen.



    Danke Worber


    Habe wie Tom geraten hat die Links dazu online gestellt.
    Dann kommt sicher niemand in Konflikt mit irgendwelchen Gesetzen.



    Hallo Asdrubal


    Das wäre die ursprüngliche Idee gewesen, aber wie schon geschrieben - habe die Links dazu online gestellt.
    Dann kann jeder das anschauen was ihn interessiert und auch noch selbst weiter suchen.
    Aber herzlichen Dank für Deine Antwort.


    Wolfwoman