Hallo ans Forum
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen?
Ich sammle alte Rezepte und Kochbücher und würde natürlich gerne ein paar der "Schätze" mit Euch teilen, da diese meiner Meinung nach wirklich wert sind nicht in Vergessenheit zu geraten.
Das Erscheinungsjahr liegt bei den meisten Büchern um ca 1914/15, ich weiss das 70 Jahre nach dem Tod des Verfassers die eigentlichen Uhrheberechte verfallen, aber wie ist das wenn solche Schriften öffentlich digitalisiert und für die Allgemeinheit zugänglich sind?
Ich möchte ja nicht mit den Gesetz in Konflikt geraten :nono:
Vielen Dank schon mal im Vorraus für die Antworten.
Wolfwoman