Wenn es brennt

  • Für alle, die irgendwo in ihrer Wohnung etwas bereithalten, das bei einem Brand noch schnell mitgenommen werden soll, hoffe ich, dass sie das dann in der Panik vergessen.
    Das man seine Kinder zu retten versucht ist klar. Wer aber, weil ja oft geübt, versucht eine Kiste Taschenlampen zu retten (oder einen Erste-Hilfe-Kasten? falls die Feuerwehr ihren vergessen hat?), hat voll daneben gepreppt!


    Alles was unbedingt gerettet werden soll (weil nicht versicherbar), gehört (ggf. als Kopie) vorher ausgelagert.
    Rauchmelder sind klar, Feuerlöscher ok, aber nur bei Entstehungsbränden zu verwenden. Fluchtwege kennen - Außenjalousien können zur Todesfalle werden!


    Tut mir leid, wenn ich manchmal etwas sarkastisch werde. Aber was manche hier für Pläne schmieden, ist so naiv, dass es auch schonungslos so benannt werden muss, bevor es sich jemand als Vorbild nimmt!


    Meine Meinung! So, nun könnt ihr mich tadeln und disliken! :popcorn: Aber fragt vorher eure Feuerwehr, ob ich Recht habe, oder nicht.

  • Alles, was in einem Brandfall nicht griffbereit in Fluchtrichtung liegt, hat nach meinen Erfahrungen keinen Sinn. Man darf eines bitte nicht vergessen: Ein Brand überrascht einen selten tagsüber, wo man halbwegs fit ist und klar denken kann, sondern mitten in der Nacht um halb 2 wenn man gerade gut und fest schläft.


    Ich bin dienstlich schon bei einigen dutzend Wohnhausbränden gewesen und nur die Leute, die etwas griffbereit in Richtung Ausgang hatten, hatten das auch dabei. Wenn der Brand mitten in der Nacht ausgebrochen ist, standen da nicht selten 10 Menschen in Unterwäsche vor einem. Noch dazu ist es Nass vom Löschwasser und momentan hat es bei uns Minus 15 Grad. Nicht gerade ein Zuckerschlecken für jemanden der von 0 auf 100 das Haus verlassen musste und dann bei minus 15 Grad im Löschwassernebel steht.


    Meine Dokumente hab ich mehrfach kopiert und auch digitalisiert an mehreren Orten aufbewahrt. Wegen denen riskier ich nicht mein Leben. Aber ein Griff zur Tasche neben der Haustüre, in der wenigstens ein Satz Kleidung für meine Freundin und mich ist, ist auch mitten in der Nacht möglich und durchführbar.


    Die beste Brandbekämpfung ist die Verhinderung. Es gehört halt eine gewisse Diziplin dazu aber viele Brände entstehen durch reine Faulheit und Unachtsamkeit. "Mist ich hab eine Zutat vergessen - ach der Markt ist eh gleich um die Ecke, da kann ich den Braten ruhig im Ofen lassen" - so fangen einige der Wohnhausbrände der letzten Jahre in meinem Einsatzgebiet an.....

    acta, non verba - viribus unitis

  • kleine Zwischenfrage zu Löschspray


    Auch wenn das jetzt nur halb passt, aber wir reden hier ja sowieso schon von Löschversuchen und Löschmitteln.


    Hat jemand von euch mal das Abus Feuerlöschspray Home getestet? (Ich weiß, es gibt zu dem Ding einen Tread, aber dort geht es nicht um konkrete Erfahrungen.)


    Ich weiß, Sprays enthalten immer recht wenig Löschmittel. Sie sollen aber angeblich einfacher im Umgang für Ungeübte sein. Und von den Löschsprays soll das Genannte wohl eins der Besseren sein.


    Ich habe einmal einen abgelaufenen Pulverlöscher zum Üben benutzt. Damals stellte ich erstmal fest, dass ich nicht auf den Ernstfall vorbereitet war. :nono:
    Ich habe erstmal ein wenig Zeit verschwendet, mir anzuschauen, was ich wo ziehen muss, bevor ich anfangen kann. Und da dies für mich nicht eindeutig war, habe ich mir auch die Bilder der aufgedruckten Gebrauchanweisung angeschaut. Und als ich dann testete, wie man denn so löscht, hat es so furchtbar gstaubt, dass ich nach zwei Sekunden schon deshalb die Flucht ergriffen.


