Messerverbotszonen werden von den Kommunen ja nicht aus Jux ausgerufen, sondern weil sich Kriminalitätsschwerpunkte in bestimmten Innenstadtbereichen gebildet haben, insbesondere die selbst ernannten Partyzonen an Plätzen sind da ein Problem. Die Stadt hat hier quasi Hausrecht und kann sowas verfügen, wenn sie will. Ich finde eine Ausnahmen-Diskussion müßig. Bei Fußballstadien oder Konzerten gibt es z.B. Glasverbote, die kann ich akzeptieren oder draußen bleiben. So sehe ich das auch bei den MVZ. Auch ein Jagdschein oder eine WBK sehe ich nicht als Freibrief für ein Messer in der MVZ. Zumal das Jagdrecht in bebauter Umgebung ruht.
Auch das Rettungsmesser halte ich für einen restlos überbewerten Gegenstand. Ich will keinen Retter bei einer komplizierten Personenbergung mit so einem Teil rumfuchteln sehen. Schaut mal eine Kleiderschere im Vergleich mit ein Rescue-Knife an.
Grüsse
Tom
Bin im Prinzip mit Deiner Meinung einverstanden. Ja, das Jagdrecht ruht in dem Fall, die WBK gilt aber trotzdem. Sehr schwieriges Thema
MfG Der Averell