    Mir ist klar, dass ich jeden Löscher vorher betrachten sollte. Damit würde ich schon mal ein paar Sekunden sparen.
    Und Schaumlöscher nehmen einem wahrscheinlich nicht die ganze Luft zum Atmen.
    Aber angeblich sind Sprays sehr praktisch. Zumindest sagt das die Werbung. Und leider sehe ich keinAngabe von Löscheinheiten oder irgendwas, was mir verraten würde, wie viel geringer die Löschleistung im Vergleich sein könnte.

  • Diese Sprays sind nur bei kleinen Entstehungsbränden in der Erstphase sinnvoll da sie, wie du schon richtig sagtest, nur sehr wenig Löschmittel enthalten. Ich hab 2 davon in der Küche neben der Löschdecke.


    Ein paar Löschtrainings bei der Feuerwehr mit verschiedenen Löschertypen ist Gold wert und sollte für jeden "Prepper" dazugehören. Mit Pulverlöschern macht man übrigens idR mehr kaputt als der Brand kaputt gemacht hat. Deshalb: Im Wohnraum immer auf Schaum setzen.

    acta, non verba - viribus unitis

  • Zitat von sokaris;298853

    Aber ein Griff zur Tasche neben der Haustüre, in der wenigstens ein Satz Kleidung für meine Freundin und mich ist, ist auch mitten in der Nacht möglich und durchführbar.


    Wenn der Fluchtweg durch die Haustür frei ist.


    *snip*


    Fragen zu den Rauchmeldern: Ich halte ja eine Vernetzung für sinnvoll, aber drahtvernetzt geht ja nur bei Neubau oder Sanierung. Nur taugen die Funk-Rauchmelder wohl nicht all zu viel. Bei Fehlalarm muss man alle Melder einzeln abschalten und die Zuverlässigkeit der Funkverbindungen ist auch unzuverlässig. Jedenfalls laut vielen der Rezensenten bei Amazon.


    Welche Technik benutzt ihr?


    Niemand ist zu Hause und ein Melder gibt Fehlalarm. Wie lange läuft der? Und was ist, wenn Nachbarn das hören und die Feuerwehr rufen? Wer bezahlt den Einsatz?

  • Pauschal zu sagen, die Funkmelder taugen nichts ist nicht seriös. Ich verwende Funkrauchmelder im Haus seit ca 10 Jahre ohne Probleme.
    Bei einem Fehlalarm muss man nicht alle Melder abschalten sondern den einen Melder, der den Alarm ausgelöst hat. Erkennbar daran, dass am auslösenden Melder eine rote LED blinkt und bei den "Mit-Meldern" eine grüne LED blinkt.
    Fehlalarme gibt es, ja. Ich hatte in den letzten 10 Jahre 3. Gottseidank alle nicht mitten in der Nacht.


    Wenn deine Melder losgehen wird dein Nachbar das wahrscheinlich nicht hören, da das Geräusch zwar sehr laut ist, wenn man in der Nähe des Melders steht aber wenn ein, zwei Türen dazwischen sind bleibt von der Lautstärke aufgrund der hohen Frequenz nicht viel übrig.


    Sollte dein Nachbar trotzdem die Feuerwehr rufen, ist er derjenige der im Zweifelsfall den Einsatz zahlen muss. Ich würde mir das aber gut überlegen, denn beim nächsten mal ist es vielleicht ernst und dein Nachbar will sparen.


    LG. Nudnik

  • Zitat von Nudnik;298894

    Pauschal zu sagen, die Funkmelder taugen nichts ist nicht seriös. Ich verwende Funkrauchmelder im Haus seit ca 10 Jahre ohne Probleme.


    Darf ich fragen, welche?

  • Dürften die hier sein: https://www.amazon.de/mumbi-RM…lder&tag=httpswwwaustr-21


    Wenn ich allerdings jetzt komplett neu ausstatten würde, dann würde ich die hier kaufen:
    https://www.amazon.de/FireAnge…lder&tag=httpswwwaustr-21


    Der hat zusätzlich zum optischen Sensor Temperatursensoren verbaut und man kann konfigurieren ober er auf beides oder nur Temperatur reagieren soll (gut für Küche und Bad).


    Wenn ein Alarm ausgelöst wird muss man nicht die rote LED suchen während einem die Ohren klingeln sondern man kann an jedem beliebigen Melder den Alarm stummschalten. Dann bleibt nur der ausgelöste Melder aktiv.



    Und er sieht nicht so klobig aus wie der billige.


    LG. Nudnik

  • @ tryppp Für die erst Phase sind die Dinger sicher nicht schlecht. Das Problem ist nur, man kann sie glaube ich nicht prüfen ob sie auch tatsächlich funktionieren. Denn es kommt nicht selten vor, das Feuerlöscher nicht funktionieren. Dies bemerkt man aber in der Regel bei der 2 Jährlichen Feuerlöscherüberprüfung.
    Funktioniert das Ding im Ernstfall nicht, ist das bestimmt nicht lustig.

    @Nudnik „Sollte dein Nachbar trotzdem die Feuerwehr rufen, ist er derjenige der im Zweifelsfall den Einsatz zahlen muss.“

    Hast du dazu bitte eine Quelle!?
    Pass bitte mit solchen Aussagen auf, das führt nur dazu das sich niemand die Feuerwehr anrufen traut, was leider sowieso schon oft der Fall ist!

    Ich habe zufällig vor ein paar Tagen einen Vortrag gehappt und das Feuerwehrgesetz in Oberösterreich durchgeackert. Ein Brandeinsatz, und auch eine Alarmierung zu einem Brandverdacht (wie es hier der Fall wäre) ist IMMER kostenlos. Vor allem für den Anrufer.

    Eine Rechnung wird höchstens gestellt, wenn es sich um einen Spaßanruf handelt, und das dir auch nachgewiesen wird.
    Sagst du wie hier .. „ Ich höre die Rauchmelder bei meinem Nachbar, schaut bitte einmal nach…“ kostet das nichts.
    (Bei Brandmeldeanlagen mit direkt Alarmierung der Feuerwehr kann das schon wieder anders aussehen….)

  • OT: Dazu eine kurze Anekdote: Ich kam auch schon nach Hause und habe bereits an der Haustüre den Alarm gehört. Treppe hochgespurtet - es kommt aus meiner Wohnung! Türe abgetastet, nicht warm. Gebückt hinter dem Türstock kurz geöffnet, gleich wieder geschlossen, kurz warten. Nichts. Türe vorsichtig geöffnet: kein Rauch, kein Feuer, nur ein Höllenlärm. Den Rauchmelder abgenommen und stillgelegt (Batterie raus). Schlicht kaputt das Ding!


    Meine Nachbarin spricht mich zwei Tage später an "das hat stundenlang bei Ihnen gehupt! Was war da denn los?" :zipper_mouth_face: Mir wäre lieber gewesen, es hätte jemand die Feuerwehr (mit allen Konsequenzen) gerufen. Denn hätte es nicht "nur gehupt"... :anxious_face_with_sweat:

    - Wer den Kampf nicht geteilt hat, der wird teilen die Niederlage -

    Bertold Brecht

  • PapaHotel78 Sehe ich auch so.
    Wir hatten letztens in der Nachbarschaft auch einen Alarm den ich gehört habe. Bin gleich zum Nachbarn und habe angeläutet. Die haben uns dann gesagt dass es nur ein Fehlalarm ist. Sie haben sich aber sehr gefreut dass ich mich um sie kümmere.
    Hätte niemand aufgemacht, hätte ich die Polizei / Feuerwehr gerufen.

  • Zitat von Bingo;298866

    Wenn der Fluchtweg durch die Haustür frei ist.


    *snip*


    Das ist natürlich generell die Voraussetzung. Da ich jedoch was Feuer angeht, bis auf einen technischen Defekt, mal davon ausgehen kann, dass es bei mir nicht brennt und falls doch, dies durch die bei uns in jedem Wohnraum gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmelder schnell detektiert wird, ist der Weg zur Türe frei.


    Es ist nur selten notwendig, Menschen wirklich aus dem Fenster zu evakuieren. Die Statistik spricht daher eindeutig für eine "Notfalltasche" in Fluchtrichtung.


    Bezüglich des Feuerwehreinsatzes: Wenn ein Rauchmelder im Haus bimmelt und der Nachbar nicht auf Klingeln und Klopfen reagiert rufe ich in jedem Fall die Feuerwehr. Es könnte ja auch sein, dass dieser schon bewusstlos am Boden liegt. Die Kosten werden bei einem Brandeinsatz (auch bei falschem Alarm - wenn nicht vorsätzlich deswegen angerufen wurde) niemals dem Anrufer aufgebrummt. Hier zählt "lieber einmal zuviel als zu wenig" immer noch.

    acta, non verba - viribus unitis

  • Also kann es sein, dass die Gemeinden auf den Kosten sitzen bleiben? Oder muss einer immer zahlen? Im Zweifel die Haftpflichtversicherung?

  • Ein Blick in das jeweilige Landes-Brandschutzgesetz schafft Klarheit - ich nehme mal die hessische Ausgabe, da bin ich drauf geeicht... :Cool: § 61 1 und 2 ist da relevant.


    TL;DR: Wer im Glauben an ein tatsächliches Schadfeuer die Feuerwehr ruft, kann nicht zum Schadenersatz verpflichtet werden.


    Beste Grüße vom Hiking Hessian


    § 60 Kostenpflicht

    (1) Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, tragen die Gebietskörperschaften und die privaten Organisationen die Personalkosten und Sachkosten für die ihnen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben. Das Land beteiligt sich nach Maßgabe der Haushaltsansätze in angemessenem Umfang durch Zuwendungen aus allgemeinen Haushaltsmitteln und aus dem Aufkommender Feuerschutzsteuer.
    (2) Die den Gemeinden und Landkreisen durch dieses Gesetz entstehenden Kosten im Bereich des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe werden mit dem Finanzausgleich abgegolten. Entsprechendes gilt für die Landkreise und kreisfreien Städte im Bereich des Katastrophenschutzes.
    (3) Kosten der Landesfeuerwehrschule sind auch die Reisekosten, Tagegelder und der Ersatz des Verdienstausfalls der Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer. Außerdem trägt das Land einen Teil der Kosten für die Teilnahme an den von dem für Brandschutz, Allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz zuständigen Ministerium anerkannten Lehrgängen und sonstigen Ausbildungsveranstaltungen.
    (4) Die durch den Einsatz von Kräften des Bundes oder anderer Länder sowie der verbündeten Streitkräfte entstehenden Kosten trägt die Gebietskörperschaft, deren Katastrophenschutzbehörde den Einsatz geleitet hat. Das Land trägt die Kosten für die Einsätze in anderen Ländern,sofern nicht von anderen Stellen die Einsatzkosten übernommen werden.
    (5) (...)



    § 61 Kostenersatz der Feuerwehren

    (1) Der Einsatz der öffentlichen Feuerwehren ist bei Bränden und im Falle einer Katastrophe infolge von Naturereignissen für den Geschädigten gebührenfrei. Dies gilt nicht in den Fällen des Abs. 2.
    (2) Die Gemeinde ist berechtigt, Ersatz der der Feuerwehr bei der Erfüllung ihrer Aufgaben entstandenen Kosten zu verlangen
    1. von der Brandstifterin oder dem Brandstifter, die oder der nicht selbst Geschädigte oder Geschädigter ist,
    2. von der Geschädigten oder dem Geschädigten, wenn sie oder er den Einsatz der Feuerwehr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat,
    3. von der Fahrzeughalterin oder dem Fahrzeughalter oder der Fahrzeugführerin oder dem Fahrzeugführer, wenn der Brand beim Betrieb von Kraft-, Schienen-, Luft- oderWasserfahrzeugen entstanden ist; § 7 Abs. 2 Satz 2 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung gilt entsprechend,
    4. von der Betreiberin oder dem Betreiber, wenn der Einsatz der Feuerwehr bei einer Anlage mit besonderem Gefahrenpotenzial erforderlich geworden ist,
    5. von der Betreiberin oder dem Betreiber von Gewerbe- oder Industriebetrieben für aufgewendete Sonderlöschmittel bei Bränden in den Gewerbe- und Industriebetrieben,
    6. von der Person, die wider besseres Wissen oder in grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen die Feuerwehr alarmiert,
    7. von der Eigentümerin oder dem Eigentümer oder der Besitzerin oder dem Besitzer einer Brandmeldeanlage, wenn diese Anlage einen Fehlalarm auslöst,
    8. von der Person, die den Einsatz der Feuerwehr durch nicht angezeigtes, aber nach § 3 Abs. 5 Satz 1 der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen vom 17. März 1975 (GVBl. I S. 48) anzeigepflichtiges Verbrennen von Abfällen verursacht hat.
    (3) Für alle übrigen Leistungen, insbesondere in Fällen der Allgemeinen Hilfe, sind die Kosten nach allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen oder nach örtlichen Gebührenordnungen zu erstatten. Kostenpflichtig ist
    1. die Person, deren Verhalten die Leistung erforderlich gemacht hat; § 6 Abs. 2 und 3 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung gilt entsprechend,
    2. die Person, die die tatsächliche Gewalt über eine Sache oder ein Tier ausübt, derenoder dessen Zustand die Leistung erforderlich gemacht hat, oder die Eigentümerin oderder Eigentümer einer solchen Sache oder eines solchen Tieres; § 7 Abs. 2 Satz 2 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung gilt entsprechend,
    3. die Person, auf deren Verlangen oder in deren Interesse die Leistung erbracht wurde.
    (4) (...)
    (5) (...)
    (6) Für die Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr dürfen weder Gebühren noch der Ersatz von Auslagen gefordert werden.



    § 62 Kostenersatz bei einer Katastrophe

    (1) Die Betreiberin oder der Betreiber einer Anlage mit besonderem Gefahrenpotenzial und die Halterin oder der Halter eines Fahrzeuges mit Gefahrgut haben der Katastrophenschutzbehörde die Kosten zu ersetzen, die sie aufgewendet hat für
    1. die Bekämpfung einer aus betrieblichen oder umgebungsbedingten Gefahrenquellen drohenden oder eingetretenen Freisetzung des in der Anlage oder im Fahrzeug vorhandenen Gefahrenpotenziales oder
    2. die unaufschiebbare Beseitigung der durch eine solche Freisetzung verursachten Schäden.
    (2) Ansprüche gegen andere Verantwortliche und anderweitige Ersatzansprüche bleiben unberührt.

  • Ich kann für OÖ. Sprechen:

    Die Feuerwehren (ausgenommen BTF) sind eine Einrichtung der Gemeinden. Ein Brandeinsatz ist immer kostenlos, es können nur Verbrauchsmaterialien in Rechnung gestellt werden (z.B. Feuerlöscher). Diese Rechnung stellt in der Regel direkt die Gemeinde an die betreffende Partei aus.

    Bei einem solchen Fall entstehen ja in der Regel (bis auf ein paar Euro Spritkosten) keine Kosten. Also bleibt die Gemeinde / Feuerwehr nur auf diesen Kosten sitzen. Die Arbeit der Feuerwehrmitglieder wäre hier ja so oder so kostenlos.

  • Jetzt haben die Dinger aber einige Sympathiepunkte bei mir eingebüßt!


    Angenommen ein Melder gibt Fehlalarm, niemand zu Hause, Nachbar ruft Feuerwehr, die bricht die Tür auf. Und ich bleibe auf den ganzen Kosten sitzen? Das kann doch nicht wahr sein. :verärgert:

  • Nein, das hast Du falsch verstanden. Das kostet Dich nix.


    Außer eine aufgebrochene Tür :)


    Mit besten Grüßen Hiking Hessian

  • Zitat von Bingo;298954

    Jetzt haben die Dinger aber einige Sympathiepunkte bei mir eingebüßt!


    Angenommen ein Melder gibt Fehlalarm, niemand zu Hause, Nachbar ruft Feuerwehr, die bricht die Tür auf. Und ich bleibe auf den ganzen Kosten sitzen? Das kann doch nicht wahr sein. :verärgert:


    Wir hätten keine Türe auf blauen Dunst hin aufgebrochen. Bei nicht sichtbarem Feuer / Rauch erstmal Wärmebild, anleitern & reinschauen, ...

    - Wer den Kampf nicht geteilt hat, der wird teilen die Niederlage -

    Bertold Brecht